Gericht verstößt wiederholt gegen das Rechtsverfahren

(Minghui.org) Zwei Frauen aus der Stadt Yinchuan wurden am 26. Juli 2017 vor Gericht gestellt, weil sie sich weigerten, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Die beiden Frauen (namens Xu Runye und Tan Xiuxia) waren mehr als ein halbes Jahr davor – am 23. November 2016 – festgenommen worden. Während des Prozesses lieferte sich das Gericht mehrere Verstöße gegen das Rechtsverfahren, die die Anwälte der Frauen aufdeckten.

Wiederholte Verstöße gegen das Rechtsverfahren durch das Gericht

Als die Anwälte der Frauen das Gerichtsgebäude betraten, mussten sie einen Sicherheitscheck über sich ergehen lassen. Sie weigerten sich, da Anwälte von Rechts wegen von dieser Überprüfung ausgenommen sind.

Da sich die Gerichtsdiener nicht vom Fleck rührten, trafen die Anwälte mit ihnen eine Übereinkunft: Wenn sie sich durchsuchen lassen würden, sollte jeder, der danach kommt, ebenfalls durchsucht werden.

Aber als dann drei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft der Stadt Yinchuan kamen, machten die Gerichtsdiener Anstalten, sie ohne Durchsuchung durchlassen. Sofort protestierten die Anwälte und schließlich wurde lediglich derjenige durchgelassen, der einen Ausweis vorzeigte. Die anderen beiden durften erst eintreten, als sie sich ihre Ausweise geholt hatten.

Nur drei Angehörigen der beiden Praktizierenden war es erlaubt, der Verhandlung beizuwohnen. Den Rest der Plätze besetzten Polizisten und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.

Sobald die Anhörung begann, verlangte Tans Anwalt die Zulassung der beiden Staatsanwälte, um zu überprüfen, ob sie qualifiziert seien, die Angeklagten strafrechtlich zu verfolgen. Ein Staatsanwalt hatte sie bei sich, die zweite nicht.

Der Vorsitzende Richter meinte, dass das in Ordnung sei, doch Tans Anwalt bestand darauf, dem Rechtsverfahren zu folgen. Der Richter ordnete eine Stunde Pause an, bis die Staatsanwältin den Nachweis ihrer Zulassung geholt habe.

Anwälte weisen grundlose Anschuldigungen zurück

Tans Anwalt argumentierte, dass die Anklage der Klientinnen „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“ keine Rechtsgrundlage besäße, da es in China kein Gesetz gibt, das Falun Gong als Sekte definiert oder für illegal erklärt.

Die Staatsanwältin rief: „Erwähnen Sie nicht Falun Gong!“ Der Richter tat nichts, um sie aufzuhalten.

Die Anwälte forderten, dass die Staatsanwaltschaft ihnen jeden einzelnen Beweis vorlegt, um sie zu prüfen. Aber die Staatsanwälte meinten, dass das nicht nötig sei, da sie bereits von der Staatssicherheit Ningxia geprüft worden seien. Jedoch ließen die Anwälte nicht locker, so dass die Staatsanwälte ihnen schließlich die Beweise vorlegten. Darunter befanden sich Falun-Gong-Bücher und Schriftstücke mit Inhalten über Falun Gong.

Die Staatsanwälte beschuldigten Xu und Tan, das Gesetz gebrochen zu haben, indem sie Falun-Gong-Bücher besitzen. Sie beriefen sich auf zwei Anweisungen der Generalbehörde für Presse und Veröffentlichungen aus dem Jahr 1999, die besagten, dass die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten sei. Die Anwälte entgegneten, dass diese Anweisungen bereits 2011 von der Generalbehörde widerrufen worden seien.

Xu und Tan sagten ebenfalls vor Gericht aus.

Der Richter vertagte die Verhandlung ohne Urteilsverkündung.

Früherer Bericht:

China Administration of Press and Publication Repealed Its Ban on Publication of Falun Gong Books in 2011http://en.minghui.org/html/articles/2017/6/28/164447.html