Berufungsrichter vertagt abrupt die Verhandlung, als der Anwalt die Beweise analysiert

(Minghui.org) Der Menschenrechtsanwalt ist gerade dabei genau zu schildern, wie die Vorinstanz das Rechtsverfahren verletzt und seine Klientin ohne gesetzliche Grundlage verurteilt hat. Plötzlich unterbricht der Richter ihn und die Verhandlung wird vertagt. Seine Klientin war wegen des Praktizierens von Falun Gong [1] zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Rao Shuqin aus der Stadt Xinyang in der Provinz Henan wurde im Mai 2015 verhaftet und sieben Monate später verurteilt.

Während des Berufungsverfahrens im März 2016 wies ihr Anwalt darauf hin, dass es überhaupt kein Gesetz gebe, dass Falun Gong kriminalisiert. Er brachte vor, dass der Richter der Vorinstanz keine gesetzliche Grundlage gehabt hätte, Frau Rao wegen der Ausübung ihres Verfassungsrechts auf Glaubensfreiheit zu bestrafen.

Außerdem habe sich der Richter auf Beweise berufen, die von der Polizei fabriziert worden waren, um Raos Verurteilung zu erwirken.

Der Anwalt forderte, dass die involvierten Polizeistellen und der erste Richter für die falsche Beschuldigung und Verurteilung seiner Klientin zur Verantwortung gezogen werden. An dieser Stelle unterbrach ihn der Berufungsrichter und vertagte die Verhandlung.

Die 49-jährige Schuhverkäuferin Rao ist seit ihrer Verhaftung im letzten Mai im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 der Stadt Xinyang eingesperrt und wartet auf ihre nächste Verhandlung. Ihr Anwalt versprach, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass ihr Urteil aufgehoben wird.

Heranziehen eines unzulässigen Beweises für die Verurteilung

Frau Rao stand das erste Mal am 14. September 2015 vor dem Bezirksgericht Shihe. Nur drei ihrer Familienangehörigen erhielten Zutritt zum Gerichtssaal.

Ihr Mann, der der Verhandlung beiwohnte, berichtete, dass ein Beweis der Staatsanwaltschaft gegen seine Frau ein Geständnis gewesen sei, das ihr bei einem Polizeiverhör abgerungen worden sei. Weitere Beweise seien Gegenstände gewesen, die am Tag ihrer Verhaftung aus ihrer Wohnung beschlagnahmt worden waren.

Raos Mann war schockiert, als er erfuhr, dass seine Frau „ihre Schuld zugegeben habe“. Sie habe ihm in all den Jahren viele Male versichert, dass an der Herstellung und Verteilung von Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong nichts Falsches sei.

Es sei untypisch für sie, ihren „Fehler“, diese Materialien herzustellen, zuzugeben. Er vermutete, dass sie während des Verhörs gefoltert worden war. Der Richter jedoch befahl, ihn aus dem Gerichtssaal hinauszuwerfen, als er die Gültigkeit des Geständnisses anzweifelte.

Frau Rao sagte aus, dass sie das Recht habe, DVDs zu brennen, die Informationen über die Verfolgung von Falun Gong beinhalten. Diese Disketten und auch die Rechnung dieser, die in ihrer Wohnung beschlagnahmt wurden, seien kein Beweis für die Anschuldigung, den Gesetzesvollzug untergraben zu haben.

Sie forderte einen Freispruch, wurde jedoch am 4. Dezember 2015 zu drei Jahren Haft verurteilt.

Das Mittlere Gericht änderte mehrmals kurzfristig den Tag der Anhörung

Frau Rao legte sofort Berufung ein. Das Mittlere Gericht im Bezirk Shihe setzte für 11. März 2016 eine Anhörung fest, änderte das Datum kurzfristig jedoch mehrere Male.

Raos Familie vermutete, dass das Gericht das Datum ändern würde, um Frau Raos Unterstützer daran zu hindern, der Anhörung beizuwohnen.

Die Anhörung wurde schließlich für den 28. März 2016 anberaumt, doch der Richter änderte die vereinbarte Zeit von früh morgens auf den Nachmittag desselben Tages.

Kurz vor der Anhörung wurden die Eingänge des Gerichts geschlossen. Drei Polizeiautos wurden draußen geparkt, um Unterstützer fernzuhalten. Ähnlich wie bei der ersten Verhandlung durften wieder nur drei Familienangehörige eintreten. Sogar ihre Mutter musste draußen bleiben.

Kontaktinformationen der beteiligten Personen:

Wang Xinsheng, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft im Bezirk Shihe: +86-13598558366Cheng Shihua, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft im Bezirk Shihe: +86-13939703538

[1] Anmerkung: Falun Dafa (auch Falun Gong genannt), eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode auf hoher Ebene, wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt. Es verbreitete sich rasant und viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern.