Polizist renkt Frau den Arm aus, ärztliche Behandlung wird zehn Tage lang verweigert

(Minghui.org) Am 16. Oktober um 14:00 Uhr verhafteten Polizisten die Falun Gong-Praktizierende Frau Wang Shuyan an ihrem Arbeitsplatz. Während der Festnahme attackierte sie ein Polizist mit Kampfkunst-Bewegungen und renkte ihr dabei den linken Arm aus.

Die Polizisten nahmen Frau Wang ihren Haustürschlüssel ab und plünderten ohne Durchsuchungsbefehl ihre Wohnung. Sie beschlagnahmten drei Exemplare des Buches Zhuan Falun; mehrere Ausdrucke der Minghui Weekly; einige Falun Gong Bücher; 900 Banknoten, auf denen Aufforderungen zum Austritt aus der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) geschrieben standen; vier Drucker; zwei Computer; sechs Mobiltelefone; zwei CD-Brenner und einen Router.

Polizisten bedrohen ihre Tochter

Als Frau Wangs Tochter von der Verhaftung ihrer Mutter hörte, eilte sie nach Hause und wollte von den Polizisten den Haftbefehl sehen. Dies verweigerten sie und forderten sogar noch bei der Polizeiwache im Bezirk Kuancheng Verstärkung an, um die Tochter zu bedrohen und einzuschüchtern.

Sie wollte den Notdienst anrufen, um den illegalen Einbruch zu melden, als sie merkte, dass die Polizisten ihr Mobiltelefon entwendet hatten. Schließlich überwältigten die Polizisten sie, legten ihr Handschellen an und hielten sie 6 Stunden lang auf der Ortspolizeiwache fest.

Um 22:00 Uhr wurde Frau Wang in die Haftanstalt Nr.3 in Changchun gebracht.

Vergebliche Versuche der Familie, eine ärztliche Behandlung zu erwirken

Zhao Yan, der stellvertretende Leiter der Polizeiwache in der Kaixuan-Straße, hatte behauptet, für den Fall verantwortlich zu sein, als er zusammen mit den anderen Polizisten Frau Wangs Wohnung plünderte. Als ihn dann später Frau Wangs Familie anrief, um sich nach ihr zu erkundigen, bestritt er, mit dem Fall zu tun zu haben und nichts von der Armverletzung zu wissen.

Bis zum 23. Oktober war Frau Wangs Arm in der Haftanstalt immer noch nicht medizinisch versorgt worden, obwohl ihre Familie mehrmals dazu aufgefordert hatte. Selbst als sie einen Rechtsanwalt einschalteten, änderte sich nichts.

Die Familie wollte die illegale Verhaftung und die Unterlassung der ärztlichen Behandlung nicht einfach so hinnehmen. Daher suchten sie am 24. Oktober mehrere Polizeibüros auf, um den Fall zu melden. Letztendlich landeten sie im Disziplinüberwachungsbüro der Polizeiabteilung im Gebiet Kuancheng.

Dort leitete ein Beamter die Behandlungsforderung an die Haftanstalt weiter. Um das unzumutbare Verhalten der Polizei zu untersuchen, brauchten sie einen schriftlichen Antrag der Familie, um gegen die verantwortlichen Polizisten zu ermitteln. Die Familie reichte die geforderten Unterlagen ein, jedoch steht die Antwort noch aus.

Am 24. Oktober ging die Familie in die Haftanstalt. Im Besucherzimmer sprachen sie am Telefon mit einer Beamtin namens Sui. Sie stellten bei ihr erneut die Forderung, Frau Wang medizinisch behandeln zu lassen. Sui überprüfte mit dem leitenden Gefängniswärter und einem Arzt Frau Wangs Zustand und bestätigte die Verletzung an ihrem linken Arm. Daraufhin sagten sie ihr zu, dass sie eine ärztliche Behandlung bekäme.

Am 27. Oktober ging die Familie erneut in die Haftanstalt. Dieses Mal sprachen sie im Besucherzimmer telefonisch mit dem Gefängnisarzt. Er erklärte, dass zuerst die Entzündung des Armes abklingen müsse, bevor eine Röntgenaufnahme möglich wäre.

Frau Wangs Familie ist sehr besorgt wegen der wiederholten Verzögerungen einer ärztlichen Behandlung.