Falun-Gong-Praktizierende rechtswidrig inhaftiert, Behörden missachten Strafverfahrensgesetz

(Minghui.org) Jing Huiling ist seit mehr als einem Jahr rechtswidrig eingesperrt, weil sie Falun Gong praktiziert. Man hatte sie in die Haftanstalt des Landkreises Pi, Stadt Chengdu gesperrt, nachdem bei der Verhandlung widerrechtlich herangeschaffte Gegenstände als gefälschte Beweise fungiert hatten. 

Verhaftung

Die 44-Jährige stammt aus dem Landkreis Nanbu, Stadt Nanchong. Sie ist selbständige Unternehmerin in der Stadt Chengdu. Am 21. Juni 2016 brachten Polizisten der Polizeistation Sanwayao und Personen des Nachbarschaftskomitees sie mit einem Trick dazu, ihre Tür zu öffnen. Sie betraten ihre Wohnung, ohne ihren Ausweis oder einen Durchsuchungsbefehl vorzuzeigen. Dann durchwühlten sie die Wohnung und beschlagnahmten Falun-Gong-Bücher, ein Handy, einen Computer und weitere persönliche Besitztümer.

Jings Vater und Bruder hörten davon und kamen in ihre Wohnung, um zu sehen, was los war. Dort wurden sie von den Polizisten überwältigt und bis Mitternacht eingesperrt. Jing wurde ebenfalls verhaftet. Am 28. Juni 2016 genehmigte die Staatsanwaltschaft ihre Verhaftung.

Polizei fälscht Beweise, um einen Rechtsfall gegen Jing zu konstruieren

Als Jings Fallakte zum ersten Mal bei der Staatsanwaltschaft im Bezirk Gaoxin eingereicht wurde, gab diese die Akte an die Polizeistation wegen mangelnder Beweise zurück.

Da das örtliche Büro 610 ihren Fall als „sehr wichtig“ bezeichnete, nutzte die örtliche Polizeistation auf seine Anweisung hin das Handy und den Computer von Jings Kind sowie elektronische Geräte aus ihrem Geschäft als Beweise. Sogar einen alten Computer, der Kings Vermieter gehörte, zog man als sogenannten Beweis hinzu.

Zeitrahmen für Untersuchung und Strafverfolgung überschritten

Jings Fall wurde am 17. März 2017 an das Bezirksgericht Gaoxin übergeben, fast zehn Monate nach ihrer Verhaftung im Juni 2016. Laut dem chinesischen Strafverfahrensgesetz darf der Zeitraum für die Untersuchung und Strafverfolgung sieben Monate nicht überschreiten. Während dieser Zeit wurde Jing in der Haftanstalt festgehalten. Somit überschritt ihre Haft die gesetzlich festgelegte Grenze.

Gericht überschreitet Zeitgrenze für die Festlegung eines Verhandlungstermins

Laut Artikel 202 des chinesischen Strafverfahrensgesetzes muss ein Fall innerhalb von zwei Monaten angenommen und verkündet werden, nicht später als drei Monate.

Jings Fall wurde vor drei Monaten, am 17. März 2017, dem Gericht übergeben. Doch befindet sich ihre Fallakte immer noch nicht im Gerichtssystem und es wurde auch kein Verhandlungstermin verkündet. Xie Gang, der für ihren Fall verantwortliche Richter, erklärte ihrer Familie, dass der Fall sich mitten im Verfahren befinde.