Internes Dokument der KPCh bestätigt: Die Verfolgung von Falun Gong hat keine Rechtsgrundlage

(Minghui.org) Falun Gong wird seit 15 Jahren in China verfolgt. Obwohl die chinesische Verfassung eindeutig Glaubensfreiheit garantiert, gibt es infolge von körperlicher und geistiger Folter seitens des Regimes mehr als 3000 bestätigte Todesfälle.
Einer der Schlüssel der Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gegen Falun Gong ist, es als „Kult“ abzustempeln. Dadurch umgeht es die verfassungsmäßigen Rechte der Praktizierenden und kehrt die öffentliche Meinung gegen sie.

Als die wesentlichen Eigenschaften von Falun Gong werden vorteilhaftes Glaubenssystem und Meditationsübung genannt. Auch die chinesischen Gesetze bezeichnen Falun Gong nicht als Kult und dadurch gibt es keine Rechtsgrundlage für die Verfolgung. Dies wurde kürzlich von einem der Medienunternehmen bestätigt, das als Sprachrohr der KPCh fungiert.

Falun Gong steht nicht auf der offiziellen „Kult-Liste“ der KPCh

Am 2. Juni listeten Legal Evening, eines der Sprachrohre des KPCh-Komitees von Peking, und weitere Medien in ihren Berichten über den jüngsten Todesfall einer Frau in Zhaoyuan, Provinz Shandong, 14 religiöse Gruppen als „offiziell verbotene Kultorganisationen“ auf.

Falun Gong war nicht auf dieser Liste.

Jiang Tianyong, ein bekannter Menschenrechtsanwalt schrieb auf Twitter: „Falun Gong wird unter dem Vorwand, ein Kult zu sein, seit beinahe 15 Jahren von der KPCh verfolgt. Unzählige Kultivierende wurden verfolgt, verhaftet, inhaftiert, in Arbeitslager gesperrt, verurteilt, in Gehirnwäsche-Einrichtungen gebracht … Wo ist die Rechtsgrundlage für diese jahrelange grausame und blutige Verfolgung?“

Jiang wurde die Anwaltslizenz entzogen (http://en.minghui.org/html/articles/2014/6/21/1733.html), weil er Menschenrechtsfälle verteidigt, darunter auch über 20 Fälle, die mit Falun Gong zu tun haben. Er war auch Ziel von Polizeigewalt (http://www.minghui.de/artikel/78342.html).

Die Liste mit den 14 Organisationen stammte von einem internen Dokument 2000, herausgegeben vom Ministerium für öffentliche Sicherheit, der „Bekanntmachung 2000 Nr. 39“. Von diesen 14 als „Kult“ aufgeführten Organisationen wurden sieben vom Büro des Zentralkomitees der KPCh und vom Staatsrat genannt und sieben vom Ministerium selbst. Falun Gong stand, trotz der landesweiten Verfolgung seit 1999, auf keiner der beiden Listen.

Die Verfolgung war von Anfang an rechtswidrig

Die Verfolgung war von Anfang an gesetzwidrig. Es folgt eine kurze Zusammenfassung der fortlaufenden Anschuldigungen der KPCh gegen Falun Gong:

In den ersten drei Monaten basierte das Verbot auf Verordnungen, die von zwei Ämtern auf Ministerebene am 22. Juli 1999 erlassen wurden. Dies war zwei Tage, nachdem die Massenverhaftungen über Nacht begonnen hatten.

Das Ministerium für zivile Angelegenheiten „verbot“ die Falun Dafa Forschungsgesellschaft, weil sie nicht registriert war, obwohl die Forschungsgesellschaft mit Sitz in Peking bereits drei Jahre zuvor aufgelöst worden war.

Danach weitete das Ministerium für öffentliche Sicherheit das „Verbot“ auf alle Falun Gong-Aktivitäten und Falun Gong-Praktizierende aus. Kein Ministerium hatte die Rechtsbefugnis, ein solches Verbot zu erlassen. Auch wenn das Verbot von einer Behörde mit Befugnis herausgegeben worden wäre, hätte es gegen die chinesische Verfassung, die Glaubensfreiheit garantiert, verstoßen.

Drei Monate später, am 25. Oktober 1999, bezeichnete Jiang Zemin, der damalige Leiter der KPCh, in einem Interview mit der französischen Zeitung Le Figaro Falun Gong als „Kult“. Die Tageszeitung People’s Daily zog nach und veröffentlichte bald darauf einen Sonderbericht, indem die Behauptung von Jiang wiederholt wurde.

Jetzt ist bestätigt worden, dass Falun Gong niemals auf einer offiziellen „Kult-Liste“ der KPCh gestanden hat. Nachdem chinesische Internetnutzer dies zur Kenntnis genommen und Fragen gestellt haben, begannen die Medien der KPCh mit einer Schadensbegrenzung und änderten die Anzahl von 14 auf 20. Es wurden jedoch keine Dokumente vorgelegt, um die neuen Zahlen zu bestätigen.

„Die KPCh ist der 15. Kult“

Die neu gestartete Kampagne zur Schadensbegrenzung ging nach hinten los. Internetnutzer erstellten eine Grafik mit dem Titel: „Wie erkennt man einen Kult?“ Unter den Eigenschaften war: „Kulte sind sehr exklusiv und propagieren, wie großartig sie sind.“ Eine weitere war: „Kulte üben Zwang aus und verwenden Techniken der Gedankenkontrolle bei ihren Mitgliedern.“ Kulte entwickeln sich auf „einem geschlossenen Netzwerk von persönlichen Beziehungen, um ihre Interessen zu schützen.“ Als Reaktion scherzten einige Blogger darüber, dass all diese Eigenschaften auf die KPCh selbst zutreffen, mehr als für jede andere Organisation in China.

Ein Internetnutzer schrieb: „Wir leben unter der Herrschaft eines Kults!“ Ein weiterer meinte geradeheraus: „Die Definition eines Kults ist die exakte Beschreibung der Partei.“

Die brutale Verfolgung geht in China immer noch weiter. Ein Bericht auf Minghui enthüllte, dass zwischen März und Mai 2014 beinahe 1700 Falun Gong-Praktizierende in China verhaftet wurden. (http://de.minghui.org/artikel/79475.html)

Abgestoßen und angewidert von der Brutalität der KPCh während der Verfolgung von Falun Gong und bei vorherigen politischen Kampagnen, haben seit 2004 über 170 Millionen Chinesen ihre Absicht verkündet, aus der Partei und ihren Unterorganisationen auszutreten.