Hebei: Haftbefehl erst zwei Wochen nach Festnahme ausgestellt

(Minghui.org) Die Staatsanwaltschaft der Stadt Xingtai, Provinz Hebei, hat vor kurzem die Festnahme von Frau Zhao Yingfen genehmigt. Grund der Verhaftung war, weil sie Falun Gong praktiziert und Informationen über die Verfolgung der spirituellen Praktik durch das kommunistische Regime Chinas verbreitet hatte. Ein offizieller Haftbefehl bedeutet, dass Frau Zhao nun wahrscheinlich vor Gericht gestellt wird. Laut Verfassung hat sie jedoch das Recht ihren Glauben frei auszuüben.

Am 1. Januar 2016 gegen 01:00 Uhr morgens drangen Beamte des Polizeiamtes des Landkreises Baixiang in die Wohnung von Frau Zhao ein. Sie beschlagnahmten viele ihrer Besitztümer, verhafteten sie und sperrten sie in die Haftanstalt Nr. 1 in Xingtai.

Eine Woche später versuchten ihr Mann und ihr Anwalt sie in der Haftanstalt zu sehen. Das wurde ihnen jedoch verweigert. Als Grund wurde angegeben, dass Frau Zhao den Haftregeln und Bestimmungen nicht gehorche. Danach gingen die beiden Männer zum Polizeiamt und sprachen mit Wu Weizhi, dem Chef der Staatssicherheitsabteilung. Dieser weigerte sich jedoch Frau Zhao freizulassen.

Den offiziellen Haftbefehl gegen Frau Zhao erließ die Staatsanwaltschaft erst am 15.Januar 2016, zwei Wochen nach ihrer Verhaftung.