Geheime Verhandlung gegen zwei Praktizierende aus der Provinz Jilin

(Minghui.org) Zwei Falun Gong-Praktizierende aus dem Kreis Nong’an in der Provinz Jilin wurden am 1. Juni heimlich vor das Kreisgericht Nong’an gestellt, ohne dass ihre Familien oder Anwälte etwas davon wussten.

Wang Sanheng und Wang Tao wurden im Mai 2014 verhaftet, als sie Informationsmaterial über Falun Gong und die Verfolgung verteilten. Im August 2014 wurden sie auf Kaution freigelassen, hatten aber zuvor Erklärungen schreiben müssen, dass sie Falun Gong aufgeben.

Wang Sanheng wurde am 7. April 2016 erneut festgenommen und in das Kreisuntersuchungsgefängnis Nong’an gebracht. Kurz darauf wurde Wang Tao verhaftet und im Dritten Untersuchungsgefängnis der Stadt Changchun eingesperrt.

Die Familien beider Praktizierender gingen am 31. Mai dieses Jahres zum Gericht, um die Freilassung der Männer zu beantragen. Sie konnten den zuständigen Richter nicht sprechen. Noch am gleichen Tag beauftragten sie Anwälte.

Beide Praktizierende wurden bereits am nächsten Tag heimlich vor Gericht gestellt. Der Staatsanwalt schlug vor, dass beide Männer jeweils Haftstrafen zwischen vier und sieben Jahren bekommen sollten. Beide Angeklagte plädierten auf nicht schuldig und erklärten ihre früheren schriftlichen Erklärungen, Falun Gong aufzugeben, für null und nichtig. Die Verhandlung wurde ohne Urteilsverkündung geschlossen.

Wang Tao sah seinen Anwalt schließlich am 2. Juni und Wang Sanhengs Anwalt traf sich einen Tag später mit seinem Mandanten. Erst da erfuhren die Anwälte von ihren Mandanten, was in der Verhandlung geschehen war.

Die Familien beider Praktizierender begaben sich zum Gericht, um von den Richtern weitere Informationen über die Verhandlung zu bekommen. Keiner der Beamten wollte sich jedoch mit ihnen treffen.