Unbeteiligter: „Die Verteidigung der Unschuld von Falun Gong ist so eine wichtige Angelegenheit.“

Wie sich die Behörden bemühen, die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren gegen Falun Gong-Praktizierende fernzuhalten

(Minghui.org) Ort des Geschehens: Gefängnis in Naxi, Stadt Lushou: Die Behörden hatten sich allerlei einfallen lassen, um die Öffentlichkeit nichts von den Gerichtsverfahren zweier Falun Gong-Praktizierender wissen zu lassen: Das Verfahren fand im Gefängnis statt, drei Kontrollpunkte außerhalb des Gefängnisses waren errichtet worden und fast einhundert lokale Regierungskader mobilisiert, die Wache stehen mussten.

Am 17. November führte das Mittlere Volksgericht von Luzhou für die Falun Gong-Praktizierenden Li Yanjun und Yang Taiying ein zweites Gerichtsverfahren durch. Neben den Gerichtsbeamten und drei Verteidigern wurde nur ein Familienmitglied in den Gerichtssaal eingelassen.

Allerdings war die Anspannung hoch und außerhalb des Gefängnisses war viel los. Ein Feuerwehrauto und über ein Dutzend Fahrzeuge der Regierung parkten entlang der nächstgelegenen Straße. Mehrere Polizeiwagen mit Kameras fuhren hin und her. Polizisten in Zivil mit Kameras waren allgegenwärtig. Die Polizei mit Kampfausrüstung wurde in der Nähe stationiert.

Am frühen Morgen waren drei Kontrollpunkte auf der Straße, die zum Gefängnis führte, errichtet worden. Der erste war vor dem Tor des Gefängnisses und wurde von höheren Gerichtsbeamten bewacht. Der zweite Kontrollpunkt wurde von Polizisten der Polizeistation Luzhou und von der Staatssicherheitseinheit besetzt. Der dritte Kontrollpunkt wurde an der Kreuzung der Straße, die zum Gefängnis und einer Hauptstraße führte, aufgestellt.

Fast einhundert Regierungskader von jeder Gemeinde Luzhous, aus den umliegenden Gemeinden, den Landkreisen und sogar aus einigen Dörfern waren herbeigerufen worden. Einige kamen sogar aus dem mehrere 100 Meilen entfernten Bezirk Gulan. Sie alle mussten Wache stehen.

Sobald sich jemand der Kreuzung näherte, wurde diese Person von Polizisten in Zivil und den Direktoren und Sekretären der verschiedenen Gemeindeämtern und der Nachbarschaftskomitees umzingelt, die eine Identifizierung verlangten. Sobald sie die Person identifiziert hatten, forderten sie sie auf wegzugehen.

Eine Frau wurde von Polizisten der Gemeinde Huayang identifiziert. Als sie sich weigerte, mit den Polizisten zu sprechen, packten zwei der Polizisten sie an den Armen und versuchten sie in ihr Auto zu zwingen. Als die Frau sich dem widersetzen konnte und von sich aus ging, folgten sie ihr über eine längere Strecke.

Eine andere Frau wurde von ihrem wütenden Ehemann abgeholt. Offenbar hatten die Polizisten ihren Mann angerufen, weil sie sie nicht davon überzeugen konnten, umzukehren. Andere wurden von ihren Kindern abgeholt, oder von Menschen von ihrem Arbeitsplatz.

Die meisten, die beim Gerichtsverfahren zu erscheinen versuchten, waren Familienmitglieder der beiden Praktizierenden vor Gericht und lokale Falun Gong-Praktizierende, die so ihre Unterstützung zeigten.

Trotz des Versuchs der Behörden, jeden vom Gerichtssaal fernzuhalten, harrten einige Falun Gong-Praktizierende jedoch während des gesamten Prozesses vor dem Gebäude aus. Sie erklärten den Regierungstruppen geduldig, dass die Verfolgung von Falun Gong im Allgemeinen, wie auch die Ausschließung der Bürger von den öffentlichen Gerichtsverfahren gegen das Gesetz verstießen.

Ein Beamter eines Gemeindebüros hörte den Ausführungen der Praktizierenden zu und sagte dann: „Wir werden hier in die Kälte geschickt und ich kann es nicht mehr aushalten. Wenn es eine öffentliche Verhandlung ist, sollten wir alle reingehen und zuhören. Wenn dies wirklich ein ‚Rechtsgrundsatz‘ ist, wäre das gut für Sie und gut für uns."

Doch Zhang Hua vom „Büro 610" aus Naxi wurde wütend, als er Falun Gong-Praktizierende im Gespräch mit den Regierungstruppen sah. Er schrie: „Was machen denn diese Gemeindebeamten hier? Lassen Sie sie nicht reden! Holen Sie sie weg [von den Praktizierenden]!"

Ein vorbeifahrender Autofahrer kommentierte: „Die Verteidigung der Unschuld von Falun Gong ist so eine wichtige Angelegenheit. Man sollte die Radio- und Fernsehstationen hier herbringen, um eine Live-Übertragung zu machen. Lasst die Öffentlichkeit sehen, was Falun Gong wirklich ist und lasst sie der Richter zwischen Gut und Böse sein. Nur das Böse hat Angst, gesehen zu werden."

Im Inneren des Gerichtssaals verteidigten drei Anwälte die beiden Praktizierenden. Ein Anwalt wies darauf hin, dass das Gerichtsverfahren an sich schon deswegen illegal sei, weil die Öffentlichkeit und die Angehörigen vom Gerichtsverfahren ausgeschlossen waren.

Die Anwälte wiesen auch darauf hin, dass das Praktizieren von Falun Gong gegen keinerlei chinesisches Recht verstößt und dass der Besitz von Falun Gong-Material durch die Meinungsfreiheit geschützt wird. Sie forderten deshalb, die Anklage „Untergrabung der Durchsetzung des Rechts" fallenzulassen.

Beide Praktizierende plädierten auf nicht schuldig und stellten die Forderung, bedingungslos freigelassen zu werden.

Das Gericht wurde um 13:00 Uhr unterbrochen, ohne dass ein Urteil gefällt wurde.