Nach Folter im Frauengefängnis Zhejiang behindert

(Minghui.org) Zwei Jahre ist es her, dass die chinesischen Behörden Frau Du Lanrui zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilten, weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Im Zhejiang Frauengefängnis führten Folter und nervenschädigende Substanzen dazu, dass sie das Bewusstsein verlor und seitdem auf die Hilfe anderer angewiesen ist. In diesem Zustand überließ man sie ihrer Familie.

Mit den Folterungen im Jahre 2000 begann ihr Alptraum

Frau Du ist 71 Jahre alt und lebt im Dorf Canglingjiao, Stadt Huzhen im Kreis Jinyun. Jinyun gehört zur Stadt Lishui, Provinz Zhejiang. Sie begann im Jahre 1997, Falun Gong zu praktizieren. Im Juli 1999 ging sie nach Peking, um dort für Falun Gong zu appellieren. Nach ihrer Verhaftung durch Agenten des Büro 610 von Jinyun sowie die Polizisten und Mitarbeiter der Stadtregierung Huzhen wurde sie gefoltert. Bei 9 Grad Celsius unter null musste Frau Du barfuß auf kaltem Beton stehen, während ihre Füße mit kaltem Wasser übergossen wurden. Man schlug sie zusammen, stieß ihren Kopf gegen die Wand und folterte sie mit Schlafentzug.

Im Jahr 2000 arbeiteten die oben genannten staatlichen Stellen mit dem Büro 610 zusammen und verhafteten in einer groß angelegten Aktion eine große Anzahl von Falun Gong-Praktizierenden, darunter auch Frau Du. Nach der Festnahme wurde Frau Du in die Gehirnwäsche-Einrichtung in Dayang gebracht. Dort trampelte man immer wieder mit schweren Stiefeln auf ihrem Gesäß herum, bis sie offene Wunden hatte. Seitdem ist Frau Du körperlich behindert.

Durch weitere Folterungen konnte sie nicht mehr ihren Körper strecken

Zwei Jahre später wurde Frau Du erneut verhaftet, als sie Informationsmaterial über Falun Gong verteilte. Dieses Mal verurteilte man sie zu fünf Jahren Gefängnis. Im Frauengefängnis Zhejiang musste sie Zwangsarbeit verrichten. Nach ihrer Haftentlassung konnte sie nicht mehr normal gehen oder ihren Körper strecken

Im Juni 2010 ließ sie sich zu einer Verzichtserklärung auf Falun Gong zwingen. Ein Jahr später, am 25. Mai 2011, suchte Frau Du jedoch das Büro 610 von Jinyun auf und erklärte dort ihre Verzichtserklärung für ungültig. Schon am nächsten Tag wurde sie von Agenten des Büro 610 verhaftet und die örtliche Justizbehörde verurteilte sie zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Am 13. Oktober 2011 internierte man sie im Frauengefängnis Zhejiang.

Jetzt ist sie ganz auf die Hilfe anderer angewiesen

Während der Haft folterte man Frau Du immer wieder, um sie mit allen zur Verfügung stehenden Methoden zu zwingen, Falun Gong aufzugeben. Als der Gefängnisarzt ihr auch noch unbekannte Substanzen verabreichte, bekam Frau Du große Schmerzen und verlor nach und nach das Bewusstsein. Ihr Blick wurde stumpf und sie konnte nicht mehr gehen. Für den Gang zur Toilette benötigte sie Hilfe von anderen.

In der Befürchtung, dass Frau Du im Gefängnis sterben würde, übergab das Gefängnis sie ihren Angehörigen. Jedoch ist Frau Dus Mann 75 Jahre alt und ihr Sohn ist geistig behindert. Sie sind nicht in der Lage, Frau Du zu versorgen.