Falun-Gong-Praktizierender bleibt bei Gehirnwäsche standfest – trotz Prügel (Provinz Hubei)

(Minghui.org) Zhang Jintao, ein Falun-Gong-Praktizierender aus dem Kreis Yunmeng, Stadt Xiaogan, Provinz Hubei, wurde verhaftet und zwei Wochen lang festgehalten. Der Grund: Er hatte die Öffentlichkeit über Falun Gong informiert. Er wurde dann in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht und geschlagen, weil er versuchte, die Falun-Gong-Übungen zu machen.

Verhaftet und inhaftiert

Zhang wurde bei der Polizei angezeigt, als er ein Transparent mit der Aufschrift „Falun Dafa ist gut“ im Bezirk Qiaokou der Stadt Wuhan aushängte. 25. September 2017 Polizeibeamte der Polizeistation Fazhan in der Stadt Wuhan nahmen ihn am 25. September 2017 fest und sperrten ihn 15 Tage lang im Bezirksgefängnis Qiaokou ein.

Als er am 10. Oktober 2017 die Haftanstalt verließ, warteten auf ihn mehrere Beamte und Polizeibeamte aus seinem Heimatlandkreis Yunmeng. Obwohl seine Mutter und seine jüngeren Geschwister dort waren, um ihn abzuholen, ließen die Beamten ihn nicht in ihr Auto steigen. Sie bestanden darauf, dass er mit ihnen gehen solle, um eine Erklärung zu schreiben und versprachen, ihn in Ruhe zu lassen, wenn es geschehen sei.

Sie brachten Zhang zuerst zum Polizeirevier Chengnan im Kreis Yunmeng. Eine halbe Stunde später ließen sie ihn in ein anderes Auto einsteigen und fuhren ihn zu einer Gehirnwäsche-Einrichtung in der Stadt Anlu, Provinz Hubei.

Im Hungerstreik und geschlagen

Zhang begann sofort einen Hungerstreik, um gegen diese fortgesetzte Inhaftierung zu protestieren und weigerte sich, in der Gehirnwäsche-Einrichtung etwas zu essen.

Zur Mittagszeit saß Zhang auf dem Bett, um aufrichtige Gedanken auszusenden, wurde aber angewiesen, seine Hände niederzulegen. Als er sich weigerte, schlugen sie ihm mehrmals ins Gesicht. Er gab aber nicht nach.

Zum Abendessen wiederholte sich die Szene: Er saß auf dem Bett und sandte wieder aufrichtige Gedanken. Jemand kam herein, schlug ihm wieder ins Gesicht und stieß ihn schließlich aus dem Bett. Zhang kletterte wieder hinauf und setzte das Aussenden der aufrichtigen Gedanken mit geschlossenen Augen fort. Die Person, die ihn schlug, gab schließlich auf.

Dasselbe passierte am nächsten Tag. Am Ende wurde er allein gelassen und konnte die Übungen machen.

Gehirnwäsche

Am zweiten Morgen von Zhangs Aufenthalt in der Gehirnwäsche-Einrichtung tauchten zwei junge Leute, He und Li, auf, um ihn zu „unterrichten“. Zuerst baten sie ihn, darüber zu sprechen, wie er sich verändert hatte, nachdem er Falun Gong praktiziert hatte. Zhang erzählte ihnen, dass er früher egoistisch gewesen war, aber jetzt immer zuerst an andere dachte. Er sagte auch, dass es nicht gegen das Gesetz verstoße, Falun Gong zu praktizieren.

Am nächsten Tag rieten sie ihm, seinen Hungerstreik aufzugeben, und sagten, dass er gegen das Gesetz verstoße. Sie rieten ihm, die Vorschriften zu befolgen. Zhang sagte ihnen einfach, dass sein Meister das letzte Wort habe.

Am nächsten Tag war eine Frau Zhangs „Lehrerin“. Sie versuchte ihm weiszumachen, dass das Zhuan Falun eine verdrehte, bösartige Theorie enthalte. Zhang ignorierte sie und lernte das Fa.

Obwohl Zhang fünf Tage lang in der Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten wurde, berührte es ihn nicht sehr, da er immer noch in der Lage war, das Fa zu lernen und die Übungen zu machen.

Am 14. Oktober 2017 wurde Zhang aufgefordert, seine Koffer zu packen. Polizeibeamte der Polizeistation Chengnan im Bezirk Kaifa warteten draußen auf ihn. Er weigerte sich, ins Auto zu steigen, bis sie ihm versprachen, ihn nach Hause zu bringen.

Zhang wurde dann in das Büro in seinem Dorf gebracht und angewiesen, das Gebiet erst nach dem 30. Oktober zu verlassen, um Arbeit zu suchen. Er wurde aufgefordert, zweimal täglich um 9.00 Uhr und um 15.00 Uhr im Büro des Dorfes vorbeizuschauen und dort bis zum 30. Oktober für 100 Yuan [1] pro Tag zu putzen.

Drei weitere Praktizierende, die Frauen Mao Cuiying, Chen Ping und Zhou Shaoping, sind noch immer in der Gehirnwäsche-Einrichtung inhaftiert.


[1] Das sind umgerechnet ca. 13,- Euro.