70-Jährige erleidet in Haft Wirbelbrüche – ihre Familie darf sie nicht besuchen

(Minghui.org) Eine Wirbelsäulenverletzung, die die 70-jährige Wan Fulan während der Haft erlitten hat, hat sie zur Invalidin gemacht.

Gegenwärtig befindet sie sich im Gefängniskrankenhaus des Bezirks Linkou in der Provinz Heilongjiang. Ihre Familie wurde nicht über das Ausmaß ihrer Verletzung informiert und durfte sie bislang auch nicht besuchen.

Der Leiter des Untersuchungsgefängnisses informierte Wans Familie telefonisch über die Wirbelbrüche am 19. Oktober. Weitere Details über ihren Zustand wollte er nicht preisgeben. Die Familie war sofort zum Gefängniskrankenhaus geeilt, durfte Frau Wan jedoch nicht sehen. Am 30. Oktober engagierten sie deshalb einen Anwalt.

Der durfte sie am 30. Oktober 2015 kurz besuchen und brachte schlechte Nachricht für die Familie: Frau Wan kann sich nicht selbst versorgen und ist bettlägerig.

Keine Akteneinsicht für den Anwalt

Der Anwalt begann sofort mit der Arbeit. Zuerst rief er den verantwortlichen Gerichtsbeamten an, der ihn an den Gerichtspräsidenten Zhang Weibing verwies.

Er versuchte Zhang anzurufen, erhielt aber keine Antwort. Nach wiederholten Versuchen zwischen 9:00 und 11:00 Uhr hatte er Zhang schließlich in der Leitung und bat um Einsicht in die Gerichtsakten von Frau Wan.

„Da der Fall noch nicht an das Komitee für Politik und Recht berichtet wurde, dürfen Sie weder die Akten einsehen noch Ihre Klientin treffen“, erklärte Zhang dem Anwalt.

Der Anwalt konnte kaum glauben, dass sich das Komitee über das Gericht stellt, und forderte ein Treffen mit Zhang. Dieser erklärte ihm allerdings kurzerhand, dass er keine Zeit dafür habe.

Danach begleitete der Anwalt Wans Familie zum Gefängniskrankenhaus. Der Gefängnisleiter erlaubte dem Anwalt, Frau Wan zu besuchen, doch der Familie nicht. Man erklärte ihnen, dass sie zu dem verantwortlichen Beamten gehen müssten, um dort eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung auf Kaution zu beantragen.

Der Leiter hatte Frau Wang während ihrer Behandlung sehr genau überwacht. Er behauptete gegenüber dem Anwalt, dass sie in ihrer Zelle beim Anziehen ihrer Hose hingefallen sei und sich selbst verletzt habe.

Frau Wan brach in Tränen aus. Da der Leiter jedoch neben ihr stand, wagte sie nicht, dem Anwalt zu erzählen, was wirklich geschehen war.

Die Ärzte sagten dem Anwalt, dass 50 Prozent ihrer Lendenwirbel gebrochen seien und sie mindestens drei Monate lang im Bett bleiben müsse. Eine klare Prognose konnten sie nicht stellen.

2. September 2015: Frau Wans Verhaftung

Frau Wan ist eine Bewohnerin des Stadtteils Liushu im Bezirk Linkou der Stadt Mudanjiang in der Provinz Heilongjiang. Durch das Praktizieren von Falun Gong war sie bei guter Gesundheit.

Sie und eine andere Falun Gong-Praktizierende wurden am 2. September 2015 um 19:00 Uhr verhaftet, weil sie Informationsmaterial über Falun Gong verteilten und mit den Menschen über die Verfolgung sprachen. Man brachte Frau Wan und Frau Wang Yuzhen in das Untersuchungsgefängnis Mudanjiang.

15 Tage nach ihrer Verhaftung am 17. September ließen sie Frau Wang frei, Frau Wan nicht. Ihre Familie durfte sie seit ihrer Festnahme nicht sehen.

An der Verfolgung von Frau Wan beteiligte Personen und Einrichtungen:Untersuchungsgefängnis Nr. 2 Mudanjiang, Bezirk Linkou, +86-453-8107372Zhou Hongquan, vom Gefängniskrankenhaus des Bezirks Linkou: +86-453-6925343 (Büro), +86-13604531632 (Mobil)Zhang Weibing, Leiter der Exekutivabteilung des Bezirksgerichts Linkou: +86-13704830477 (Mobil)Sun Zhenyu, Leiter der Polizeiwache Guchengzhen, Bezirk Linkou, +86-453-1594573234