Verurteilt zu drei Jahren Haft – Familienbesuche verboten

(Minghui.org) Die Falun-Dafa-Praktizierende Gan Hongping aus der Stadt Yichang in der Provinz Hubei wurde am 26. Oktober 2016 vor das Bezirksgericht Yiling gestellt. Später verurteilte man sie zu einer dreijährigen Haftstrafe und sperrte sie im Juli 2017 ins Frauengefängnis Wuhan.

Verhaftet und eingesperrt

Gan, 45, wurde am 20. April 2016 illegal am Arbeitsplatz verhaftet, ohne dass man ihr einen Haftbefehl vorzeigte.

Beamte der örtlichen Polizeistation und des Büros 610 brachen in ihr Haus ein, indem sie mit einem Presslufthammer die Tür aufhebelten. Die Polizei durchsuchte dann das ganze Haus und beschlagnahmte zahlreiche Dafa-Bücher und mehrere Computer.

Auch das Handy von Gans Bruder wurde beschlagnahmt, nachdem er versucht hatte, Fotos von dem Vorgehen der Polizei zu machen.

Man sperrte Gan in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Yichang, wo sie 15 Tage lang festgehalten wurde. Anschließend verlegte man sie in das Untersuchungsgefängnis Yichang Nr. 1 und verhörte sie dort pausenlos. Zwei Vernehmungsbeamte hinderten sie daran einzuschlafen, indem sie ihren Kopf schüttelten und Rauch in ihr Gesicht bliesen.

Während ihrer Haft ordnete das Büro 610 an, dass ihr Anwalt seine Mandantin nicht besuchen dürfe.

Zu Gefängnis verurteilt

Am Tag des Prozesses durfte nur ein Familienangehöriger von Gan in den Gerichtssaal. Polizisten und Angehörige des Dorfverbandes von Gans Wohnsitz dagegen durften beim Prozess dabei sein.

Der Prozess endete ohne eine Urteilsverkündung.

Das Büro 610 der Stadt Yichang entschied schließlich, Gan und sieben weitere Falun-Dafa-Praktizierende zu Gefängnisstrafen zu verurteilen, ohne ihre Familienangehörigen davon in Kenntnis zu setzen.

Gan legte zwar Berufung ein, doch das Mittlere Gericht Yichang bestätigte das ursprüngliche Urteil. Daraufhin wurde Gan im Juli ins Frauengefängnis Wuhan  Nr. 2 gebracht, wo sie ihre dreijährige Haftstrafe verbüßen soll.

Die Gefängnisbehörden informierten die Familie darüber, dass sie Gan nicht besuchen könne, solange sie sich nicht „umerziehen“ lasse.