Fall Zhang Yutang / Guan Ri’an: Schikanen auch beim Wiederaufnahmeverfahren (Fotos)

(Minghui.org) Das Gericht des Bezirks Aimin der Stadt Mudanjiang, Provinz Heilongjiang hielt die 6. Sitzung eines Wideraufnahmeverfahrens ab. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei Männer, die sich geweigert hatten, auf Falun Gong zu verzichten. Falun Gong ist eine spirituelle Praktik, die vom kommunistischen Regime verfolgt wird.

Herr Zhang Yutang und Herr Guan Ri’an waren im Juni 2014 vom selben Gericht verurteilt worden. Eine höhere Instanz hatte das Urteil jedoch verworfen und an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Auch im Wiederaufnahmeverfahren wurden mehrfach die geltenden Gesetze gebrochen.

Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass beide Männer während der vierten Gerichtssitzung mit Drogen vergiftet worden waren, um sie davon abzuhalten, sich selbst verteidigen zu können. Näheres dazu hier: http://de.minghui.org/html/articles/2015/4/20/114292.html. Auch in der aktuellen Sitzung am 29. und am 30. Juni 2015 wurde geltendes Recht verletzt: Beide Männer wurden brutal misshandelt.

Herr Zhang YutangHerr Guan Ri'an

Während der Gerichtsverhandlung bewegungsunfähig gemacht und brutal misshandelt

Das Gericht machte die beiden Praktizierenden mithilfe speziell angefertigter Stühlen bewegungsunfähig. Ihre Körper wurden zwischen einer verstärkten Metallplatte und der Rückenlehne des Stuhls eingeklemmt. Die Rückenlehne des Stuhls war beweglich. Wenn einer der Männer es wagte, gegen das Prozedere zu protestieren, drückte ein Polizist die Rückenlehne des Stuhls nach vorne, um ihn sprachunfähig zu machen.

Der Gerichtspolizist hatte den beiden Männern darüber hinaus Handschellen und Fußfesseln angelegt. Herrn Guans Handschellen waren so fest angezogen worden, das sie ihm ins Fleisch schnitten und seine Handgelenke die ganze Zeit über bluteten. Der 62-jährige Herr Zhang hatte bereits früher schon Anzeichen eines Herzinfarktes aufgewiesen. Diese Symptome hatten sich durch Folter, die er vor der Verhandlung erlitten hatte, noch verschlimmert: Er musste sich während der Sitzung mehrfach übergeben. Das Gericht ignorierte seinen Zustand jedoch.

Verfahrensverstöße an der Tagesordnung

Der vorsitzende Richter Ji Ming unterbrach während der Sitzung regelmäßig die Strafverteidiger der beiden und störte deren Kreuzverhör. Des Weiteren sprach er trotz Neutralitätsgebot mehrfach im Namen der Staatsanwaltschaft.

Obwohl die Verhandlung als öffentliche Verhandlung deklariert worden war, durfte jeweils nur ein Angehöriger der beiden Männer teilnehmen. Der Rest des Gerichtsaals war gefüllt mit Polizisten und Agenten des Büros 610.

Hintergrund: Zunächst heimlich verurteilt, dann Urteil aufgehoben

Die Männer waren das letzte Mal im April 2014 verhaftet worden. Damals wurden sie in das 2. Gefängnis Mudanjiang gebracht. Als Herrn Guans Anwalt beim Bezirksgericht Aimin sich über den Fortgang des Falles erkundigen wollte, erklärten ihm zwei Richter, dass sie nichts von einem solchen Fall wüssten und auch nicht darin verwickelt seien.

Beamte in der Abwicklungsabteilung leugneten die Existenz des Falles ebenfalls. Erst als der Anwalt seinen Mandanten in der Haftanstalt besuchte, erfuhr er von ihm, dass dieser bereits am 11. Juni 2014 ohne das Beisein eines Rechtsbeistands verurteilt worden war. Die Anwälte der beiden Männer legten daraufhin am 5. September 2014 beim mittleren Volksgericht gegen das Urteil Berufung ein, woraufhin das Urteil aufgehoben und der Fall an das Ausgangsgericht zurückverwiesen wurde.

Näheres zu der Verurteilung vom 11. Juni 2014 finden sie hier: Zwei Praktizierende heimlich und ohne Beisein eines Rechtsanwalts verurteilt (http://de.minghui.org/html/articles/2014/8/5/80086.html)

Wiederaufnahmeverfahren: Trotz Schikanen und vielen Sitzungen noch immer kein Urteil in Sicht

Am Anfang des Wiederaufnahmeverfahrens hatte das Gericht die Sitzung zwei Mal verschoben, ohne dies den Angehörigen oder Anwälten mitzuteilen. Einer der Strafverteidiger war gezwungen worden, seine Anwaltslizenz vorzuzeigen, obwohl dies gegen geltenden Prozessrecht verstößt. Näheres dazu hier: http://de.minghui.org/html/articles/2015/3/1/113778.html.

In der vierten Sitzung, die am 13. Februar 2015 stattfand, wurden den beiden Männern vermutlich Drogen ins Trinkwasser gemischt, was zur Folge hatte, dass sie sich nicht mehr klar artikulieren konnten. Herr Zhang litt während der Sitzung unter starken Kopfschmerzen. Herr Guan verließ die Sitzung im Rollstuhl.

Obwohl die beiden Männer inzwischen die sechste Sitzung hinter sich gebracht haben, ist immer noch kein Urteil in Sicht. Die beiden Männer befinden sich nach wie vor in Haft.

Weitere Artikel:Gericht unter Verdacht, Angeklagte bei Verhandlung unter Drogen gesetzt zu haben (http://de.minghui.org/html/articles/2015/3/3/113789.html)