Sind 15 Jahre Misshandlung noch nicht genug? (Fotos)

78 Jährige Frau muss ihren kranken Ehemann zurücklassen, um der Verhaftung zu entkommen

(Minghui.org) Frau Hu Keyings Haus wurde in den vergangenen 15 Jahren dreimal durchsucht. Sie verbrachte zwei Jahre in Haft und die Polizei erpresste insgesamt 17.500 Yuan von ihrer Familie. Warum man diese gesetzestreue Bürgerin wie eine Kriminelle behandelt? Weil sie Falun Gong praktiziert und ihr Leben nach den Prinzipien „Wahrhaftigkeit- Barmherzigkeit- Nachsicht“ ausrichtet.

Frau Hu Keying
Vordereingang von Frau Hu Keyings Haus

Aktuell: Frau Hu entkommt knapp einer Verhaftung

Am 10. Oktober 2013 entging Frau Hu nur knapp einer Verhaftung. Als die Polizei kam, um das Grundstück zu durchsuchen, kletterte sie auf das Dach ihres Hauses, um ihnen zu entkommen. Um einer weiteren Verhaftung zu entgehen, musste sie sich von zu Hause fernhalten. Ihren Ehemann, der unter Alzheimer litt, musste sie zurücklassen.

Die Polizei durchsuchte ihr Haus und konfiszierte ihren Computer, Drucker, Druckerzubehör und andere Gegenstände. Angeleitet wurde die Aktion vom Chef des Komitees für Politik und Recht in Zhoukou.

Rückblick: 15 Jahre Erpressung, Schläge und Gefängnis

Frau Hu appelliert 1999 in Peking

Nach dem Beginn der Verfolgung im Oktober 1999, ging Frau Hu nach Peking, um zu appellieren. Sie wurde verhaftet und zurück nach Zhoukou gebracht, wo sie für 20 Tage inhaftiert wurde. Die Beamten Kou Hongqi und Wang Guosheng erpressten 5.000 Yuan von ihrer Familie. Erst dann ließ man Frau Hu gehen.

Polizisten erpressen Frau Hus Familie

Die Polizisten Li Yuzheng und Liu Feng verhaften Frau Hu am 19. Februar 2000 erneut. Der Polizist Li Yuzheng sagte zu Frau Hus Kindern: „Eure Mutter wird in ein Gefängnis außerhalb der Stadt gebracht. Wenn ihr mir 2.000 Yuan zahlt, werde ich sicherstellen, dass sie in ein nahegelegenes Gefängnis kommt.“ Ihre Familienangehörigen willigten ein, die Hälfte des Geldes zu bezahlen. Am nächsten Tag zwang die Staatssicherheitsabteilung die Familie noch einmal, 5.000 Yuan zu bezahlen. Einer von Frau Hus Verwandten war zu dieser Zeit Beamter auf Bezirksebene. Er sprach mit dem Leiter dieser Sicherheitsabteilung und fragte: „Die alte Dame wurde erst vor einem Monat entlassen, warum habt ihr sie schon wieder verhaftet?“ Er forderte Polizei auf, sie zu entlassen und ihrer Familie das Geld zurückgeben. Aufgrund des Drucks ihrer Vorgesetzten, mussten die Polizisten Frau Hu entlassen. Von dem Geld bekamen sie jedoch nur 2.500 Yuan zurück.

Frau Hu appelliert am Platz des Himmlischen Friedens

Frau Hu ging am 1. Oktober 2000 zum Platz des Himmlischen Friedens im Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Dort rief sie: „Falun Dafa ist gut; Falun Dafa ist aufrichtig; stellt den Ruf von Meister Li wieder her.“ Inspiriert durch ihren Mut, begannen andere Praktizierende einzustimmen. Die Polizei eilte herbei und schlug mit Schlagstöcken auf die Praktizierenden ein. Frau Hu wurde am Kopf getroffen und verlor kurzzeitig das Bewusstsein. Ein anderer Praktizierender half Frau Hu zurück auf die Beine.

Der Polizei gelang es nicht, die Praktizierenden auseinander zu bringen. Die Praktizierenden hatten eine Gruppe gebildet und hielten sich gegenseitig an den Händen fest, um sich vor der Polizei zu schützen.

Frau Hu wurde schließlich verhaftet und für fünf Tage in eine örtliche Haftanstalt gebracht. Sie weigerte sich, der Polizei ihren Namen und ihre Adresse mitzuteilen. Jedoch fand man ihren Personalausweis, und sie wurde zurück in ihre Heimatstadt gebracht und dort ins Gefängnis Zhoukou gesperrt. Im Gefängnis legte der Direktor Song Haiqiang Frau Hu schwere Fußketten an, der Beamte Chen Zhensheng fesselte sie mit Handschellen.

Folterillustration: Mit Hand- und Fußketten gefesselt

Später kamen Mitarbeiter ihres früheren Arbeitsplatzes in die Haftanstalt und holten Frau Hu ab. Sie brachten sie in eine örtliche Haftanstalt, wo sie ein Jahr lang festgehalten wurde. Ihre Familie wurde erneut erpresst. Man zwang sie, 2.000 Yuan zu zahlen. Frau Hu hatte früher in der Brennerei in Zhoukou gearbeitet.

