Rechtsanwalt weist haltlose Anklagen und dubioses Belastungsmaterial gegen Falun-Gong-Praktizierende zurück

(Minghui.org) Sun Jing aus dem Bezirk Xinbin stand ein zweites Mal vor Gericht und wurde unter die Anklage „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [1] gestellt.

Sun war am 7. Dezember 2016 verhaftet worden und befindet sich seither im Untersuchungsgefängnis der Stadt Fushun. Die Staatsanwaltschaft gab den Fall mangels Beweisen zwei Mal an die Polizei zurück. Diese jedoch schaffte es, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, Anklage zu erheben und den Fall an das Gericht weiterzugeben.

Das erste Mal stand Sun am 25. Juli 2017 vor Gericht. Der Beweis der Staatsanwaltschaft umfasste Falun-Gong-Bücher und Informationsmaterialien aus ihrer Wohnung. Die Beamten, die die Verhaftung durchgeführt hatten, zählten sogar die 1.700 losen weißen Kopierpapierblätter, die sie bei der Durchsuchung beschlagnahmt hatten, sowie die 280 Tischkalender mit Botschaften von Falun Dafa.

Der Staatsanwalt brachte als Beweis zwei Mitteilungen des Hauptamtes für Presse und Publikationen vom Juli 1999 vor, die die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten hatten. Suns Anwalt konterte und legte dar, dass die Behörde das Verbot 2011 aufgehoben habe und dass es nicht mehr gegen das Gesetz verstoße, Falun-Gong-Bücher zu besitzen.

Außerdem gebe es kein Gesetz in China, das Falun Gong für illegal erklärt oder es als Kult deklariert, sagte der Verteidiger. Er betonte, dass seine Klientin jedes Recht habe, Falun-Gong-Bücher und Materialien zu besitzen, herzustellen und zu verteilen.

Weiter zeigte der Anwalt die Verletzung des Rechtsverfahrens durch die Polizei auf. Die an der Festnahme beteiligten Beamten hatten Suns Wohnung in ihrer Abwesenheit durchsucht. Sie ließen ihren Mann die schriftliche Aufzeichnung ihrer Durchsuchung unterschreiben, doch nicht die Liste über die beschlagnahmten Gegenstände. Das Gesetz verlangt auf beiden Formularen die Unterschrift.

In der Anklage wurden Augenzeugen der Durchsuchung auch als Zeugen der Staatsanwaltschaft angeführt, was laut Anwalt der Strafprozessordnung zuwider läuft.

Als die Anhörung am 8. Dezember wieder aufgenommen wurde, wies der Anwalt auf zwei weitere Vorkommnisse hin, bei denen die Polizei gegen das Rechtsverfahren verstoßen hatte. Erstens sollte die Polizei ihr digitales Aufzeichnungsgerät einschalten, wenn sie die Wohnungen von Privatpersonen durchsucht. Die Beamten, die Sun verhaftet hatten, hatten es versäumt, die Hausdurchsuchung zu filmen. Sie behaupteten, dass ihr Gerät damals kaputt gewesen sei. Der Vorsitzende Richter sagte, es sei in Ordnung, kein Videomaterial von der Durchsuchung zu zeigen. Der Anwalt argumentierte, dass nach dem Gesetz solche Beweise für eine gerichtliche Prüfung zur Verfügung stehen müssten.

Zweitens hatte der Anwalt erfahren, dass die Polizei bei der Durchsuchung keine Erlaubnis vorlegt habe. Er schloss daraus, dass die Verhaftung seiner Klientin rechtswidrig sei.

Erneut forderte er einen Freispruch für Sun. Der Richter vertagte die zweite Anhörung ohne Urteilsspruch.

Frühere Berichte:Frau aus Liaoning bleibt in Haft, obwohl ihr Fall zwei Mal abgewiesen wurdehttp://de.minghui.org/html/articles/2017/4/16/126406.html

Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiterhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html


[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.