Praktizierende engagieren Anwalt, nachdem sie wegen ihrer Anzeige gegen Jiang Zemin rechtswidrig inhaftiert werden

(Minghui.org) Am 28. Juli 2015 sind 18 Bewohner des Bezirks Bin verhaftet worden, weil sie Strafanzeige gegen Jiang Zemin erstattet haben. 17 von ihnen waren Falun Gong-Praktizierende, die 15 Tage lang festgehalten wurden. Der Nicht-Praktizierende war der Mann einer Praktizierenden; ihn sperrte man zehn Tage lang ein.

Die Verhaftungen wurden von Regierungsbeamten des Stadtteils Ningyuan und der Polizei des Bezirks Bin durchgeführt. Die Polizei verständigte weder ihre Familien mit einer „Benachrichtigung über eine Verwaltungsstrafe“, noch bekamen die Inhaftierten einen Haftbefehl zu sehen. Die Polizei stellte nach der Haft auch keinen „Nachweis über eine verbüßte Haftstrafe“ aus.

Acht der Praktizierenden engagierten daraufhin einen Anwalt, der ihre verfassungsmäßigen Rechte verteidigen sollte.

Die acht Anzeigeerstatter und ihre Anwälte, Ren Quanniu und Wang Lei, kamen am 15. September zur Polizeibehörde des Bezirks Bin. Nachdem sie ihren Fall vorgebracht hatten, rief der Beamte Hou Jinghui die Strafverfolgungsbehörde an. Obwohl Hou versuchte, ihnen die benötigten Antworten zu geben, wiesen ihn seine Vorgesetzten an, die Anwälte fortzuschicken.

Anschließend gingen die Anzeigeerstatter und ihre Anwälte zur Polizeibehörde Harbin, um Berufung einzulegen. Der Beamte Li von der Strafverfolgungsbehörde empfing die Gruppe. Nachdem er die Akten eingesehen und die Zulassungen der Anwälte überprüft hatte, schien er sehr abgeneigt, die Unterredung fortzuführen. Die Anwälte erklärten, dass ihre Forderung der Rechtsanspruch ihrer Mandanten sei, woraufhin Yi die Unterredung beendete und das Büro verließ.

Die Anwälte kündigten an, dass sie am darauffolgenden Tag wiederkommen würden, um den Fall voranzutreiben. Sie sagten, wenn die Polizei der Stadt Harbin sich weigere, zu kooperieren, würden sie die nächsthöhere Stelle aufsuchen – die Polizeiwache der Provinz Heilongjiang.

Laut den Anwälten steht die Polizei des Bezirks Bin vor folgendem Dilemma: Wenn sie Haftbefehle hätten, könnten sie ihr Handeln bei der nachfolgenden Berufung nicht rechtfertigen. Und wenn sie keine Haftbefehle vorweisen können, wären die Inhaftierungen rechtswidrig gewesen. Nach Ansicht der Anwälte ist die Polizeibehörde Harbin sich dessen bewusst und lehnt folglich die Verantwortung ab, den Fall voranzutreiben.