Nach 15 Tagen Haft in Gehirnwäsche-Einrichtung gesperrt – Angehörige kämpfen um Freilassung ihres Familienoberhauptes

(Minghui.org) Der Falun Gong-Praktizierende Jiang Hanqian wurde unmittelbar nach Ende seiner 15-tägigen Haftstrafe in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Da ihm der Familienbesuch verweigert wurde, engagierten seine Angehörigen einen Anwalt, um Beschwerden bei verschiedenen Behörden einzureichen.

Heimlich in die Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht

Herr Jiang wurde verhaftet und in die Haftanstalt Qingling gebracht, weil er ein paar DVDs vom Boden aufgehoben hatte, die Informationen über Falun Gong enthielten.

Nach 15 Tagen Haft sollte Herr Jiang am 2. Juli 2015 entlassen werden. Seine Angehörigen warteten ab 5:00 Uhr vor der Anstalt auf seine Entlassung, bekamen ihn jedoch nicht zu Gesicht.

Der Anstaltsleiter Luo Haiying erzählte den Angehörigen schließlich, Agenten der Staatssicherheitsabteilung hätten ihn bereits in die Gehirnwäsche-Einrichtung Yangyuan gebracht, bevor die Angehörigen bei der Haftanstalt eingetroffen waren. Als die Angehörigen die Verlegungsdokumente einsehen wollte, weigerte sich Luo, sie herauszugeben.

Die Angehörigen begaben sich später zur Gehirnwäsche-Einrichtung. Ihnen wurde jedoch der Besuch verwehrt.

Am nächsten Tag wurde den Angehörigen mitgeteilt, sie sollten einige Dinge des täglichen Bedarfs in die Einrichtung bringen. Der Direktor des Büros 610, ein Mann namens Zheng, untersagte anfangs der Ehefrau des Herrn Jiang, die Sachen in die Einrichtung hinein zu bringen. Schließlich erlaubte man ihr aber doch, sich auf das Einrichtungsgelände zu begeben, jedoch nur in Begleitung von zwei Agenten.

Als die Ehefrau die Wache am Eingang passieren wollte, wurde sie nicht durchgelassen. Der Wachposten öffnete lediglich ein kleines Fenster und nahm die Gegenstände an. Am Eingang der Einrichtung ist weder der Name der Einrichtung noch irgendeine Nummer erkennbar, die die Einrichtung identifiziert.

Anwalt gemaßregelt

Herrn Jiangs Frau engagierte am 3. Juli einen Strafverteidiger und fuhr mit ihm zusammen zur Beschwerdestelle der Polizeibehörde des Bezirks Wuchuang in der Stadt Wuhan. Dort lehnte der diensthabende Polizist es ab, die Beschwerde entgegen zu nehmen und maßregelte den Anwalt. „Wie können Sie es wagen, einen Falun Gong-Fall anzunehmen?, herrschte er den Anwalt an. „Sie kennen das Gesetz wohl nicht!?“

Der Anwalt fuhr daraufhin zusammen mit der Ehefrau zur Kommission für Disziplinkontrolle, um sich zu beschweren. Dort lehnte es der Zuständige jedoch ab, sich mit den beiden zu treffen. Nachdem die beiden einige Zeit mit der Empfangsperson am Eingang verhandelt hatten, nahm dieser schließlich die Beschwerde und ein Schreiben des Anwalts entgegen.

Gericht weigert sich, Beschwerde anzunehmen

Jiangs Angehörige durften ihn trotz vieler Bemühungen nicht in der Gehirnwäsche-Einrichtung besuchen.

In der Einrichtung versuchten zwei sogenannte Kollaborateure Herrn Jiang eine Gehirnwäsche zu verpassen. Sie wollten ihn dazu bringen, Falun Gong aufzugeben. Herr Jiang lehnte dies jedoch ab und wurde daraufhin gefoltert.

Herrn Jiangs Ehefrau und seine Tochter engagierten daraufhin einen Menschrechtsanwalt. Der Anwalt fuhr mit der Familie zum Volksgericht des Bezirks Wuchang, um dort eine Beschwerde gegen die Personen, die sich an der Verfolgung gegen Jiang beteiligt hatten, einzureichen. Sie forderten das Gericht auch auf, die Sanktionen die gegen Herrn Jiang verhängt worden waren, aufzuheben.

Das Gericht lehnte die Annahme des Falls jedoch ohne weitere Erklärungen ab. Einer der Gerichtsmitarbeiter behauptete schließlich gegenüber den Angehörigen, das Gericht sei für Falun Gong-Fälle nicht zuständig und sie sollten sich an die zuständige Regierungsabteilung wenden. Als die Angehörigen jedoch weiter nachhakten, waren die Mitarbeiter außerstande zu erklären, warum das Gericht nicht zuständig sei.

Verhaftet, weil er DVDs aufgehoben hatte

Herr Jiang war am 16. Juni 2015 von Sicherheitsmitarbeitern der Universität Wuhan verhaftet worden, weil er DVDs, die Informationen über Falun Gong enthielten aufgehoben hatte. Die DVDs waren von anderen Passanten weggeworfen worden.

Herr Jiang wurde in die Polizeistation Luojiashan gebracht und dort von Tong Lin und anderen Polizisten bis zwei Uhr morgens verhört. Anschließend brachte man ihn in die Haftanstalt Qingling.

Der Direktor des Büros 610, ein Mann namens Lin durchsuchte noch am Abend der Verhaftung zusammen mit Polizisten der Polizeistation Luojiashan Herrn Jiangs Wohnung. Den Angehörigen, die zu diesen Zeitpunkt zu Hause waren, wurde weder irgendein Ausweis vorgezeigt, noch wurde ihnen quittiert, welche Gegenstände beschlagnahmt wurden. Auch wurden sie nicht darüber informiert, wohin Herr Jiang gebracht wurde.