Strafanzeige, weil durch Jiang Zemin von einer Vorbild-Arbeiterin zur Gefangenen ohne Einkommen degradiert

(Minghui.org) Yang Shengzhu litt früher an einer ernsthaften Herzerkrankung und an hohem Blutdruck. Sie schreibt es Falun Gong zu, dass sie ihre Gesundheit, ihre Freude und ihren Frieden wiedererlangt hat. Doch nach zwei Jahren Kultivierung begann ein neuer Leidensweg, als das ehemalige Staatsoberhaupt Jiang Zemin die landesweite Verfolgung von Falun Gong in Gang setzte.

Frau Yang, eine gesetzestreue Bürgerin, wurde 2001 ein Jahr lang in ein Zwangsarbeitslager eingesperrt und 2010 zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Ihr Arbeitgeber, das Finanz- und Handelssystem in der Provinz Fujian, stellte ihre Pensionsauszahlung während ihrer Haft im Arbeitslager ein. Kurz nach der Verurteilung zu Gefängnis stellte Yangs Arbeitgeber die Auszahlung der Pension trotz ihrer 38 Dienstjahre vollkommen ein.

Als „Arbeiterin des Jahres 1995“ in der Provinz Fujian konnte Frau Yang den Umstand, dass sie nur wegen des Praktizierens von Falun Gong ihre Pensionsauszahlung verlor und inhaftiert wurde, nicht verstehen. Sie macht Jiang Zemin dafür verantwortlich, dass sie von einer Vorbild-Arbeiterin zu einer Gefangenen aus Gewissensgründen degradierte. Denn er hat die  Verfolgung befohlen und durchgesetzt.

Sie schickte ihre Strafanzeige gegen Jiang am 27. Juli 2015 an die Oberste Volksstaatsanwaltschaft. Nachstehend wird von ihrer Verfolgung berichtet, wie sie in der Strafanzeige beschrieben steht.

Ausweis für drei Jahre konfisziert – ein Jahr Zwangsarbeit

Frau Yang wurde am 22. Juli 1999 an ihren Arbeitsplatz beordert und unter Druck gesetzt, eine Garantieerklärung zu schreiben. Darin sollte sie versprechen, keine Falun Gong-Praktizierenden zu kontaktieren und nicht für Falun Gong zu appellieren. Am nächsten Tag wurde ihr Ausweis konfisziert, den sie erst drei Jahre später wieder zurückerhielt. Jedes Mal, wenn sie etwas tat, wozu es einen Ausweis bedurfte, musste sie zu ihrem Arbeitsplatz gehen, um sich den Ausweis auf Zeit „zu leihen“.

Ihr Arbeitgeber stellte im Oktober 2000, zwei Monate nach ihrer 15-tägigen Haft, ihre Pensionsauszahlung ein. Die Zahlung wurde erst 25 Monate später wieder fortgesetzt, wodurch sie einen Verlust von 2.500 Yuan erlitt.

Frau Yang wurde am 17. August 2001 zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt, weil sie Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatte. Die Polizei benachrichtigte sie nicht schriftlich über diese Entscheidung zur Zwangsarbeit. Dies nahm ihr das Recht, gegen die Verurteilung Berufung einzulegen.

Im Arbeitslager unterlag Frau Yang einer intensiven Gehirnwäsche und wurde jeden Tag mit Literatur, die Falun Gong verleumdete, bombardiert. Sie konnte diesem Druck nicht standhalten und widerrief ihren Glauben nach etwas mehr als einem Monat. Doch man hielt sie weiter gefangen: Danach musste sie Zwangsarbeit verrichten und Plastikbälle unter Einsatz von giftigem Material herstellen.

Erneut stellte Yangs Arbeitgeber die Auszahlung ihrer Pension und die Gesundheitsversicherungsleistung ein, wodurch sie zwischen September 2001 und April 2002 einen Einkommensverlust von 21.000 Yuan erlitt.

Von der Polizei bedroht; Frau Yang wird für etwas verleumdet, das sie nicht getan hat

Am 29. Juni 2009 hörte Frau Yang ein Klopfen an der Tür, danach herrschte Stille. Sie sah aus ihrer Wohnung im zweiten Stock nach unten. Dort standen der stellvertretende Polizeichef Zhou Dengsheng und ein weiterer Beamter am einzigen Ausgang des Gebäudes.

Sie blieb deshalb den ganzen Tag lang zu Hause. Die Polizei brach schließlich gegen 19:00 Uhr in das Gebäude ein. Sie weigerte sich, die Tür zu dem Raum zu öffnen, in dem sie sich befand. Die Beamten schrien über 30 Minuten lang herum, bis sie einen Beamten ihres Arbeitsplatzes hereinrief, der gekommen war, um sie zu retten. Nachdem die Polizei schließlich gegangen war, blieb Frau Yang zitternd zurück und konnte kaum stehen.

Die Polizei gab nicht auf und wandte sich stattdessen an ihre Tochter. Am nächsten Morgen kam ihre Tochter und flehte ihre Mutter an, zur Polizeiwache zu gehen, weil sie sonst ihren Job verlieren würde.

Frau Yang sah keine Alternative, als in Begleitung ihrer Tochter Zhou Dengsheng zur Polizeiwache zu gehen. Die Beamten übten Druck auf sie aus zuzugeben, dass sie am Tag zuvor Flyer über Falun Gong verteilt hatte. Sie fragte: „Ich war gestern den ganzen Tag zuhause. Wie hätte ich Flyer verteilen können?“ Sie wollten nicht zuhören und forderten sie auf, diese „Tatsache“ zuzugeben.

