Falun Gong-Praktizierende zum vierten Mal vor Gericht. Zweifelhafter Beweis wird zugelassen

(Minghui.org) Am 22. Mai 2014 kam Frau Liu Huiyun zum vierten Mal vor das Bezirksgericht Shunping. Es war ein Fall, der aufgrund von fragwürdigen Beweisen vom Mittleren Volksgericht zurückgegeben worden war. Frau Liu hatte gegen das rechtswidrige Urteil des Bezirksgerichts beim letzten Verfahren Einspruch erhoben.

Seit ihrer unrechtmäßigen Verhaftung im Jahr 2012 war Frau Liu zwei Jahre lang eingesperrt gewesen.

Ungereimtheiten bei der Zeugenaussage

Bei früheren Verhandlungen hatte der Staatsanwalt behauptet, dass der Polizist Zhao Nan vor zwei Jahren im Haus von Frau Liu bei ihrer Verhaftung Material über Falun Gong konfisziert hätte. Laut Staatsanwalt konnte sich Zhao aber nicht mehr erinnern wie viel Material damals mitgenommen wurde und er sagte aus, das gesamte Material sei verbrannt worden.

Während des Verfahrens präsentierten sie den Polizeibeamten Zhao, der direkt an der Verfolgung beteiligt war, vor Gericht als Zeuge, was vom chinesischen Gesetz eigentlich verboten ist.

Ohne einen dokumentierten Beweis durch die Polizei vorzulegen, behauptete Zhao, dass er sich ganz genau erinnern könne, wie viel Material über Falun Gong er in Frau Lius Haus konfisziert habe.

Keine Zeugen!

Drei Zeugen waren in den früheren drei Verhandlungen durch den Staatsanwalt angeführt worden: Der Sicherheitsbeamte des Dorfes, Xue Yubing, der Ortspolizist Zhao Nan und ein weiterer Dorfbewohner namens Shi Yulong. Alle drei bestritten, dass sie der Polizei oder dem Staatsanwalt jemals irgendwelche Informationen zu diesem Fall geliefert hätten.

„Öffentliches“ Verfahren am 22. Mai 2014: Nur ihre Kinder wurden eingelassen

Da es als öffentliches Verfahren angekündigt war, gingen viele Familienangehörige von Frau Liu an diesem Tag zum Gericht. Doch die Gerichtsbeamten erlaubten Lius Sohn und ihrer Tochter, den Gerichtssaal zu betreten. Alle anderen mussten während der gesamten Verhandlung außerhalb des Gerichts warten.

Frau Lius Bruder benutzte allerdings seine Beziehungen und bekam auch noch einen Platz.

Bevor sie eingetreten waren, waren bereits alle Plätze besetzt. Die ersten drei Reihen waren blockiert und nur die Plätze ab der vierten Reihe waren frei. Die drei Familienangehörigen wurden von Gerichtsbeamten weit auseinander gesetzt.

Die meisten Zuschauer benutzten ihre Mobiltelefone und man brachte ihnen Wasser. Als das Verfahren gegen Mittag noch nicht zuende war, gingen sie wechselweise zum Essen.

Warum Liu Huiyun verfolgt wird

Frau Liu, aus dem Bezirk Shunping, Stadt Baoding, war am 19. Mai 2012 festgenommen worden, als sie Broschüren verteilte. Diese Broschüren enthielten Informationen über Falun Gong und informierten die Menschen über die Hintergründe der Verfolgung. Seit 25. Mai 2012 war Frau Liu wegen dieser „Tat“ im Untersuchungsgefängnis Baoding eingesperrt gewesen.

Die früheren drei Verfahren

Ende 2012 wurde von Beamten des Bezirksgerichts Shunping heimlich im Untersuchungsgefängnis über Frau Liu verhandelt; die Familie war überhaupt nicht informiert. Während dieses ersten Verfahrens bestand Frau Liu darauf, unschuldig zu sein und das Recht auf Glaubensfreiheit zu haben. Das Verfahren endete ohne Urteil.

Dann war sie im Mai 2013 noch zwei Mal vor Gericht gestellt worden und hatte ein rechtswidriges Urteil bekommen. Sie legte beim Mittleren Volksgericht der Stadt Baoding Berufung ein.

Das Gericht gab den Fall an das Bezirksgericht Shunping zurück. Die Beweise seien zweifelhaft, sagten sie. Bis 26. Februar 2014 bekam Frau Liu keine Benachrichtigung über die Entscheidung durch das Mittlere Volksgericht.

Mitte Mai erhielt der Anwalt eine Nachricht vom Bezirksgericht Shunping, dass die vierte Verhandlung für 22. Mai 2014 anberaumt sei.

[Anmerkung der Red.: Über ein Ergebnis dieser Gerichtsverhandlung liegen uns zurzeit keine Meldungen vor.]

Früherer Bericht:
Court's Unlawful Judgment Returned, Attorney Manhandled
http://en.minghui.org/html/articles/2014/3/30/146131.html