Frau musste vor Gericht, weil sie mit Geldschein zahlte, auf dem Informationen über die Verfolgung von Falun Gong standen

(Minghui.org) Am 14. Februar 2014 wurde eine 83-jährige Frau verhaftet, als sie Lebensmittel einkaufte. Der Grund: Sie bezahlte mit einem Geldschein, auf dem Informationen über die Verfolgung von Falun Gong standen.

Frau Kang Yinzhi, die Festgenommene, wurde in die Haftanstalt der Stadt Neijiang gebracht. Dort zeigte sie beim Verhör in der Nacht Symptome eines Schlaganfalls. Daraufhin ließ die für ihre Verhaftung verantwortliche Polizeistation Chengxi ihre Kinder kommen. Sie sollten Papiere unterschreiben, die die Polizeistation von einer möglichen Schuld freisprechen würde.

Danach ließ die Polizei Frau Kang zur medizinischen Behandlung frei, verlangte jedoch, dass ihre Familie telefonisch erreichbar blieb.

Am 18. Dezember 2014 informierte das Gericht Zhongqu Frau Kang über ihre bevorstehende Verhandlung am 25. Dezember. Der zugeteilte Richter war Guo Jinping, der Gerichtsdiener Zhang Xinyuan. [1]

Die Anklage gegen Frau Kang lautete nach § 300 des chinesischen STGB: „Verwendung einer Kultorganisation, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren.“ Dieser Paragraph wird meistens verwendet, um Falun Gong-Praktizierende unrechtmäßig zu verurteilen. Unrechtmäßig. Denn in Wirklichkeit sind Glaubensfreiheit und Ausübung des Glaubens durch die chinesische Verfassung geschützt.

[1] Anm. d. Red.: Über Verlauf und Ergebnis der Verhandlung liegen uns derzeit noch keine Informationen vor.

Polizeistation Chengxi: +86-832-2021216Wu Jie, PolizeichefMao Li, Leiter der Zweigstelle Zhonqu des Polizeiamtes der Stadt Neijiang: +86-832-2060710; +86-13708257488Chen Luteng, Leiter der Staatssicherheitsabteilung: +86-13981435566