Provinz Liaoning: Starke Verteidigung durch den Anwalt einer Praktizierenden verwirrt Staatsanwalt

(Minghui.org) Die 69-jährige Falun-Gong-Praktizierende Li Guiqin stand am 28. Juni 2017 vor dem Bezirksgericht Zhen`an in der Stadt Dandong.

Li kommt aus der Stadt Dandong in der Provinz Liaoning und wurde am 9. März 2017 aufgrund einer Anzeige von Beamten der Polizeiwache Tongxing und von der Staatssicherheit des Bezirks Zhen`an verhaftet. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Lis Anwalt lieferte bei der Verhandlung viele überzeugende Argumente.

Er betonte, dass es kein Gesetz in China gebe, dass das Praktizieren von Falun Gong für illegal erkläre. Außerdem sei es nicht illegal, Informationsmaterial über Falun Gong zu verteilen, da es die Glaubens- und Religionsfreiheit betreffe, die durch die Verfassung geschützt seien.

Der Staatsanwalt erklärte, dass das Material vom Büro 610 als rechtswidrig erachtet worden sei und deshalb als Beweis gelte. Der Anwalt jedoch entgegnete, dass es kein gültiges Gesetz gebe, das Falun-Gong-Bücher oder Materialien für illegal erkläre. Es verstoße gegen das Prinzip der juristischen Unabhängigkeit, wenn der Staatsanwalt den Anweisungen des Büros 610 folge.

Der Staatsanwalt konnte nicht klar festlegen, gegen welches Gesetz der Falun-Gong-Praktizierende Li Guiqin verstoßen haben soll.