Drei Frauen wegen ihres Glaubens vor Gericht, Richter lobt Verteidiger

(Minghui.org) Die drei Praktizierenden Zhang Guangyuan, Zhang Weihua und Gao Hongbo aus der Stadt Anshan standen am 5. Juli 2017 das zweite Mal vor Gericht. Die Anklage gegen sie lautete nach § 300 des chinesischen StGB „eine Sekte verwendet (zu) haben, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“. Dieser Paragraph wird standardmäßig vom kommunistischen Regime in China verwendet, um Falun-Gong-Praktizierende anzuklagen und zu inhaftieren.

Diese zweite Gerichtsverhandlung folgte auf eine, die am 15. Juni 2017 mittendrin beendet worden war, als alle drei Praktizierenden ihren Anwälten das Mandat wegen der unfairen Verhandlung entzogen. Lesen Sie in diesem Bericht Einzelheiten zu den beiden Gerichtsverhandlungen.

Zusammenfassung der Verhaftung

Die Praktizierenden waren am 2. Januar 2017 draußen unterwegs, als jemand Zhang Guangyuan um einen Kalender mit Informationen über Falun Gong bat, den sie in ihren Händen hielt. Der Kalender war für ihre Mitschülerin gedacht, aber sie gab ihn der Person, die darum gebeten hatte. Diese folgte ihnen dann nach Hause und zeigte sie bei der Polizei an.

Am nächsten Tag gaben die Praktizierenden einen solchen Kalender einem anderen Mann, der sie auch anzeigte. Die Polizei folgte ihnen, verhaftete sie und brachte sie zur Polizeistation. Ihre Wohnungen wurden durchsucht.

Die Verhaftungen der drei Frauen wurde am 19. Januar 2017 genehmigt, und am 2. Mai 2017 wurde Anklage gegen sie erhoben. Ihre erste Anhörung war für den 15. Juni 2017 geplant.

Erster Gerichtstermin

Am 15. Juni wurden die Praktizierenden in den Gerichtssaal geschleppt, nachdem sie sich geweigert hatten, zu kooperieren. Der Richter setzte ihnen und ihren Anwälten hart zu.

Zhang Guangyuan beschloss, ihren Anwalt zu entlassen, um ihre Enttäuschung über ihre ungerechte Behandlung auszudrücken. Gaos Anwalt sagte dem Richter, dass nach dem Gesetz die Anhörung vertagt werden müsse, da Zhang keinen Anwalt habe, der sie vertreten würde, aber der Richter bestand darauf, weiterzumachen.

Jemand kam kurz darauf in den Gerichtssaal und gab dem Richter einen Zettel. Nachdem er ihn gelesen hatte, gab der Richter bekannt, dass die Anklage von Zhang verschoben werden würde, aber dass die Anhörung für die beiden anderen Praktizierenden weitergehen würde.

Trotz der Proteste der Anwälte, dass eine Bekanntmachung über Änderungen offiziell ausgestellt werden sollte, drängte der Richter auf Weiterführung der Anhörung.

Als Gao das hörte, sagte sie dem Richter, dass sie ihrem Anwalt auch das Mandat entziehen werde.

Zhang Weihua äußerte sich dann darüber, wie sie mit ihrer Familie gut zurechtgekommen war, nachdem sie angefangen hatte Falun Gong zu praktizieren. Sie fügte hinzu, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Gong als kriminell einstufen würde und dass es falsch sei, den § 300 anzuwenden, um sie anzuklagen. Mit diesen Worten entließ auch sie ihren Anwalt.

Der Richter hatte keine andere Wahl, als die Anhörung zu vertagen. Danach drohte er Zhang Guangyuan, dass sie eine schwere Strafe bekommen würde, wenn sie einen anderen Anwalt anstellte.

Zweiter Gerichtstermin. Richter zu den Anwälten: „Gute Arbeit geleistet!“

Die zweite Anhörung fand am 5. Juli 2017 statt. Die Verteidiger baten darum, das Video von der ersten Anhörung zu sehen, um den Fall besser verstehen zu können, aber der Richter lehnte dies ab. Er bedrohte sie auch und sagte, dass er wahrscheinlich die Justizbehörde einschalten müsse, um mit ihnen umzugehen.

Der nächste Antrag der Anwälte war, dass die Beweise, die aus den Haushalten der Praktizierenden beschlagnahmt wurden, gezeigt werden sollten. Aber das wurde auch verweigert.

