Dozentin mit speziell hergestelltem Pfefferspray malträtiert, ihr Anwalt stellt Gefängnisleitung zur Rede (Provinz Hebei) (Foto)

(Minghui.org) Chinas Gefängniswärter wenden häufig Pfefferspray an, um Falun Gong-Praktizierende zu malträtieren. Das Pfefferspray wird speziell dafür hergestellt; die besondere Chemikalien-Mischung des Sprays führt zu starken Verbrennungen und Blasen auf Haut, Augen und Mund.

Die Dozentin Frau Zhang Xiaojie schaltete unlängst ihren Anwalt ein, um gegen diese perfide Maßnahme rechtlich vorzugehen. Seit sie im Mai 2013 rechtswidrig ins Gefängnis der Hafenstadt Qinhuangdao eingesperrt worden war, wurde sie immer wieder völlig unvermittelt mit Pfefferspray attackiert.

Erst kürzlich attackierte die Wärterin Ma Me sie mehrmals mit Pfefferspray. Zuletzt zielte Ma Me unversehens die Sprühflasche auf Frau Zhangs Gesicht, weil sie sie nicht gegrüßt hatte, als sie vom Hofgang zurückkehrte.

Daraufhin schaltete sich Frau Zhangs Anwalt ein. Er wendete sich an die Gefängnisleiterin* und wies darauf hin, dass Foltermethoden wie die Anwendung von Pfefferspray an Gefangenen rechtswidrig sind. Tian ignorierte die Beschwerde und antwortete: „Ich halte dies nicht für eine rechtswidrige Handlung und es ist mit Sicherheit keine Folter."

Das Pfefferspray, das die Gefängnisse anwenden

Hintergrund von Frau Zhangs Festnahme und Inhaftierung

Frau Zhang ist Dozentin am Berufskolleg in Qinghuangdao. Sie wurde am 10. Juni 2013 unrechtmäßig verhaftet und kam in die Erste Haftanstalt der Stadt Qinhuangdao. Dort erfuhr sie Misshandlungen und Folter. Im Dezember 2013 griff die Wärterin Hu Wei Frau Zhang mit Pfefferspray an und fesselte sie mit schweren Eisen. Für weitere Informationen über Frau Zhangs Fall lesen Sie bitte den Minghui-Bericht: Anwalt wehrt Beamten ab: „Fass meine Mandantin nicht an!“

Laut Artikel 397 des chinesischen Strafrechts begehen die Behörden mit der Misshandlung von rechtswidrig gefangenen Falun Gong-Praktizierenden ein vorsätzliches Verbrechen. Darüber hinaus verletzen die Gefängniswärter und alle involvierten Beamten Artikel 248 des Strafrechts, indem sie gegen inhaftierte Praktizierende Gewalt anwenden.

* (Nachname Tian, Vorname unbekannt, weiblich, Ausweisnummer 95457)