Sechs Falun Gong-Praktizierende in Chongqing erheben Strafanzeige gegen den Ex-Parteichef

(Mingui.org) Sechs Falun Gong-Praktizierende in Chongqing erhoben Ende Mai Strafanzeige bei der Obersten Volksstaatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) Jiang Zemin. Jiang hatte im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong in Gang gesetzt.

Sechs Personen – drei Männer und drei Frauen – zeigen Jiang unter anderem wegen unrechtmäßiger Inhaftierung, Aberkennung des Verfassungsrechts auf Glaubensfreiheit und rechtswidrigem Beschlagnahmen von privatem Eigentum an.

Versandbestätigungen der Strafanzeigen

Der Bericht von Li Zongyu

Li Zongyu wurde im November 2000 verhaftet, weil er eine Versammlung von Falun Gong-Praktizierenden besucht und Informationsmaterial verteilt hatte, das er von der Minghui-Webseite heruntergeladen hatte.

2001 befand ihn das Bezirksgericht Dadukou in Chongqing für schuldig, „eine Kultorganisation zu benutzen, um den Gesetzesvollzug zu stören“. Er wurde zu neun Jahren verurteilt.

In seiner Strafanzeige wies Herr Li darauf hin, dass seine Verurteilung die chinesische Verfassung verletzt habe, die ihren Bürgern Rede-, Versammlungs- und Glaubensfreiheit zusichert.

Herr Li merkte außerdem an, dass das Bezirksgericht Dadukou eine falsche gesetzliche Klausel zitiert habe. Da Falun Gong nicht in dem Rechtsdokument „Interpretation des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zur konkreten Anwendung des Gesetzes im Umgang mit Verbrechen durch die Organisation und den Einsatz von Kultorganisationen“ angeführt wird, verstößt der Besitz von Informationsmaterial über Falun Gong nicht gegen das Gesetz.

In der jüngsten Liste von „Kultorganisationen“, die das Ministerium für Öffentliche Sicherheit im April 2005 in China herausgab, gehört Falun Gong nicht zu den 14 in der Liste aufgeführten Organisationen.

Herr Li brachte hervor, dass das Gericht die Worte von Jiang Zemin, als dieser in einem Interview mit einer französischen Zeitung Falun Gong als „Kult“ bezeichnet hat, nicht als rechtskräftig ansehen dürfe.

Im November 2000 durchsuchte die Polizei das Haus von Li Zongyu und beschlagnahmte Bücher und 20.000 Flyer von Falun Gong, einen Computer und einen Drucker. Die Polizisten, die aus dem Bezirk Dadukou in Chongqing kamen, nahmen auch Lis Uhr, sein Handy und 7.000 Yuan (~1.000 Euro) in bar mit.

Außerdem wurde Herr Li im Oktober 1999 von seinem Arbeitgeber gekündigt, weil er Falun Gong nicht aufgeben wollte. Dadurch entstand ihm ein Verlust von ungefähr 1,2 Millionen Yuan (ca. 173.000 Euro).

Wegen der schlimmen körperlichen Folterungen im Untersuchungsgefängnis und im Gefängnis bekam Herr Li eine Sehnervatrophie und eine Teillähmung. Die geschätzten Kosten für eine Operation zur Korrektur seines Auges belaufen sich auf 300.000 Yuan (ca. 43.000 Euro).

In seiner Strafanzeige verlangt Herr Yu 1,5 Millionen Yuan (ca. 216.000 Euro) Entschädigung.

Zhu Defu im Zwangsarbeitslager gefoltert

Zhu Defu schrieb in seiner Strafanzeige, dass das Praktizieren von Falun Gong seine schwere Neurose, seine chronische Gastritis und eine Spinalstenose geheilt habe. Weil er sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben, wurde er 2003 ein Jahr lang im Zwangsarbeitslager Xishanping und 2008 drei Monate lang festgehalten.

Im Arbeitslager durfte er nicht schlafen. 43 Tage lang bekam er pro Tag nur ein Viertel Brötchen, ein Achtel einer Standardportion an Gefängnisessen. Auch musste er täglich 45 Minuten lang laufen. Die Lagerwärter befahlen den Insassen, seine Fersen und seine Knie mit Bambusstöcken zu schlagen, wodurch diese stark anschwollen.

Berichte über Folterungen der anderen Personen

Frau Pi Kairong wurde im Jahr 1999 einen Monat lang im Untersuchungsgefängnis Banan in Chongqing festgehalten. Im März 2000 wurde sie erneut verhaftet und für sieben Monate in das Frauenzwangsarbeitslager Maojiashan in Chongqing gesperrt.

Im Januar und Juli 2001 war Frau Pi zwei Mal verhaftet und jeweils einen Monat lang im Untersuchungsgefängnis eingesperrt worden. Später im Jahr 2001 verurteilte man sie zu zwei Jahren Zwangsarbeit.

Im September 2006 wurde sie erneut verhaftet. Nach 22 Tagen im Untersuchungsgefängnis Liudianzi wurde sie zu zwei Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt.

Aufgrund der schweren Folterungen im Arbeitslager bekam Frau Pi viele Beschwerden. Ihre Behandlung kostet ihrer Familie 300.000 Yuan (ca. 7200 Euro).

Das Ehepaar Jiang Xiren und Wang Guoqun erhob gemeinsam Strafanzeige. Herr Jiang war im Mai 2000 verhaftet und 22 Tage lang eingesperrt worden. Von Mai 2000 bis Juni 2002 wurde sein Einkommen halbiert.

Im Mai 2000 kam Frau Wang für zwei Monate in das Untersuchungsgefängnis Huaxinjie und später für vier Monate in das Frauenzwangsarbeitslager Maojiashan.

2008 wurde Frau Wang erneut verhaftet und 20 Tage lang im Untersuchungsgefängnis Huaxinjie eingesperrt.

Frau Jiang Ping wurde im März 2001 verhaftet und einen Monat lang in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gesperrt. Ihr Arbeitgeber kürzte ihr monatliches Gehalt um 100 Yuan. Im Januar 2002 verhaftete man sie erneut und sperrte sie in das Frauenzwangsarbeitslager Chongqing. Seit ihrer Entlassung aus dem Arbeitslager wird sie von der örtlichen Polizei ständig überwacht und belästigt.

Hintergrund

Jiang Zemin startete im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 16 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Weitaus mehr wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es setzt die chinesischen Gesetze außer Kraft und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun das ihnen zustehende Recht aus, Strafanzeige gegen den ehemaligen Diktator zu erheben.