Massive Verstöße gegen die Rechtsordnung. Anwalt vom Verfahren ausgeschlossen

(Minghui.org) Polizisten sind in der Nacht des 27. August 2016 dem Falun-Gong-Praktizierenden Qiu Yuanjin und den weiblichen Praktizierenden Ge Jianzhen und Wu Xiaocui aus der Stadt Jiaozhou in der Provinz Shandong gefolgt und haben sie festgenommen. Qiu wurde ins Untersuchungsgefängnis Ducun in der Stadt Jiazhou gesperrt, Ge und Wu ins Untersuchungsgefängnis Pudong in der Stadt Jimo.

Über 1.800 Menschen unterschrieben eine Petition, die die Freilassung der Praktizierenden forderte. Zusätzlich engagierten die Familien der Praktizierenden einen Anwalt.

Die drei Praktizierenden standen am 11. April 2017 vor dem Gericht der Stadt Jiaozhou. Nur jeweils zwei Angehörige durften der Anhörung beiwohnen, was gegen die Rechtsordnung verstößt.

Als dem Anwalt mitgeteilt wurde, dass er seinen Laptop aus Sicherheitsgründen nicht in den Gerichtssaal mitnehmen dürfe, protestierte er, dass es in keinem Gerichtssaal in China so eine Regel gebe. Weil er nicht einlenkte, wurde er nicht zur Verhandlung zugelassen.

Gegen Mittag erklärte der Vorsitzende Richter Lu Xiaoming den Familien, dass er die Anhörung abgesagt habe und dass sie 15 Tage Zeit hätten, einen anderen Anwalt zu finden.

„Wir haben den Anwalt bereits bezahlt“, sagten die Angehörigen. „Warum darf er seinen Job nicht machen? Es wird sehr teuer, einen anderen Anwalt zu engagieren.“ Der Richter jedoch blieb dabei, dass sie einen anderen suchen sollten.

Völlig unerwartet rief der Richter aber dann die Familienangehörigen noch am selben Nachmittag an und informierte sie, dass die Anhörung um 15:00 Uhr stattfinden werde. Der Anwalt rief daraufhin den Richter an und erklärte ihm, dass das gegen die Rechtsordnung verstoße. Der Richter legte ohne Antwort auf.

Die Anhörung begann um 15:00 Uhr an diesem Nachmittag. Mehrere Angehörige schafften es nicht zu kommen. Der Richter erklärte den Praktizierenden, dass sie für sich selbst sprechen dürften. Doch nach geltendem Gesetz in China muss den Angeklagten drei Tage Zeit zur Vorbereitung gegeben werden. Wenn der Angeklagte sich ohne Anwalt selbst verteidigt, muss die Verhandlung früh genug angekündigt werden.

Staatsanwalt Zhang Jina legte als Beweis Fotos von Plakaten mit Informationen über Falun Gong vor. Qiu erklärte, dass sie keines Verbrechens schuldig sei.

Ge Jianzhen weigerte sich, während des Kreuzverhörs irgendeine Fragen zu beantworten. Sie bestand auf einer Vertretung durch ihren Anwalt.

„Falun-Gong-Praktizierende sind gute Menschen“, sagte sie. „Es ist kein Verbrechen Falun Gong zu praktizieren. Alle Praktizierenden sollten freigelassen und ihre Anklagen fallengelassen werden.“

Als der Staatsanwalt ein Schreiben mit Wu Xiaocuis Unterschrift zeigte, erklärte Wu es für null und nichtig, weil sie es unter Zwang unterschrieben habe. Sie war zwei Tage und Nächte vom Schlafen abgehalten worden und hatte nichts zu essen bekommen.

Die Verhandlung wurde ohne Anwalt und mit unzureichenden Beweisen fortgeführt. Zum Schluss verkündete Richter Lu Xiaoming kein Urteil, erklärte jedoch, dass dieses bald verkündet werde.

An der Verfolgung beteiligte Personen:Lu Xiaoming, mit dem Fall betrauter Richter: 86-532-87291646 (Büro), 86-18562883816(Mobil), 86-13335077788(Mobil)Liu Shiming, Leiter des Gerichts Jiaozhou: 86-532-87283711(Büro)Zhang Qingshan, stellvertretender Leiter des Gerichts Jiaozhou: 86-18562861168 (Mobil), 86-532-87291618 (Büro)