Zahlreiche rechtliche Unstimmigkeiten im Fall von Hou Baoqin (Provinz Shandong)

(Minghui.org) Hou Baoqin wurde am 12. März 2015 verhaftet, um nach zehn Tagen Haft in den Strafvollzug verlegt zu werden. Die Verhaftung dieser Falun Gong-Praktizierenden aus Qingdau, Provinz Shandong weist zahlreiche rechtswidrige Umstände auf.

Hous Familie erhielt am 03. April einen Anruf der Staatsanwaltschaft mit der Aussage, dass Hous Festnahme genehmigt worden sei. Im Rechtssystem Chinas kann die Staatsanwaltschaft erst dann mit einer Anklage und einem Prozess fortfahren, wenn die Verhaftung genehmigt worden ist. Der Grund ist, dass ein Prozess oft zu einem Schuldspruch und einer Strafe führt.

Die Familie engagierte einen Anwalt für Hou, einen Falun Gong-Praktizierenden. Der Anwalt Nachdem er sie am 20. April in der Haftanstalt Pudong besucht hatte, entdeckte der Anwalt große Unstimmigkeiten in ihrem Fall.

Kein Haftbefehl, kein Ausweis wird vorgelegt

So hatte die Polizei zu keinem Zeitpunkt einen Haftbefehl vorgelegt. Außerdem hatten die Beamten Hou zuerst zehn Tage lang in „administrativer Haft“ festgehalten, um sie dann in den Strafvollzug zu verlegen, was rechtswidrig ist. Auch hatten sich die Beamten, die Hou verhörten, zu keinem Zeitpunkt ausgewiesen.

Daraufhin erklärte der Anwalt dem Beamten Chen Bin, der die Verhaftung vorgenommen hatte, dass seine Mandantin kein Verbrechen begangen habe. Er verlangte ihre Freilassung.

Er traf sich auch mit dem Gruppenleiter der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Licang, Liu Kebe, und verwies dabei auf weitere Unstimmigkeiten. Er verlangte, dass die Anklage gegen seine Mandantin fallen gelassen wird.

Bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Licang verlangte der Anwalt Einblick in die Unterlagen, um die Genehmigung der Inhaftierung zu überprüfen.

Über den weiteren Verlauf und Ausgang liegen der Redaktion bislang noch keine Informationen vor.