Juristischer Hintergrundbericht: Anwälte unrechtmäßig inhaftierter Falun Gong-Praktizierender zeigen, wie die Verfolgung von Falun Gong gegen Staats- und Völkerrecht verstößt (Teil III von III) (Fotos)

(Minghui.org)

Teil I: http://de.minghui.org/artikel/78536.html
Teil II: http://de.minghui.org/artikel/78543.html

Teil III: Beschwerdeschriftsatz zugunsten des Verurteilten Herrn Liu Wei

Klägerin: Liu Bixue, geb. 1964, Bewohnerin des Bezirks Nong’an [Herrn Liu Weis Schwester]

Angeklagte: Tang Ke (Angeklagter Nr. 1), Chef der Abteilung für Staatssicherheit Nong’an; Guo Qingxi (Angeklagter Nr. 2), stellvertretender oberster Richter des Strafgerichts Nong’an

Anklage: Angeklagter Nr.1: Illegale Inhaftierung, Folter, vorsätzliche Körperverletzung, Aneignung von Eigentum des Herrn Liu Wei. Angeklagter Nr. 2: Verwehrung des Grundrechts der Glaubensfreiheit, Verwehrung des Rechts auf anwaltliche Verteidigung

Datum: 5. Dezember 2013

Die Anklage stützt sich auf folgende Tatsachen:

1) Mehrere Polizisten der 5. Mannschaft der Kriminalpolizei Nong’an und der Staatssicherheit brachen am 2. November gegen 20:00 Uhr in das Haus von Herrn Liu Wei ein. Ohne einen Durchsuchungsbefehl vorzuzeigen, durchsuchten sie Herrn Lius Haus und verhafteten ihn. Herrn Liu wurden die Beine gefesselt und er wurde in der Nacht verhört.

Die Verhörpersonen schlugen mit einer Spitzhacke auf Herrn Liu ein, zogen ihm die Kleidung vom Leib, schütteten kaltes Wasser über ihn und setzten ihn der kalten Luft aus. Sobald das Wasser verdunstet war, schütteten sie erneut Wasser über ihn und schlugen mit Handtüchern auf ihn ein.

Sie positionierten die Spitzhacke zwischen seinem Rücken und seinen Armen und zogen dann das spitze Ende der Hacke in Richtung seines Nackens. Als Herr Liu dabei war, fast zu ersticken, lockerten sie die Hacke ein wenig, um zu verhindern, dass er ohnmächtig wird. Liu wurde den ganzen Abend auf diese Weise gefoltert.

Der Chef der Staatssicherheit des Bezirks Nong’an leitete zusammen mit zwei weiteren Polizisten das Verhör. Einer der Polizisten trug ein Abzeichen mit der Nr. 140604.

2) Tang Ke befahl einer Gruppe von Polizisten am 6. November 2012, Herrn Liu zusammen mit einer älteren Falun Gong-Praktizierenden von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu verhören. Als Herr Liu zurück in seine Zelle geschleift wurde, war sein Gesicht mit blauen Flecken und Schwellungen übersät. Eines seiner Beine war gebrochen und die Haut an seinem Bein hatte sich vom Knie bis zum Zeh schwarz gefärbt.

Der anderen Praktizierenden wurden ein Bein und mehrere Rippen gebrochen. Sie musste ins Krankenhaus zur Behandlung und musste einen Monat dort bleiben. Sie kann bis heute noch nicht wieder gehen. Trotz ihres Zustandes wurde sie zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt.

3) Tang Ke brach am 3. November zusammen mit seinem Team erneut in Herrn Lius Haus ein. Da niemand zu Hause war, beschlagnahmten sie Eigentum des Herrn Liu, darunter auch 100.000 Yuan Bargeld. Das Durchsuchungsprotokoll listete das beschlagnahmte Bargeld nicht auf. Erst Wochen nach der Durchsuchung, am 17. November, wurde der Durchsuchungsbefehl erlassen.

4) Da Herr Liu sich weigerte zu kooperieren, ließ Tang Ke Herrn Lius Kind von der Schule abholen. Das Kind wurde verhört und psychisch unter Druck gesetzt.

5) Der Angeklagte Nr. 2 verletzte Herrn Lius Recht auf Verteidigung und hinderte seinen Anwalt an der Erledigung seiner anwaltlichen Pflichten.

Herrn Lius Familienangehörigen und andere Praktizierende hatten Anwälte engagiert, die Herrn Liu verteidigen sollten. Der stellvertretende oberste Richter des Strafgerichtes Nang’an, Guo Qingxi, lehnte es ab, den Anwälten die erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen und begründete dies damit, dass es nur Anwälten aus dem Bezirk erlaubt sei, Mandanten in Nong‘an zu verteidigen. Guo wies auch die Bezirks-Haftanstalt an, den Anwälten den Besuch ihres Mandanten zu verwehren. Guo erklärte, „so [arbeite] man hier in Nongan“ und fügte hinzu: „Du kannst mich ja gerne verklagen!“

Mehrfach fragten die Familienangehörigen an, wann die Verhandlung stattfinden sollte, aber Guo reagierte nicht auf ihre Anfragen. Die Verhandlung wurde schließlich am 11. Oktober 2013 ohne vorherige Ankündigung durchgeführt. Vor dem Gericht wurde eine fast 100 Meter lange Sicherheitszone eingerichtet. Viele Polizisten, bewaffnete Polizisten, Polizeifahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge wurden eingesetzt, um den Zugang zum Gericht zu blockieren. Aus diesem Grund war es den Angehörigen unmöglich, in die Nähe des Gerichts zu kommen.

