Drei Praktizierende zu Gefängnis verurteilt, weil sie ihren Glauben nicht aufgeben

(Minghui.org) Drei Bewohner der Stadt Chengdu wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie sich geweigert hatten, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben.

Pan Xiaojiang, in den 50ern, Liu Haiying, 38, und Zhang Shan, ein Doktorand, waren zwischen Ende Februar und Anfang März 2017 getrennt voneinander verhaftet worden. Seitdem sind sie im Untersuchungsgefängnis Chengdu inhaftiert.

Die Anwälte der drei Falun-Gong-Praktizierenden plädierten während des gemeinsamen Prozesses am 20. Juni 2018 für nicht schuldig. Pan sagte auch selbst zu ihrer Verteidigung aus. Sie berichtete, wie Falun Gong sie wieder gesund gemacht hatte und wie sie wegen ihres Glaubens verfolgt wurde. Zwischen 1999 und 2005 sei sie drei Mal zu Zwangsarbeit verurteilt worden und einmal für insgesamt sechs Jahre inhaftiert gewesen. Auch habe man ihr die Anstellung als stellvertretende Richterin am Mittleren Gericht Nanchong gekündigt.

Richter Wang Runming vom Bezirksgericht Qingyang unterbrach Pan. Am Ende der Anhörung kündigte er an, Pan zu vier Jahren Gefängnis und die beiden anderen Praktizierenden zu je zwei Jahren zu verurteilen. Auch befahl er allen drei, eine Geldstrafe zu zahlen.

Über zehn Polizeiautos parkten vor dem Gerichtsgebäude. Zusätzlich zu den uniformierten Beamten gab es auch viele Menschen, die Uniformen von Fastfood-Lieferanten trugen, und Handys und Überwachungsausrüstung hielten. Sie verließen den Ort erst, als die Anhörung vorbei war.

Frühere Berichte:

A Former Judge's Experience at Nanmusi Women's Labor Camp, Sichuan Provincehttp://en.minghui.org/html/articles/2005/2/4/57166.htmlProvinz Sichuan: Zwei weitere Praktizierende verhaftet, einer wieder freigelassenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/4/15/126410.html