Frau vor Gericht, weil sie im Internet Informationen über die Verfolgung von Falun Dafa verbreitete

(Minghui.org) Liu Xiangmei wurde am 7. November 2018 für eine dreijährige Haftstrafe ins Frauengefängnis Tianjin gebracht. Sie war verurteilt worden, weil sie im Internet Informationen über die Verfolgung von Falun Dafa verbreitet hatte.

Liu war am 11. August 2017 verhaftet worden. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und beschlagnahmte Materialien über Falun Dafa.

Am 12. August brachte man sie ins Untersuchungsgefängnis Binhai im Neuen Gebiet Nr. 3. Die Staatsanwaltschaft genehmigte die Verhaftung am 12. September 2017.

Nachdem Liu angeklagt worden war, behaupteten Polizei und Staatsanwalt mehrmals, dass sie sie freilassen würden, wenn sie eine Erklärung schreibe, mit der sie sich schuldig bekennt. Sie lehnte das Angebot ab, da sie in der Ausübung und Verbreitung von Informationen über Falun Dafa kein Gesetz verletzt. Sie machte deutlich, dass sie die Praxis niemals gegen ihr Gewissen anprangern würde.

Als ihr Fall an das Gericht von Dagang weitergeleitet wurde, versuchte der Vorsitzende Richter Ma Jianbin ebenfalls erfolglos, sie dazu zu bringen, sich im Austausch für ihre Freilassung schuldig zu bekennen.

Ma hielt am 11. April und 6. Juni 2018 zwei Anhörungen zu ihrem Fall ab. Ihre Anklage lautete: „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“[1].

Lius Anwälte argumentierten, dass es ihr verfassungsrechtlich geschütztes Recht und ihre Glaubensfreiheit seien, Falun Dafa zu praktizieren, und dass sie niemandem in der Gesellschaft Schaden zugefügt, geschweige denn den Gesetzesvollzug behindert habe. Sie forderten ihren Freispruch.

Sechs Tage nach ihrer zweiten Anhörung verurteilte Ma sie am 12. Juni 2018 zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan [2]. Weder ihre Anwälte noch ihre Familie wurden über die Verurteilung informiert.

Liu legte gegen das Urteil beim Mittleren Gericht Nr. 2 in Tianjin Berufung ein und beantragte am 21. Juni ein erneutes Verfahren.

Am 24. Oktober bestätigte das Mittlere Gericht ihre Verurteilung, ohne eine Anhörung durchzuführen. Der Richter entschied, dass dies die endgültige Entscheidung in ihrem Fall sei und verbot ihr, beim Obersten Gericht Berufung einzulegen.

Liu bestand darauf, weiterhin nach Gerechtigkeit zu streben. Sie ist derzeit in Vorbereitung, um einen Antrag auf Überprüfung ihres Falles zu stellen.


[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.

[2] Das sind umgerechnet ca. 390 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.