Das Urteil wurde auf den 31. Oktober 2013 datiert, Herr Liu erhielt das Urteil jedoch erst am 21. November 2013.

Die oben beschriebenen Handlungen verletzten eindeutig die Folterkonvention der Vereinten Nationen. Die grausamen, unmenschlichen, herabwürdigenden Behandlungen und Bestrafungen verletzen auch die chinesische Verfassung und die Strafgesetze.
Die Angeklagten haben die Artikel 238, 248 und 251 des Chinesischen Strafrechts verletzt. Durch ihre Handlungen haben sie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Folter, Verwehrung des Grundrechts auf Glaubensfreiheit, illegale Inhaftierung und die Entziehung Privateigentums verwirklicht.

Wir fordern eine Untersuchung dieses Falles, die Freilassung der unschuldigen Falun Gong- Praktizierenden und auch die Freilassung von Herrn Liu Wei.

Bezirksgericht Nong’an
Tang Ke, Chef der Staatssicherheitsabteilung Nong’an
Guo Qinxi: stellvertretender oberster Richter des Strafgerichts Nong’an

Teil IV: Beschwerdeschriftsatz zugunsten des Verurteilten Herrn Yang Hongbiao

Kläger-Vertreter: Tang Tianhao, Anwalt der Kanzlei Yuanxing in Chongqing

Kläger: Yang Hongbiao, geb. am 6. Dezember 1972, Bewohner des Dorfes Beiguan, Bezirk Nong’an

Angeklagte: Li Qingguo, Direktor der Bezirkshaftanstalt Nong’an, Polizeibeamter Wang Zhanliang der Polizeibehörde des Bezirks Nong‘an

Datum: 24. November 2013

Die Anklage stützt sich auf folgende Tatsachen:

„Vier Männer brachen am 3.November 2012 in meine Wohnung ein. Sie gaben vor, von der Staatssicherheitsabteilung Nong‘an zu sein, sie waren jedoch in zivil gekleidet und zeigten keinerlei Ausweise vor. Sie beschlagnahmten meinen Laptop und sieben Bücher. Dann brachten sie mich zur Polizeibehörde des Bezirks Nong’an. Mir wurden Handschellen angelegt und ich wurde an einen Stuhl gefesselt. Einer [der Polizisten] schüttete Wasser über mich und schlug mehrfach auf mich ein. Jede halbe Stunde wechselten sie sich damit ab, mich am Kopf und am Körper zu schlagen und meine Nasenlöcher mit Zigaretten zu verbrennen. Sie gaben mir weder etwas zu essen, noch ließen sie mich schlafen oder die Toilette benutzen.

Ich wurde gegen Mitternacht in die Haftanstalt Nong’an gebracht. Li Xingguo, der Direktor der Anstalt, wirkte betrunken zu dieser Zeit und er schlug auf die Falun Gong-Praktizierenden Liu Wei, Chang Baojun, Xiu Jixue, Zhang Guozhen (weiblich) und mich ein.

Polizist Wang Zhanliang und ein weiterer Polizist brachten mich eine Woche später in die Polizeistation Gucheng, wo sie mit Schlagstöcken auf mich eindroschen. Wang verbrannte mich auch am Nacken und am Bauch mit einem Feuerzeug und fesselte meine Hände hinter meinem Rücken in einer schmerzvollen Position, wovon ich Narben an meinen Handgelenken davontrug. Der andere Polizist schlug mit einem Schlagstock auf meine Beine, meinen Körper und meinen Rücken ein. Er schlug auch mit einer Spitzhacke auf meine Hände ein.“

Artikel 234 des Strafgesetzbuches macht deutlich, dass jeder, der eine andere Person vorsätzlich körperlich misshandelt zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt wird.

Gem. Artikel 247 wird ein Justizbeamter, der von einem Verdächtigen oder Angeklagten ein Geständnis durch Folter erpresst, oder der ein solches durch Anwendung von Gewalt von einem Zeugen erpresst, zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt. Erleidet eine andere Person dabei eine Verletzung, eine Behinderung, oder gar den Tod, so ist auf eine schwerere Strafe nach Maßgabe der Artikel 234, 232, oder nach diesem Gesetz zu erkennen.

Nach Artikel 248 des Strafgesetzbuches wird ein Mitarbeiter eines Gefängnisses, einer Strafanstalt, oder einer Gewahrsamseinrichtung, oder andere Aufsichts- und Verwaltungsorgane, welche gegen einen Häftling Gewalt anwenden, ihn schlagen, misshandeln und wenn es sich dabei um einen schweren Fall handelt, zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt. Bei einem besonders schweren Fall, ist auf Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu zehn Jahren zu erkennen. Erleidet eine andere Person dabei eine Verletzung, eine Behinderung, oder gar den Tod, so ist auf eine schwerere Strafe nach Maßgabe der Artikel 234, 232, oder nach diesem Gesetz zu erkennen.

Li und Wang haben den Kläger vorsätzlich unter Anwendung von Folter verhört und damit die oben genannten Artikel des Strafgesetzbuches verletzt. Der Beschwerdeführer fordert die Disziplinarabteilung, die Staatsanwaltschaft und den Volkskongress auf, die Gerechtigkeit zu wahren.

Haftanstalt Nong’an
Li Qongguo, Direktor der Haftanstalt Nong‘an