Praktizierender fordert Tilgung von Einträgen ins Strafregister (Provinz Liaoning)

(Minghui.org) Vor Kurzem hat ein Einwohner der Stadt Dandong einen Antrag auf Tilgung des Eintrags ins Strafregister gestellt.

Sun Zhongren und seine Frau Fan Yuqin waren am 23. Januar 2013 zuhause festgenommen worden. Die Polizei ließ Fan damals ein paar Tage später auf Bewährung wieder frei, nachdem ihr Blutdruck gefährlich hoch angestiegen war. Sun wurde danach am 1. April 2014 zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Sieben Monate später wurde seine Frau erneut verhaftet und stand am 8. April 2015 vor Gericht. Schon bald darauf erging auch das Urteil gegen sie: drei Jahre Gefängnis.

Das Paar war zur Zielscheibe der Behörden geworden, weil sie sich beide weigerten, auf Falun Gong zu verzichten. Falun Gong ist ein spiritueller Kultivierungsweg, der seit 1999 vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Sun übermittelte am 22. August 2017 seinen Antrag auf Tilgung der Einträge ins Strafregister an den Gerichtshof von Dandong, – sieben Monate nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis. Er argumentierte, dass er zweimal zu Unrecht verurteilt worden sei.

Denn erstens basierte die Verurteilung auf dem § 300 des StGB, der besagt, dass jeder, der mit einer Sekten-Organisation die Staatsgewalt unterminiert, mindestens mit einer dreijährigen Gefängnisstrafe bestraft wird. Da allerdings kein Gesetz in China Falun Gong als kriminell einstuft oder es als eine Sekte bezeichnet, könne dieser Paragraph für Falun-Gong-Praktizierende nicht gelten, so Sun. Und außerdem sei mit dem Urteil nicht festzustellen gewesen, welches Gesetz er gebrochen habe oder wie er die Strafverfolgung unterminiert habe.

Zweitens zitiert das Urteil die gesetzliche Interpretation des § 300, die damals im November 1999, vier Monate nach Beginn der Verfolgung von Falun Gong, vom Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft herausgegeben wurde. Die damalige Interpretation sagte aus, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder bewirbt, im größtmöglichen Ausmaß verfolgt werden solle.

Sun argumentierte, dass der Oberste Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft keine gesetzgebenden Einrichtungen seien. Daher sollte ihre Interpretation nicht als gesetzliche Grundlage verwendet werden auf der Verurteilungen ausgesprochen werden.

Außerdem erstattete Sun gegen die in diesen Fall involvierten Behörden Strafanzeige, weil sie gegen das Gesetz verstoßen und seine Rechte verletzt hatten. Die Polizei hatte ihn und seine Frau festgenommen, ohne einen Durchsuchungs- oder Haftbefehl vorzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt und der Gerichtshof ihn verurteilt – ohne jegliche rechtliche Grundlage. Der Gefängniswärter hatte ihm Telefonanrufe und persönliche Treffen mit seiner Familie verweigert und zudem die anderen Insassen angewiesen, ihn rund um die Uhr zu überwachen.

Außerdem verlangt Sun die sofortige Freilassung seiner Frau, da sie ebenfalls nach § 300 angeklagt worden war.