Provinz Liaoning: Vier Einwohner zu Gefängnis verurteilt, weil sie ehemaligen Parteichef angezeigt haben

(Minghui.org) Das Gericht des Bezirks Tonghua in der Provinz Jilin hat unlängst vier Einwohner aus dem Bezirk Xinbin in der Provinz Liaoning zu Gefängnis verurteilt.

Die vier Personen aus Liaoning wurden im benachbarten Tonghua verhaftet, als sie ihre Strafanzeigen gegen Jiang Zemin versenden wollten. Ihr Vorwurf gegen den ehemaligen Parteichef Chinas lautete: Initiierung der Verfolgung von Falun Gong, die zu ihren früheren Inhaftierungen geführt hat.

Herr Deng Yuqing wurde zu dreieinhalb Jahren und Herr Zhang Guoyou, Herr Zhang Fuchun und Frau Yan Guangling zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Gegenwärtig befinden sich alle vier in der Haftanstalt des Bezirks Tonghua.

Deng legte Berufung ein. Zhang Guoyou wollte das gleiche tun, wurde jedoch getäuscht, sodass er eine Erklärung unterschrieb, mit der er auf sein Recht auf Berufung verzichtete. Aus Protest dagegen befindet er sich nun in einem Hungerstreik.

Festnahme bei Einreichung der Strafanzeigen

Da immer mehr Praktizierende Strafanzeige gegen Jiang Zemin erstatten, hat das Büro 610 des Bezirks Xinbin die lokalen Postämter angewiesen, keine Anzeigen mehr zu bearbeiten. Am 27. Juni 2015 fuhren die besagten vier Praktizierenden in das benachbarte Tonghua, wo sie von Polizisten verhaftet wurden. Ein Postangestellter hatte sie der Polizei gemeldet.

Die Staatsanwaltschaft von Tonghua stellte am 18. Juli offizielle Haftbefehle aus und klagte die Praktizierenden am 14. Oktober an. Dengs Angehörige nahmen sich einen Anwalt, doch das Gericht von Tonghua wies den Antrag des Anwalts auf gesetzliche Vertretung für seinen Klienten ab.

Der Richter gab seinen Urteilsspruch am 28. März dieses Jahres bekannt. Die Praktizierenden wurden zu Gefängnis verurteilt, weil sie ihr verfassungsmäßiges Recht ausüben und Jiang vor Gericht bringen wollten.

Täuschung eines Praktizierenden und Verwirkung seines Berufungsrechts

Zhang Guoyou wurde dahingehend getäuscht, dass er eine Erklärung unterschrieb, in der es heißt, dass er „zustimmt, auf sein Berufungsrecht zu verzichten“. Als ihm klar wurde, was er getan hatte, wollte er die Erklärung widerrufen, doch die Haftanstalt gab ihm das Dokument nicht wieder zurück. Derweil verschwand auf unerklärliche Weise seine Ausfertigung des Gerichtsurteils. Ohne das Dokument konnte er seinen offiziellen Berufungsantrag nicht vervollständigen.

Aus Protest gegen dieses Vorgehen trat Zhang in einen Hungerstreik.

Frühere Verfolgung

März 2008: Deng wird zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt

Juni 2002: Zhang Guoyou wird zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt

August 2012: Zhang Fuchun wird zu drei Jahren Haft verurteilt

Dezember 2013: Yan Guangling wird 15 Tage lang festgehalten und muss 1.000 Yuan (ca. 136 EUR) Bußgeld zahlen

Hintergrund

Der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, initiierte im Jahr 1999 im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong. Trotz Widerspruchs der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung durchzuführen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 17 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind für den Beginn und die Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die KPCh am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das sogenannte Büro 610. Es setzt die Verfolgungspolitik um und agiert dabei außerhalb des chinesischen Gesetzes. Mit dem Aufruf „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies Jiang Zemin seine Handlanger an, bei der Verfolgung vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das ehemalige Staatsoberhaupt an.