Staatsanwaltschaft lehnt Fälle von Falun-Dafa-Praktizierenden zum zweiten Mal ab

(Minghui.org) Zweieinhalb Monate, nachdem die Polizei den Fall von acht Falun-Dafa-Praktizierenden erneut bei der Staatsanwaltschaft eingereicht hatte, lehnte diese den Fall wieder ab und gab ihn am 20. September 2018 an die Polizei zurück. Die Praktizierenden waren wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verhaftet worden.

Die acht Praktizierenden aus der Stadt Rizhao, Provinz Shandong waren zwischen dem 2. und 3. Februar 2018 (zwei Wochen vor dem chinesischen Neujahrstag) verhaftet worden. Davor hatte die Polizei sie monatelang überwacht. Die Beamten durchsuchten die Wohnungen der Praktizierenden und beschlagnahmten Computer, Drucker, Falun-Dafa-Bücher und anderes Material über Falun Dafa.

Die Praktizierenden sind Gong Hua, Sun Ping, Qu Zhengrong, Qu Zhenghua, Yao Yonglin, Li Huijuan, Wang Yanzhou und Wang Junling.

Unrechtmäßige Behandlung durch die Polizei

Sie alle wurden im Untersuchungsgefängnis der Stadt Rizhao festgehalten. Polizisten schlugen sie während des Verhörs und beschimpften sie.

Kein Angehöriger der Praktizierenden erhielt eine offizielle Mitteilung über deren Verhaftungen. Als die Angehörigen zur Polizeiwache gingen, um ihre Freilassung zu verlangen, leugnete die Polizei die Kenntnis ihrer Fälle.

Wang Yanzhous Frau hatte gerade ihr zweites Kind zur Welt gebracht. Seine plötzliche Verhaftung ließ die Familie voller Sorgen und Angst zurück.

Die Polizei bedrohte auch die Tochter von Qu Zhengrong und sagte ihr, dass sie keinen Anwalt zur Vertretung ihrer Mutter beauftragen dürfe.

Die Bezirksstaatsanwaltschaft Donggang genehmigte die Verhaftungen von Gong, Sun und Qu Zhengrong am 9. März. So verblieben sie im Untersuchungsgefängnis der Stadt Rizhao. Die anderen fünf Praktizierenden wurden gezwungen, 3.000 Yuan [1] Kaution zu zahlen, bevor sie freigelassen wurden.

Polizei lässt nicht locker

Die Polizei reichte die Fälle aller acht Praktizierenden am 8. Mai 2018 bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Donggang ein, die sie jedoch ablehnte und am 8. Juni an die Polizei zurückgab.

Einen Monat später, am 6. Juli, reichte die Polizei den Fall erneut ein.

Entsprechend einer Regel des Obersten Gerichtshofs der Provinz Shandong, Falun-Dafa-Fälle an regionale Staatsanwaltschaften und Gerichte zusammenzufassen, übertrug die Bezirksstaatsanwaltschaft Donggang den Fall am 6. August an die Bezirksstaatsanwaltschaft Wulian. Diese wies den Fall erneut zurück und gab ihn am 20. September an die Polizei zurück.

Es ist nicht bekannt, ob die Polizei plant, weiterhin Anklage gegen die Praktizierenden zu erheben.


[1] Das sind ca. 375 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.