Überlebende der Folter wird wegen des Praktizierens von Falun Gong zu weiteren drei Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Guo Baohua, die bereits früher wegen des Praktizierens von Falun Gong brutal gefoltert worden war, wurde am 19. Juni 2015 vom Bezirksgericht Chaoyang in Peking zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht verschickte die schriftliche Benachrictigung erst nach Ende der Berufungsfrist am 23. Juni.

Frau Guo aus dem Bezirk Tanggu der Stadt Tianjin war am 9. Dezember 2014 nach Peking gegangen, um dort Flyer mit Informationen über Falun Gong zu verteilen. Sie wurde bei der Polizei Chaoyang angezeigt und verhaftet. Die Verhaftung wurde nachträglich am 15. Januar 2015 bestätigt.

Während früherer Inhaftierungen brutal gefoltert

Bereits im Jahre 2011 wurde Frau Guo in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gesperrt, anschließend kam sie in das Zwangsarbeitslager in Banqiao, wo sie zweieinhalb Jahre verblieb.

Wärter des Lagers folterten sie, weil sie sich weigerte, Artikel zu lesen, die Falun Gong verleumdeten.

Man hielt sie über einen Monat lang in einer speziellen Holzbox, die „schwarzer Sarg“ genannt wird. Die Box ist ungefähr 50 Zentimeter lang, 40 Zentimeter breit und 1,89 Meter lang. Viele Praktizierende waren nach einer solchen Folter behindert.

Sie war auch über einen Monat lang in einer dunklen Zelle eingesperrt. Dort hat man ihre Arme bis aufs Äußerste gestreckt und mit Handschellen an zwei Heizgeräten angebunden.

2003 schockten die Wärter sie mit Elektrostäben und sperrten sie erneut viele Tage lang in die Holzbox.

An der Verfolgung von Frau Guo beteiligte Parteien und Einrichtungen:
Polizeibehörde des Bezirks Chaoyang in Peking, Büro: +86-10-65524936, +86-10-65521242Xiao Xingguo: +86-10-65094217Xu Yong: 13911832533