Frau Hus Sohn wird die Beförderung verwehrt

Im Januar 2002 durchsuchte die Polizei die Wohnungen der Praktizierenden Wu Guifang, Hu Keying, Song Xia, Zhang Min, Jia Xiu und einer weiteren Praktizierenden. Die Aktion leitete der Polizist Wang Yong aus der Polizeistation „Jianshe Straße“. Polizisten verhafteten auch Frau Hu und brachten sie in eine Haftanstalt.

Zu diesem Zeitpunkt war Frau Hus Sohn gerade Bürgermeister des Städtchens Beijiao. Er sollte demnächst zum Parteisekretär der Stadt Nanjiao befördert werden. Weil Frau Hu sich weigerte, Falun Gong aufzugeben, wurde er nicht befördert.

Der Beamte Wu Gang erklärte Frau Hu, dass ihr Sohn befördert werden könne, wenn sie auf Falun Gong verzichtete. Frau Hu sagte: „Befördert zu werden, indem man die eigene Mutter zwingt, ihren Glauben zu verraten, ist nicht hinnehmbar“. In der heutigen Gesellschaft konkurrieren Menschen wegen unbedeutender Interessen. Mein Sohn ist besser dran, wenn er nicht befördert wird“.

Trotz Bestechungsversuchen weigern sich Arbeitslagermitarbeiter, Frau Hu aufzunehmen

Beamte aus dem Büro 610 des Bezirks Chuanhui, einem Stadtbezirk in der chinesischen Provinz Henan, wollten Frau Hu zu einem Arbeitslageraufenthalt verurteilen lassen. Der Haftanstaltsleiter Dou Yanhuai brachte Frau Hu daher in das Frauenarbeitslager Shibalihe in Zhengzhou. Andere Praktizierende waren auch dabei. Als Frau Hu dort untersucht wurde, stellte sich heraus, dass sie an einer ernsten Herzerkrankung litt. Die Beamten weigerten sich daher, sie aufzunehmen.

Dou Yanhuai versuchte dann einen Beamten des Arbeitslagers zu bestechen, indem er sagte: „Ich werde dir eine Wohnung beschaffen, wenn du sie aufnimmst.“ Der Beamte erwiderte jedoch: „Wir wagen es nicht, sie in diesem Zustand aufzunehmen, ganz egal ,was du mir auch anbietest.”

Dou Yanhuai brachte Frau Hu dann in ein anderes Krankenhaus und sagte dem Arzt dort, dass er bescheinigen solle, Frau Hu habe nur einige unbedeutende Beschwerden. Der Arzt antwortete jedoch: „Die Testergebnisse zeigen, dass sie eine ernsthafte Herzerkrankung hat und jederzeit sterben kann.“ Dou Yanhuai blieb nichts anderes übrig, als Frau Hu zurück in die Haftanstalt zu bringen.

Ein Jahr später, am 29. Januar 2003, entließ man Frau Hu. Bevor man sie gehen ließ, zwang man ihre Familie noch dazu, 2.000 Yuan zu bezahlen.

Pensionen eingefroren

Unter dem Druck des Büros 610 stellte Frau Hus früherer Arbeitgeber ihre Pensionszahlung für 40 Monate ein. Die Pensionen einiger anderer Praktizierender wurden ebenfalls eingefroren. Sie zwangen Frau Hu auch, 5.000 Yuan „Bußgeld“ zu zahlen.

Traumatisierter Ehemann ins Krankenhaus eingeliefert

Die fünfzehn Jahre andauernde Verfolgung und die nicht aufhörenden Belästigungen seitens der Behörden fügten Frau Hus Familie schweren Schaden zu. Ihr Ehemann wurde krank, er schwebt jetzt in Lebensgefahr.

Frau Hu wurde am 14. Juli 2011 im Haus eines anderen Praktizierenden verhaftet. Mehrere Polizisten brachen später auch in ihr eigenes Haus ein und konfiszierten dort mehrere Gegenstände. Ihr Ehemann, der zu diesem Zeitpunkt dort war, bekam einen Schock. Er musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Man brachte Frau Hu zu einer Polizeistation, wo sie von einem Arzt untersucht wurde. Die Diagnose lautete „schwer krank“. Sie sollte sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Trotz ihrer schlechten körperlichen Verfassung, wollte die Polizisten sie in ein Gefängnis überführen. Sie fragten in drei Gefängnissen an, ob sie sie dort aufnehmen könnten, aber alle drei lehnten das aufgrund ihrer schlechten Verfassung ab. Am Ende blieb den Polizisten nichts anderes übrig, als sie zu entlassen.

Krankheiten verschwinden nach dem Praktizieren von Falun Gong

Im Frühling des Jahres 1996 hatte Frau Hu begonnen, Falun Gong zu praktizieren. In weniger als zwei Monaten verschwanden ihre Krankheiten. Früher hatte sie jedes Jahr zwei- oder dreimal wegen ihrer koronaren Herzerkrankung und anderer Beschwerden ins Krankenhaus gehen müssen. Als man Frau Hu festnahm und sie einsperrte, kehrten die Symptome ihrer Krankheiten wieder zurück.