Staatsanwaltschaft benennt Ehemann als Zeuge gegen seine Frau ohne dessen Wissen und Einverständnis

(Minghui.org) Herr Sun Guoyang ist schockiert. Er sitzt im Gerichtssaal, musste zusehen, wie seine Frau gerade wiederbelebt wurde, weil sie das Bewusstsein verloren hat und unter Schmerzen in der Brust leidet. Da nennt der Staatswalt seinen Namen als einer von fünf Zeugen, die gegen seine Frau Gao Yuqin ausgesagt haben sollen.

Das stimmt nicht! Ich habe nie eine solche Zeugenaussage gemacht!“, ruft Herr Sun.

Weder der Staatsanwalt noch der Richter reagieren auf seinen Ausbruch.

Dies geschah am 21. November 2014 bei der Gerichtsverhandlung im Stadtgericht Mulingte gegen die Falun Gong-Praktizierenden Frau Gao Yuyinden. Sechs Monate davor war sie wegen ihrer Überzeugung von Falun Gong verhaftet worden.

Die zwei Anwälte von Frau Gao hatten ein paar Tage zuvor anonyme SMS-Nachrichten erhalten, in denen ihnen mitgeteilt wurde, dass die Verhandlung am 21. November im Stadtgericht Muling stattfinden würde. Sie riefen zurück, doch niemand antwortete ihnen. So konnten sie die Quelle dieser Information nicht bestätigen.

Als die Anwälte schließlich bestätigt bekamen, dass diese Nachricht von der Vorsitzenden Richterin Hao Guiju gekommen war, war es zu spät für sie, sich auf die Verhandlung vorzubereiten.

Frau Gaos Familie fragte Richterin Hao, warum sie auf die Telefonanrufe der Anwälte nicht geantwortet habe. Hao entgegnete: „Warum sollte ich die Anrufe annehmen? Es reicht, sie mit einer SMS zu informieren.“

Kurz vor Beginn der Verhandlung am 21. November klagte Frau Gaos Tochter wegen der rechtswidrigen Art und Weise des Verfahrens: „Das Gesetz legt fest, dass das Gericht mindestens zehn Tage vor der Verhandlung eine Kopie der Anklageschrift an die Anwälte und den Angeklagten senden muss. Unsere Anwälte haben nichts bekommen. Es ist rechtswidrig, gegen jemanden ohne Rechtsvertreter zu verhandeln!“ Daraufhin befahl die Richterin Gerichtsdienern, die Tochter aus dem Gerichtssaal zu entfernen.

Als der Staatsanwalt die Anklageschrift verlas, bekam Frau Gao Schmerzen in der Brust und verlor das Bewusstsein. Als sie wiederbelebt worden war, setzte der Staatsanwalt seine Verlesung der Anklageschrift fort, obwohl Frau Gao zu schwach war, um sich selbst zu verteidigen.

Am Ende vertagte die Richterin die Verhandlung, ohne ein Urteil zu verkünden.

Frau Gaos Familie setzte sich nach der Verhandlung mit den vier anderen Zeugen der Staatsanwaltschaft in Verbindung. Die Zeugen sagten ihnen, dass sie von Beamten gezwungen worden wären, ein Papier zu unterschreiben, ohne dass sie gewusst hätten, worum es dabei gegangen war. Man hätte ihnen gesagt, dass sie verhaftet werden würden, wenn sie nicht unterschreiben würden.

Rechtswidrige Festnahme mit anschließender Folter

Frau Gao war am 12. Mai 2014 von Beamten der Staatssicherheit Muling festgenommen worden. Ihre Wohnung wurde durchsucht.

Als sie im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Mudanjiang eingesperrt war, unterzogen sie die Polizisten Tian Liliang, Sun Yajun, Li Yanguo und Cui Xingguo der Streckfolter. Sie konnte danach nicht mehr gehen. Tian stieß ihr außerdem einen Zahn aus.

Folternachstellung: Streckung

Auf Anweisung des Büros 610 der Stadt Muling und der Staatssicherheit verweigerte das Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Mudanjiang den Anwälten ein Treffen mit ihrer Klientin. Ihre Anwälte reichten mehrere Klagen ein. Einmal wurden sie sogar von Polizisten sieben Stunden eingesperrt. Nach einem Verhandlungsmonat bekamen die Anwälte schließlich die Erlaubnis, Frau Gao im Untersuchungsgefängnis zu besuchen.

Anwälten keine Erlaubnis erteilt, die Akten des Falls einzusehen

Zhao Jinyu, Leiter der Klageabteilung der Staatsanwaltschaft der Stadt Muling, weigerte sich, sich mit den Anwälten zu treffen und lehnte es ab, ihnen Zugang zu den Akten von Frau Gaos Fall zu gewähren. Stattdessen reichte er heimlich bei Gericht Anklage gegen sie ein.

Die vorsitzende Richterin Hao Guiju ließ sich alle möglichen Ausreden einfallen, um den Anwälten die Einsicht in die Akten nicht zu gewähren. Als Anwalt Tang zum fünften Mal beim Gericht der Stadt Muling erschien, wartete er drei Tage, bekam jedoch keine Erlaubnis, die Akte zu lesen. Auf seinem Heimweg nach Chongqing schickte ihm das Gericht eine SMS, dass er zurückkommen könne und die Akten einsehen könne, wohlweislich, dass er nun nicht mehr in der Lage war, dies zu tun.

Hao Guiju sagte einmal zu Frau Gaos Familie: „Mir ist es egal, wie viele Male die Anwälte hierher kommen. So lange ich es nicht erlaube, dürfen sie die Dokumente des Falls nicht einsehen.“

Früherer Bericht: Ms. Gao Yuqin Arrested; Lawyer Barred from Meeting with Her (http://en.minghui.org/html/articles/2014/9/10/3191.html)

Maßgeblicher Artikel auf Chinesisch:http://www.minghui.org/mh/articles/2014/11/21/黑龙江穆棱市高玉琴面临非法庭审-300557.html

An der Verfolgung von Frau Gao beteiligte Personen und Einrichtungen:

Hao Guiju, vorsitzende Richterin:+86-453-3122309 (privat), +86-453-3138161 (Büro), +86-13836321519 (mobil)

Zhao Jinyu, Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft: +86-453-3122682 (Büro), +86-13945399032 (mobil)

Sun Yajun , Leiter der Staatssicherheit: +86-453-3186330 (Büro), +86-13945376898 (mobil)

Li Yanchun, politischer Ausbilder: +86-453-3186331 (Büro), +86-13945320989

Cui Xinguo, Staatssicherheit: +86-453-3186331 (Büro), +86-13089851237 (mobil)

Tian Liliang, Staatssicherheit: +86-453-3186399 (Büro), +86-13845317767 (mobil), Untersuchungsgefängnis Mudanjiang Nr.2: +86-453-8107372.