Staatsanwalt konnte die Verteidigung des Anwalts von Falun Gong-Praktizierenden nicht widerlegen

(Minghui.org) Eine Frau aus dem Bezirk Fumeng, Provinz Liaoning wurde am 29. Januar 2015 wegen „Ausübung der Sekten-Praktik von Falun Gong und deren Anwendung zur Untergrabung der Strafverfolgung" vor Gericht gestellt. Bei der Anhörung erinnerte ihr Verteidiger Herr Han den Staatsanwalt:

„Meine Mandantin Frau Zhang Guozhen begann mit dem Praktizieren von Falun Gong im Jahre 1998, als die Regierung diese Kultivierungspraktik voll und ganz akzeptierte. Vom Nationalen Sport Komitee bis hin zur staatlichen Presseverwaltung, vom staatseigenen Sender CCTV bis hin zu verschiedenen Medien, überall gab es überwältigend positive Berichterstattungen über Falun Gong."

Danach fragte Herr Han den Staatsanwalt: „Seitdem hat sich nichts an dieser Praktik verändert. Falun Gong-Praktizierende, einschließlich meiner Mandantin, sind nach wie vor bestrebt, gute Menschen zu sein. Sie sind immer noch harmlos für die Gesellschaft. Wie ist es denn dazu gekommen, dass die Behörden im Jahr 1999 plötzlich ihre Meinung geändert und es als „Sekte" bezeichnet haben?"

Diese Worte bestätigte Frau Zhang, indem sie darauf verwies, dass das Praktizieren von Falun Gong niemandem schade, geschweige denn zu Untergrabung der Strafverfolgung beitrage. Doch der Staatsanwalt reagierte weder auf Frau Zhang noch auf ihren Anwalt.

Während des Gerichtsverfahrens unterbrach der Vorsitzende Richter Zhang Yi den Anwalt mehrmals, bis Herr Han ihn schließlich warnte: „Ich habe das Recht, meine Mandantin zu verteidigen. Wenn Sie mich weiterhin unterbrechen, behalte ich mir das Recht vor, Sie zu verklagen."

Währenddessen standen mehr als 100 Falun Gong-Praktizierende außerhalb des Gerichtsgebäudes. Bei Minustemperaturen brachten sie auf diesem Wege ihre Unterstützung für Frau Zhang zum Ausdruck. Nur drei ihrer Angehörigen durften im Gerichtssaal dem Prozess beiwohnen.

Am 11. August 2014 hatten zwei Polizisten Frau Zhang verhaftet, als sie Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime verteilte.