Einem Mann im Hungerstreik wird keine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung gewährt

(Minghui.org) Ein Mann, der wegen seines Glaubens eine zehnjährige Haftstrafe verbüßt, ist seit über einem Monat im Hungerstreik und dadurch extrem schwach. Dennoch verweigern ihm die Behörden Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung mit der Begründung, dass er sich noch nicht in Lebensgefahr befinde.

Liu Fubin und seine Frau Li Shuchun wurden 2009 verhaftet, weil sie sich weigerten, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong ist ein ganzheitlicher Übungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird. Im Mai 2010 verurteilte man Li zu zwei Jahren Zwangsarbeit und ihren Mann zu zehn Jahren Gefängnis. Ihre damals 16-jährige Tochter musste danach darum kämpfen, sich alleine versorgen und weiter zur Schule gehen zu können.

Seit seiner Aufnahme im Gefängnis Tailai wurde Liu auf verschiedene Weise gefoltert. Erst vor kurzem war er 15 Tage lang in Isolationshaft. Aus Protest trat er in einen Hungerstreik.

Als seine Frau ihn im Gefängnis besuchte, bemerkte sie, dass er extrem viel abgenommen hatte und kaum zu erkennen war. Sofort beantragte sie für ihn Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung, erhielt jedoch die Antwort, dass sein Zustand noch nicht lebensgefährlich sei.

Seine Frau sprach eindringlich zu den Beamten: „Wissen Sie denn nicht, dass er jederzeit sterben könnte, wenn er nichts isst?“ Darauf erwiderte der Beamte Xiong, dass sie den Regeln folgen müssten, die da seien, dass ein inhaftierter Falun-Gong-Praktizierender nur unter zwei Umständen Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung gewährt bekomme: wenn er dem Tode nahe sei oder wenn eine ernsthafte Erkrankung festgestellt werde.