Falun-Gong-Praktizierender zeigt Richter wegen Fehlurteil an

(Minghui.org) Wu Hanfu, ein 34-jähriger Falun-Gong-Praktizierender aus Wuhan, hat kürzlich Anzeige gegen einen Richter und zwei Schöffen des Bezirksgerichts Huangpo erstattet. Der Richter hatte Wu zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt und eine Geldstrafe von 2.000 Yuan (ca. 260 EUR) [1] über ihn verhängt, weil er die Schriftzeichen „Falun Dafa ist gut“ auf einen Telefonmast gemalt hatte.

Wu brachte die Botschaft am 6. Oktober 2016 an. Er wurde bei der Polizei angezeigt, am selben Tag verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis Bali gebracht.

Die Polizeibehörde des Bezirks Huangpo setzte Wu zunächst in Administrativhaft [2]. Seine Familie glaubte, dass er bald freigelassen werden würde. Die Polizei forderte seine Familie auf, sie mit Barmitteln und materiellen Gütern in Höhe von mehreren zehntausend Yuan zu bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft Huangpo bestätigte die Festnahme und legte am 17. November 2016 Wus Fall dem Gericht vor. Er wurde mehr als sechs Monate später, am 23. Juni 2017, vor Gericht gestellt.

Während des Prozesses legte Wus Anwalt dar, dass es nicht gegen das Gesetz verstoße, Falun Gong zu praktizieren und dass es auch kein Verbrechen sei, Wörter auf einen Telefonmast zu schreiben. Er stellte auch fest, dass die Polizei gegen rechtliche Verfahren verstoßen habe, indem sie Wu in Administrativhaft genommen habe, obwohl sie gleichzeitig Strafanzeige gegen ihn einreichen wollte.

Dennoch verurteilte man Wu am 1. August 2017 zu 21 Monaten Gefängnis und verhängte ihm eine Geldstrafe von 2.000 Yuan. Er hat Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt.

Am 20. September reichte Wu Strafanzeige gegen Richter Wang Zhiwu und die Schöffen Liu Huouju und Xu Qingfa wegen rechtswidriger Verurteilung ein. Das Gericht hat 61 Tage, um den Fall zu verhandeln. Die Frist lauft am 21. November 2017 ab.


 [1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- EUR-

[2] Diese Strafe wird von einer Polizeidienststelle verhängt. Die maximale Haftdauer beträgt drei Jahre. Die Polizeibehörde kann einen Beschuldigten nach einem nur vage festgelegten Verfahren verurteilen, die Bestimmungen der Strafprozessordnung finden keine Anwendung.