Ein Anwalt argumentierte, dass die Anklagen gegen seine Mandantin völlig grundlos seien. Die Anklage habe die gesetzliche Auslegung von § 300 des Strafrechts zitiert. Die Gesetzesauslegung von § 300 des Strafrechts (im Folgenden als Auslegung bezeichnet) sei vom Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 erlassen worden. Das war vier Monate nachdem Jiang Zemin eine bundesweite Kampagne gegen Falun Gong gestartet hatte. Die Auslegung schrieb vor, dass jeder, der Falun Gong praktizierte oder förderte, so weit wie möglich verfolgt würde, da Jiang Falun Gong als „Sekte“ bezeichnet hatte.

Der Anwalt stellte fest, dass am 1. Februar 2017 eine neue Gesetzesauslegung des Strafrechts in Kraft getreten sei, die die Auslegung von 1999 ersetzt habe. In der neuen Auslegung werde Falun Gong nicht erwähnt und es werde betont, dass jede Anklage gegen jemanden, der in einer Sekte aktiv ist, auf solider Rechtsgrundlage stehen müsse.

Der andere Anwalt sagte, dass die Verwendung der alten Auslegung zu einem ungerechten Ergebnis führen würde. Er fuhr fort, dass in diesem Fall zu einer vermeintlich strafbaren Handlung provoziert worden sei, so dass die gesammelten Beweise nicht verwendet werden könnten.

Er wies darauf hin, dass die Polizei die Anzeige, die am 2. Januar gegen die Praktizierenden gemacht wurde, nicht schriftlich aufgenommen habe. Stattdessen sei die Polizei den Praktizierenden am nächsten Tag gefolgt. Er fügte hinzu, dass die Aufzeichnungen nur die Namen der beiden Personen erwähnten, die die Praktizierenden angezeigt hatten, aber weder ihre Berufe noch ihre Herkunft.

Als nächstes fragte er, warum die Polizei in der Lage gewesen sei, eine der Praktizierenden zu identifizieren, die am 3. Januar eine Maske getragen habe. Am Tag der Verhaftung hätten die Behörden weder die Namen der beteiligten Polizisten festgehalten noch sei das Dokument, in dem die beschlagnahmten Gegenstände aufgeführt wurden, von der zugelassenen Einheit ausgestellt worden.

Schließlich sagte er, dass nur eine Person am 2. Januar dem Zeugen einen Kalender übergeben habe, folglich sollten die beiden anderen Praktizierenden nicht in den Fall aufgenommen werden. Die gleiche Logik gelte für die Ereignisse des nächsten Tages. Er fragte, warum alle drei Praktizierenden verhaftet worden seien.

Einer der Anwälte wies auch darauf hin, dass die Ankündigung 50, die am 1. März 2011 von Chinas Behörde für Presse und Veröffentlichungen herausgegeben wurde, das Verbot der Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern aufgehoben habe [1]. Das heißt, die Bücher zu haben und sie anderen zu geben, sei völlig legal.

Ein Anwalt fügte hinzu, dass die drei Praktizierenden nicht in einer Organisation seien. Sie würden nur Falun Gong praktizieren, um fit zu bleiben und gute Menschen zu sein.

Die Praktizierenden erklärten abwechselnd, welche Vorteile sie durch das Praktizieren von Falun Gong hätten.

Nachdem die Anhörung beendet war, näherte sich einer der Richter den Anwälten und sagte, dass sie bei der Verteidigung ihrer Mandantinnen gute Arbeit geleistet hätten. Er sagte, er sei vier Jahre Anwalt gewesen. Einer der Anwälte antwortete, dass der Richter nicht weiterhin veraltete Gesetze zitieren solle und stattdessen die Praktizierenden von der strafrechtlichen Maßregelung ausnehmen solle. Der Richter antwortete, dass er darüber nachdenken und sich mit seinen Vorgesetzten beraten würde.

Parteien, die in diesen Fall involviert sind:

Li Yueguang, Richter: + 86-159-41288258Jiang Minghai, Präsident des Gerichts: + 86-412-2696333 (Büro), + 86-139-98061555 (mobil).

(Kontaktinformationen zu weiteren verantwortlichen Parteien sind im ursprünglichen chinesischen Artikel erhältlich.)


[1] http://en.minghui.org/html/articles/2017/6/28/164447.html