Verhandlung trotz Verstößen des Richters gegen das Rechtsverfahren weitergeführt

(Minghui.org) Eine Mutter und ihre Tochter wurden zusammen vor Gericht gestellt, weil sie Falun Gong praktizieren und der Öffentlichkeit über Falun Gong berichteten. Falun Gong ist eine spirituelle Praktik, die von dem chinesischen kommunistischen Regime verfolgt wird.

Am 7. und 8. April 2016 klagte Frau Song Fangxia während der zweitägigen Verhandlung mehrere Male über Schwindel. Die 67-jährige Mutter aus der Stadt Linyi wurde vor acht Monaten in Gewahrsam genommen und leidet seitdem an äußerst hohem Blutdruck.

Nach dem Gesetz dürfen Angeklagte mit gesundheitlichen Problemen nicht vor Gericht gestellt werden. Doch der Richter fuhr trotz des Protests ihres Anwalts, dass er gegen das Rechtsverfahren verstoßen würde, mit der mündlichen Verhandlung fort.

Vor dem Prozess lagen die Blutdruckwerte Frau Songs bei 220/110, aber der Antrag ihres Anwalts die Verhandlung zu vertagen wurde dennoch abgelehnt.

Der Anwalt beantragte weiterhin, dass der Richter von dem Verhandlungsprozess ausgeschlossen werden soll. Er begründete dies mit dem Argument, dass dieser gegen das Rechtsverfahren verstoßen habe. Nach chinesischem Recht hat nur der Gerichtspräsident die Autorität solch eine Entscheidung zu fällen, bei denen es sich um Vorsitzende Richter handelt. Der Richter lehnte den Antrag des Anwalts ab, ohne den Präsidenten darüber zu informieren.

Obwohl im Gerichtssaal 40 Personen Platz haben, durften nur vier Familienangehörigen der Angeklagten an der Verhandlung teilnehmen. Der Richter ignorierte den Einwand des Anwalts, dass es rechtswidrig sei, Familienangehörigen nicht zu erlauben an einer Verhandlung teilzunehmen.

Glaubensfreiheit

Der Anwalt entkräftete die Anklage, dass seine Klientinnen „eine Sekte benutzt" hätten, um den „Strafvollzug zu unterminieren“ (§ 300 des chinesischen StGB), und forderte ihren Freispruch. Er argumentierte, dass es kein Gesetz gibt, das Falun Gong verbietet und dass die Verfolgung von Anfang an illegal war. Er beschuldigte die Staatsanwaltschaft und das Gericht, den Forderungen des Büros 610 nachgegeben zu haben. Sie würden seine Klientinnen verfolgen, weil sie Falun Gong praktizierten. Dies sei aber ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit.

Der Richter schloss die Anhörung, ohne ein Urteil zu verkünden. Sowohl Frau Song als auch ihre Tochter Li Hui sind seit ihrer Verhaftung am 3. August 2015 noch immer in Haft.