Frau aus Heilongjiang mit erfundenen Anklagepunkten vor Gericht gestellt

(Minghui.org) Nach fast einem Jahr Haft wurde Frau Lin Huawen am 25. Februar 2016 vor Gericht gestellt. Die Anklage lautete nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches: „Nutzung einer Kultorganisation, um den Strafvollzug zu unterminieren“. Dieser Paragraph wird im Allgemeinen als zur Verurteilung von Falun Gong-Praktizierenden verwendet.

Frau Lin war verhaftet worden, weil sie kostenlose DVDs von Shen Yun-Vorstellungen verteilt hatte. Das Ensemble von Shen Yun lässt Chinas göttliche Kultur wieder aufleben, die während der kommunistischen Herrschaft fast verloren ging.

Die Falun Gong-Praktizierende Lin Huawen

Frau Lins Anwalt argumentierte, dass Frau Lin mit dem Verteilen von DVDs kein Gesetz übertreten habe, keinerlei Eigentum beschädigt und auch nicht die öffentliche Ordnung gestört habe. Infolgedessen habe sie den Strafvollzug nicht unterminiert.

Die DVD nimmt inhaltlich auch Bezug zu Falun Gong. Es gibt jedoch kein Gesetz in China, das Falun Gong kriminalisiert. Somit ist die Verhaftung an sich rechtwidrig und die Verhandlung nicht gerechtfertigt.

Die Verhandlung dauerte zwei Stunden. Der Richter verkündete kein Urteil. Frau Lin wurde in das Untersuchungsgefängnis zurückgebracht.

Maßgeblicher Bericht:

Stadt Daqing: Gerichtshof bereitet Prozess gegen eine Falun Gong-Praktizierende vorhttp://de.minghui.org/html/articles/2015/7/9/115810.html