Anwälte: „Es ist ein Konflikt zwischen Atheismus und Theismus“

(Minghui.org) Obwohl die Unrechtmäßigkeit der Verfolgung und Festnahme von Falun Gong-Praktizierenden schon oft von Menschenrechtsanwälten vor Gericht überzeugend klargestellt wurde, kommt es weiter zu Verurteilungen. So auch im Fall von vier Praktizierenden in der Stadt Yiyang. Und dies, obwohl ihre Anwälte klare Worte für den Grund der seit 15 Jahren andauernden Verfolgung benennen konnten: den Konflikt zwischen Atheismus und Theismus.

Weil sie zu Unrecht verurteilt wurden, legten sie Berufung ein

Im letzten Jahr, am 05. Mai 2013, wurden die folgenden vier weiblichen Falun Gong-Praktizierenden verhaftet: Xiang Biyun, Leng Xuefei, Guo Lamei und Frau Zhao Fengxia. Die Festnahme erfolgte durch den Leiter Fengliang von der Abteilung für Staatssicherheit des Landkreises Taojiang und den Beamten Tao Jihui, Cao Chenyun sowie Chen Dayi von der Polizeiwache Daligang. Eine Frau hatte die Praktizierenden der Polizei gemeldet.

Der Prozess fand am 17. Oktober 2013 vor einem örtlichen Gericht statt.

Frau Zhao wurde zu zwei Jahren und die anderen drei Praktizierenden jeweils zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach dem Urteilsspruch legten die Praktizierenden beim Berufungsgericht Yiyang Berufung ein.

Als am 06. Juni 2014 vor dem Berufungsgericht der Stadt Yiyang der Fall von vier Falun Gong-Praktizierenden behandelt wurde, glänzten ihre Anwälte mit überzeugenden Argumenten für die Unschuld ihrer Mandanten.

„Eine politische Partei kann einen spirituellen Glauben nicht vor Gericht stellen“

Die vier Menschenrechtsanwälte aus Peking argumentierten, dass nicht nur die Festnahmen sondern auch das Verfahren an sich gesetzwidrig sei. Der Grund? „Falun Gong ist in China völlig legal. Es gab in China niemals ein Gesetz, dass Falun Gong zu einer Sekte erklärt hat. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ist atheistisch. Falun Gong ist theistisch. Es handelt sich um einen Konflikt zwischen Atheismus und Theismus. Eine politische Partei kann einen spirituellen Glauben nicht vor Gericht stellen“, so die Argumentation der Anwälte. Diesen Worten konnten der leitende Richter Ye Qing und der Staatsanwalt nichts entgegensetzen.

Falun Gong wird in China nicht als Sekte gelistet

Danach zeigten die Anwälte dem Richter, dass Falun Gong nicht auf der Liste der 14 Sekten steht, die kürzlich von der offiziellen Zeitung der KPCh, Justice Nightly, veröffentlicht wurde. Sie forderten die Staatsanwälte auf, das Gegenteil zu beweisen. Auch darauf konnten die Staatsanwälte nichts erwidern.

Auf diese Weise zeigten die Anwälte auf, dass angefangen von der Verhaftung und der Durchsuchung der Wohnungen bis hin zum gesamten Verfahren, dieses Vorgehen gegen die Falun Gong-Praktizierenden gesetzwidrig ist. Daher beantragten sie die sofortige Freilassung ihrer Mandanten.

Trotzdem gab das Gericht am 17. Juni 2014 bekannt, dass es das Urteil der Vorinstanz aufrechterhalte.