Richter gehen beliebig mit der Beweisführung um, fallen den Verteidigern ins Wort, verbieten Zeugen die Aussage

(Minghui.org) „Das ist allgemeingültig, es muss nicht erklärt werden“, sagte der Staatsanwalt, als der Strafverteidiger fragte, wieso der Besitz von Informationsmaterial über Falun Gong und die Teilnahme an Aktivitäten in Bezug auf Falun Gong als Verbrechen angesehen werden.

Wegen ihres Glaubens an Falun Gong wurden Herr Wang Bin und Frau Li Jianmei am 13. Februar 2015 vor das Bezirksgericht Huaiyin in der Stadt Jinan in der Provinz Shandong gestellt.

Als der Verteidiger erklärte, dass es das verfassungsmäßige Recht der Angeklagten ist, Falun Gong zu praktizieren, fuhr ihm der Richter ins Wort und ließ ihn nicht aussprechen.

Berufungsanspruch der Verteidigung abgelehnt

Als Richter Zhu Zhenja der Verteidigung die Gegenbeweisfrist ankündigte, wies der Verteidiger darauf hin, dass es bei diesem Fall um die landesweite Verfolgung eines Glaubens ginge. Daher solle das Bezirksgericht Huaiyin als Vorinstanz den Fall an ein oberstes Gericht weitergeben.

Der Richter kündete daraufhin eine fünfminütige Pause an. Nach über zehn Minuten kehrte er zurück und lehnte die Forderung des Anwalts ab. Damit war es jedoch nicht getan, denn er verbot ohne Erklärung das Recht auf jegliche zukünftige Berufungsklagen.

Staatsanwalt belegt Anschuldigungen nicht

Der Staatsanwalt beschuldigte die Angeklagten des Besitzes von Material über Falun Gong und der Teilnahme an Aktivitäten im Zusammenhang mit Falun Gong, er belegte jedoch nicht, warum dies als Verbrechen betrachtet wird. Als der Strafverteidiger dies in Frage stellte, entgegnete der Staatsanwalt: „Das ist allgemeingültig, es muss nicht erklärt werden“.

Der Staatsanwalt weigerte sich in der Verhandlung, seine Beweise für seine Anschuldigungen zu erbringen und der Verteidiger argumentierte, dass sich der Staatsanwalt diese beschafft hatte, ohne sich an die Prozessordnung zu halten. Der Staatsanwalt behauptete: „Alle Beweise wurden über rechtliche Wege beschafft und werden daher als rechtmäßig erlangte Beweise betrachtet.“ Er gab jedoch keine Details bekannt, wie er die Beweise erhalten hatte.

Darüber hinaus gab es keine Erlaubnis, Zeugen während der Verhandlung aussagen zu lassen. Frau Li Jianmeis Tochter, eine mögliche Zeugin, bekam keine Erlaubnis, der Verhandlung beizuwohnen, „weil sie eine Zeugin war“. Sie durfte jedoch auch keine Zeugenaussage machen.

Der Richter unterbrach außerdem wiederholt die Plädoyers der Verteidiger und die Aussagen der Angeklagten.

Praktizierende außerhalb des Gerichtsgebäudes festgenommen

Eine große Anzahl von uniformierten Polizisten und Polizisten in Zivil waren zur Überwachung am Gerichtseingang postiert. Ungefähr zehn Polizisten in Zivil besuchten die Verhandlung und überließen noch insgesamt 20 Sitze für die Öffentlichkeit.

Vor dem Gericht verhafteten ungefähr acht Beamte die Falun Gong-Praktizierende Zhou Dongdong. Sie behaupteten, dass sie auf einer Fahndungsliste stehen würde. Frau Zhou wurde zehn Tage lang inhaftiert.

Richter erklärt Folterbericht als „irrelevant“

Herr Wang Bin (um die 30 Jahre alt) konnte während der Verhandlung nicht zusammenhängend und klar sprechen. Er sagte, dass er in der Haft misshandelt worden sei, konnte jedoch nicht mehr darüber sagen.

Frau Li Jianmei, eine Frau, die vor ihrer Festnahme gesund gewesen war, benötigte Unterstützung, um in den Gerichtssaal zu gelangen. Frau Li sagte, dass sie mit der Foltermethode „Totenbett“ gefoltert worden sei. Der Richter unterbrach sie und erklärte, dass dies für den Fall „irrelevant“ sei.

Frau Li war im April 2014 verhaftet worden. Ihr Fall war zweimal von der Bezirksstaatsanwaltschaft Huaiyin zur weiteren Untersuchung an die Polizeibehörde Huaiyin übergeben worden.

Sie war wegen ihres Glaubens an Falun Gong bereits drei Mal zu Zwangsarbeitslager verurteilt worden.