Frau Yang konnte wegen des Traumas am Vortag nicht klar denken. Mehr noch, sie machte sich Sorgen wegen ihres krebskranken Mannes, sollte sie wieder verhaftet werden.

Sie unterschrieb die Aufzeichnung des Verhörs, worin stand, dass sie mehr als zehn Informationsbroschüren über Falun Gong verteilt habe. Danach kam Frau Yang in ein Untersuchungsgefängnis. Die Polizei gab ihr niemals eine schriftliche Bestätigung ihrer zehntägigen Haftzeit.

Die Polizei ließ Frau Yang am 6. Juli gegen Kaution frei, nachdem ihre Tochter gezwungen worden war, ein Dokument zu unterschreiben, indem sie das „Verbrechen“ ihrer Mutter bestätigte.

Zu drei Jahren verurteilt

Frau Yang wurde im März 2010 zur örtlichen Staatsanwaltschaft zitiert. Sie war so traumatisiert von den Erlebnissen im Vorjahr, dass sie dieselbe Aussage – dass sie am 29. Juni 2009 Broschüren über Falun Gong verteilt hatte – bestätigte. Später fand sie heraus, dass das gesamte „Geständnis“ auf Video aufgezeichnet worden war.

Die Staatsanwaltschaft erhob am 4. Mai Anklage gegen Frau Yang. Erst nachdem sie das Dokument gelesen hatte, erkannte sie, dass die Polizei einen alten Kollegen von ihr als Zeugen gewonnen hatte. Zhou Jianhui, ein Mann, der immer uneins mit Frau Yang gewesen war, als sie viele Jahre zuvor in einem mittlerweile nicht mehr existierenden Kaufhaus gearbeitet hatten, „bestätigte“, dass er sie an diesem besagten Tag im Juni beim Verteilen von Flyern gesehen habe.

Frau Yang wurde am 3. Juni verhaftet und einige Wochen später verurteilt. Am Tag vor ihrer Verhandlung verlangte ein Gerichtsdiener von ihr, ein Dokument zu unterschreiben, weigerte sich jedoch, den Inhalt preiszugeben. Als sie an ihren kranken Mann dachte, fühlte sie sich einem Nervenzusammenbruch nahe. Sie unterschrieb ohne zu wissen, was in dem Dokument stand.

Ihr ehemaliger Kollege Zhou Jianhui kam zur Anhörung. Er bezeugte, dass er Frau Yang an einem bestimmten Ort am 29. Juni 2009 gesehen habe, hielt aber inne, bevor er sagte, dass sie Flyer verteilt habe. In der Anklageschrift jedoch wurde Zhou zitiert, dass er gesehen habe, wie sie Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hat.

Frau Yang erklärte, wie sie gezwungen worden sei, verschiedene Dokumente zu unterschreiben und Dinge zuzugeben, die sie nicht getan habe, doch der Richter ignorierte ihre Verteidigung und verurteilte sie zu drei Jahren. Er berief sich darauf, dass sie und ihre Tochter die „Zeugenaussage“ von Zhou Jianhui unterschrieben hätten, und zeigte ein Video darüber, wie sie ihr „Verbrechen“ zugab.

Am 17. September kam sie in das Frauengefängnis Fujian, kurz nachdem das örtliche höhere Gericht ihre Berufung gegen das Urteil abgelehnt hatte.

Unfähig dem ständigen Bombardement mit Gehirnwäsche standzuhalten, widerrief Frau Yang vier Tage nachdem sie ins Gefängnis gekommen war ihren Glauben gegen ihren Willen. Schon bald erlitt sie einen Rückfall ihrer Herzerkrankung und ihres hohen Blutdrucks und kam deshalb zwei Mal in ein Krankenhaus.

Die Familie leidet mit

Frau Yangs Mann starb drei Monate nach ihrer Inhaftierung. Das Gefängnis lehnte die Forderung ihrer Familie ab, am Begräbnis teilnehmen zu dürfen. Frau Yang erfuhr erst viel später vom Tod ihres Mannes.

Auch wenn Frau Yang nicht in Haft war, wurde sie ständig belästigt und ihr Telefon abgehört. Ihre Tochter und ihre beiden Söhne lebten in Angst und Schrecken.

Ihr Arbeitgeber stellte kurz nach ihrer Inhaftierung die Zahlung ihrer Pension ein. Anstatt monatlich 3.000 Yuan als Model-Arbeiterin zu erhalten, musste sie in den vergangenen fünf Jahren mit einer kleinen Beihilfe durch die Regierung leben. Wegen des Todes ihres Mannes ist ihr Alltagsleben sehr schwer geworden.

Hintergrund

Jiang Zemin, der damalige Präsident Chinas, startete im Jahr 1999 im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong. Trotz Widerspruchs der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 16 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Weitaus mehr wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind für den Beginn, die Weiterführung und die Aufrechterhaltung der Verfolgung direkt verantwortlich.

Unter Jiang Zemins persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das sogenannte Büro 610. Es setzt die Verfolgungspolitik um und agiert dabei außerhalb des chinesischen Gesetzes. Mit dem Aufruf „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies Jiang Zemin die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen den ehemaligen Diktator an.