Provinz Jilin: Behörden lassen Anwalt nicht mit seinem Mandanten sprechen

(Minghui.org) Die Herren Liu Wenhua und Liu Xinrong wurden am 3. Juni 2015 angezeigt und verhaftet, als sie mit ihren Mitmenschen über die Verfolgung von Falun Gong sprachen. Man brachte sie in die Hafteinrichtung von Jilin.

An der Nase herumführen

Die Familien der beiden Praktizierenden engagierten einen Anwalt aus einer anderen Stadt. Jedoch verweigerten die Behörden dem Anwalt Einsicht in den Fall und verboten ihm, sich mit den Praktizierenden zu treffen.

Der Anwalt bat am 23. Juli und am 27. August bei der Bezirksstaatsanwaltschaft von Changyi um Einsicht der Akten. Die Staatsanwaltschaft verweigerte dies jedoch mit der Behauptung, dass die Anweisungen von höheren Ebenen kämen und der Fall bereits an das Bezirksgericht von Changyi übergeben worden sei.

Staatsanwalt Zhang Lin lehnte es ab, sich mit dem Anwalt zu treffen, der ihm am Telefon gesagt hatte, dass die Behinderung des Anwalts zur Einsicht der Akten ungesetzlich sei. Zhang erwiderte darauf: „Wenn Sie meinen, dass ich das Gesetz verletzt habe, dann zeigen Sie mich einfach an.“

Daraufhin rief der Anwalt die Abteilung für Beschwerden und Einsprüche an und informierte diese über Zhangs Vorgehensweise, doch wurde er mit seiner Angelegenheit lediglich an das Komitee für Politik und Recht verwiesen.

Als die Familien mit dem Anwalt zur Hafteinrichtung von Jilin gingen, um dort mit Herrn Liu zu sprechen, verweigerten die Wärter dies mit der Begründung, dass jemand mit Vornamen Zhou es verboten habe. Die Funktionäre der Hafteinrichtung behaupteten, dass interne Richtlinien solche Treffen verbieten, da Zhou vermerkt habe, dass Herr Liu bereits sehr viele Probleme verursacht hätte.

Als der Anwalt Zhou um das Dokument bat, das diese internen Richtlinien enthalte, teilte ihm Zhou mit, dass er dieser Anfrage nicht nachkommen könne, und verließ das Büro.

Daraufhin ging der Anwalt zur Staatsanwaltschaft in der Hafteinrichtung, um diese ungesetzlichen Handlungen zu dokumentieren, doch wurde ihm mitgeteilt, dass er nicht über die Autorität bezüglich dieses Themas verfügen würde.

Daraufhin wendete sich der Anwalt an das Bezirksgericht Changyi und beantragte eine Handlungsvollmacht mit der Bitte, den Fall zu überprüfen. Wei Jun, der Vorsitzende Richter des Strafgerichtes, verweigerte dies jedoch.

Als der Anwalt ihn darauf hinwies, dass diese Ablehnung das Gesetz breche, teilte ihm Wei mit, dass er von höheren Stellen Richtlinien erhalten habe, die es Anwälten aus anderen Städten verbiete, lokale Mandanten zu vertreten.

Letztendlich reichte Wei den Anwalt an Shan Lianhong weiter, der ihm mitteilte, dass die Richtlinie von der Obersten Staatsanwaltschaft gekommen sei.

An der Verfolgung der zwei Praktizierenden beteiligte Parteien

Wang Yutang, Präsident des Bezirksgerichtes in Changyi: +86-432-62404701 (Büro), +86-13304400071 (Mobil)
Song Jingyi, stellvertretender Präsident des Bezirksgerichtes in Changyi: +86-432-62404702 (Büro), +86-13904411779 (Mobil)
Zhu Baolin, Wärter in der Hafteinrichtung in Jilin: +86-13804417779 (Mobil)
Staatsanwaltschaft: +86-432-64819043, +86-432-64819044