Innere Mongolei: Das Gericht verkürzt die Berufungszeit, indem es das Urteil zurückhält

(Minghui.org) Wegen des Praktizierens von Falun Gong erhielt Frau Dai Zhenyun von der Inneren Mongolei am 27. März 2015 ihr rechtswidriges Urteil über vier Jahre in einem örtlichen Untersuchungsgefängnis. Das Gericht händigte weder ihrer Familie noch ihrem Anwalt eine Kopie aus.

Laut chinesischem Gesetz beträgt die Berufungszeit zehn Tage. Das Gericht weigerte sich, dem Anwalt von Frau Dai eine Kopie zu schicken. Stattdessen forderte es den Anwalt auf, es sich persönlich abzuholen. Diese Verzögerung in der Vorgehensweise hatte zur Folge, dass Frau Dai vier Tage von zehn verlor, um gegen ihr Urteil Berufung einlegen zu können.

Frau Dai (48) war in den letzten zehn Jahren wiederholt verhaftet worden. Die jüngste Festnahme war am 29. Dezember 2014. Ein Beamter der Staatsanwaltschaft des Bezirks Songshan brachte sie dazu, zur Staatsanwaltschaft zu gehen und nahm sie dann dort fest. Am 16. Januar 2015 wurde Frau Dai vor das Bezirksgericht Songshan gestellt. Als sie forderte, dass die anwesenden Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas den Gerichtssaal verlassen sollten, wurde die Anhörung vertagt. Am 19. März 2015 stand sie erneut vor Gericht.

Die für die Verfolgung von Frau Dai verantwortlichen Personen im Bezirksgericht Songshan:Dong Deyi, Präsident: +86-476-8466556 (Büro), +86-476-8479001 (Büro), +86-13947600258 (Mobil)Guo Chang: +86-476-8479002 (Büro), +86-18804768889 (Mobil)Zhang Xiuling: +86-476-8479012 (Büro), +86-15904761519 (Mobil)Wang Zhaohua, führender Richter: +86-13904768389 (Mobil)Li Qingshan, politisches Büro: +86-476-8479032 (Büro), +86-13674800866(Mobil)Zhang Shuwen, Prozessverwaltungsamt: +86-476-8479052 (Büro), +86-13847644764 (Mobil)

Für weitere verantwortliche Personen und Kontaktinformationen schauen Sie bitte in die chinesische Version.