Proklamationen und Glückwunschschreiben an Falun Gong aus New York und Minnesota
(Minghui.org) Rund um den 17. Welt-Falun-Dafa-Tag am 13. Mai 2016 erhielten die Falun Gong-Praktizierenden in vielen Staaten Amerikas Proklamationen und Glückwunschschreiben von verschiedenen Regierungsstellen. Dieser Bericht enthält eine Resolution des Senats von New York und Proklamationen vom Gouverneur von Minnesota und von Bürgermeistern verschiedener Städte in Minnesota.
Die Politiker preisen die Lehre von Falun Gong – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – anerkennen den positiven Beitrag der Praktizierenden zu Gemeinschaft, wünschen den Feierlichkeiten großen Erfolg und verurteilen die Verfolgung in China.
Der Senat von New York verabschiedete auf Antrag von Senator Jack Martins die Resolution 4090, um dem Gouverneur Andrew Cuomo ein Denkmal zu setzen, und erklärte den 13. Mai 2016 in Verbindung mit dem Welt-Falun-Dafa-Tag zum Falun-Dafa-Tag im Staat New York.
Das Glückwunschschreiben von Mark Dayton, Gouverneur von Minnesota
Das Glückwunschschreiben von Betsy Hodges, Bürgermeisterin von Minneapolis, der größten Stadt in Minnesota
Christopher Coleman, Bürgermeister der Stadt St. Paul, der zweitgrößten Stadt in Minnesota, erklärte den 13. Mai 2016 zum Falun-Dafa-Tag in Saint Paul.
Ardell Brede, Bürgermeister von Rochester, der drittgrößten Stadt in Minnesota, erklärte die Woche vom 8. bis 15. Mai 2016 in Anerkennung von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht zur Falun-Dafa-Woche.
Emily Larson, Bürgermeisterin von Duluth, der viertgrößten Stadt von Minnesota, erklärte den 13. Mai 2016 zum Falun-Dafa-Tag in Duluth.
***
Alle Texte, Grafiken, Fotos und andere Inhalte, die auf Minghui.org veröffentlicht sind, unterliegen dem Copyright von Minghui.org. Nachdruck und Weitergabe der Inhalte für nicht-kommerzielle Zwecke ist nur vereinzelt erlaubt. Bitte geben Sie in diesem Fall den Originaltitel, den URL-Link und die Quelle (Minghui.org) deutlich an. Die Weitergabe von Minghui-Artikeln in großen Mengen oder als Wurfsendung ist nicht zulässig.