Anklage unzulässig, rechtswidriges Vorgehen der Beamten – so zeigt sich Chinas Rechtssystem

(Minghui.org) Wu Jinshui, ein Falun Dafa-Praktizierender aus der Stadt Maoming, Provinz Guangdong, wurde am 25. September 2015 rechtswidrig vor Gericht gestellt. Sein Anwalt plädierte auf nicht schuldig, doch wurde bislang noch kein Urteil verkündet.

Anwalt ist Mao Hongwei von der Anwaltskanzlei Renminshidai in Guangzhou. Der Anwalt forderte zu Beginn der Gerichtsverhandlung den Richter als erstes auf, die Fesseln seines Klienten entfernen zu lassen. Der Richter wies den Gerichtsdiener an, das zu tun.

Die Anklage ist unzulässig

Der Staatsanwalt verkündete die Anklage und sagte, dass in Wus Wohnung ein Computer, ein Drucker, Bücher und Informationsmaterial über Falun Gong gefunden worden seien. Herr Wu entgegnete darauf, dass die Anklage unzulässig sei. Denn erstens sei er nicht anwesend gewesen, als die Polizei das Haus durchsucht habe. Deshalb wisse niemand, ob sich der sogenannte Beweis in seinen Räumlichkeiten befunden habe. Zweitens, wenn sie Informationsmaterial über Falun Gong gefunden hätten, bedeute das nicht, dass er ein Verbrechen begangen habe. Denn es gebe kein Gesetz, das verbiete, Falun Gong zu praktizieren.

„Ich gehöre keiner Organisation an. Ein Freund hat mir Falun Gong vorgestellt", erklärte Wu. „Ich finde, dass es sehr bemerkenswert ist, wenn es in dieser Zeit Menschen gibt, die den Prinzipien Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht folgen. Was ist falsch daran, diesen Prinzipien zu folgen und ein guter Mensch zu sein?“, fragte Wu den Staatsanwalt. Der wusste nicht, was er darauf antworten sollte, und drehte seinen Kopf zur Seite.

Rechtswidriges Vorgehen der Beamten

Dann führte der Staatsanwalt Wus frühere Haft im Zwangsarbeitslager als Beweis für seinen schlechten Charakter an. Wu erwiderte darauf: „Das System der Zwangsarbeitslager entspricht nicht dem derzeitigem chinesischen Gesetz und der chinesischen Verfassung. Es entzieht den Menschen die Freiheit ohne Verhandlung und wurde vor kurzem abgeschafft. Es als Beweis zu nehmen, zeigt die Rechtswidrigkeit im Vorgehen der Parteibeamten.“

Der Staatsanwalt befragte Herrn Wu, wie er einen Computer bedienen könne, wo er doch nur eine Grundschulausbildung habe. Herr Wu bestätigte, dass er nur bis zur 5. Klasse in die Schule gegangen sei. Aber Falun Gong habe ihm Weisheit geschenkt. Früher habe es für ihn viele unbekannte Schriftzeichen in dem Buch Zhuan Falun (Li Hongzhi), dem Hauptwerk von Falun Gong, gegeben; doch nun könne er sie alle lesen und verstehen.

Der Vorsitzende Richter verkündete, dass das Urteil später von einem Kollegiatsrichter verkündet werde. Dann vertagte er die Verhandlung.

Hintergrund

Herr Wu war am 27. Mai 2015 verhaftet worden. Als er und seine Familie abwesend waren, hatte die Polizei sein Haus durchsucht und viele Wertsachen beschlagnahmt.