Praktizierender aus Peking zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Am 18. September 2015 wurde der Falun Gong-Praktizierende Wang Ping`an, 66, während der dritten Gerichtsanhörung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er im Oktober 2014 den Menschen im Badachu Park im Bezirk Shijingshan über Falun Gong berichtete. Sein Anwalt war bei der Verhandlung nicht anwesend.

Die erste Anhörung fand am 14. Juni 2015 im Bezirksgericht Shijingshan statt. Der Staatsanwalt Li Pengyu forderte eine dreijährige Gefängnisstrafe.

Weil Herrn Wangs Anwalt, Li Zhongwei, eine beeindruckende Verteidigung lieferte und im Namen seines Klienten auf nicht schuldig plädierte, vertagte Richter Lu Linyan die Anhörung noch vor Mittag.

Auch bei der zweiten Anhörung am 9. Juli vertagte derselbe Richter die Anhörung, nachdem Wangs Anwalt wieder eine starke Verteidigung geliefert hatte.

Doch am Ende der dritten Anhörung am 18. September, die ohne Wangs Anwalt stattfand, verurteilte der Richter Herrn Wang zu drei Jahren Gefängnis.

Herr Wang und sein Anwalt haben am 25. September beim höheren Gericht Berufung eingelegt.

An der Verfolgung von Wang Ping`an beteiligte Personen:Wang Zhonghua, Parteisekretär und Präsident des Gerichts Shijingshan: +86-10-68899888Wang Chunfeng, Parteisekretär und Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft ShijingshanLiu Ruihua, Leiter der Staatsanwaltschaft Shijingshan: +86-10-59734588, +86-10-68874626, +86-10-68865269