Shanghai: Ingenieur klagt Offenlegung der Rechtssituation ein

(Minghui.org) Xu Yongqing, ein 54-jähriger Falun-Dafa-Praktizierender aus Shanghai, wurde am 29. November 2017 verhaftet. Die Polizei hatte vorgegeben, ihn ledglich für eine Befragung ins Revier einzuladen, hielt ihn dann aber dort fest.

Xu hatte sich für bestimmte Bekanntmachungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit interessiert. Diese Bekanntmachungen, vermutete er, könnten mit der Verfolgung von Falun Dafa in Verbindung stehen. Die betroffenen Ministerien verweigerten ihm die Informationen, obwohl er den Rechtsweg einhielt. Xu klagte, dass die rechtliche Situation offengelegt werden müsse. Die Folge: Er wurde selbst Opfer der Verfolgung durch das Ministerium.

Privat ist Xu leitender Elektroingenieur und bei seinen Mitmenschen für seine Hilfsbereitschaft bekannt. Gerieten Menschen in Not, half er ihnen. Nun wurde er genau für diese Haltung mit einer Haft bestraft.

Wie die Behörden in solchen Fällen vorgehen, zeigt auch die fragwürdige Praxis, Verhaftungen nachträglich genehmigen zu lassen. Als es zur Genehmigung von Xus Verhaftung durch die Bezirksstaatsanwalt Hanjiang am 5. Januar 2018 kam, war bereits mehr als ein Monat vergangen.

Am 20. April gab die Staatsanwaltschaft seinen Fall an das Büro für öffentliche Sicherheit zurück. Nachdem man versucht hatte, weitere „Beweise“ zu sammeln, wurde der Fall einen Monat später erneut der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft leitete den Fall Anfang Juli an das örtliche Gericht weiter. Jetzt droht Xu ein Gerichtsverfahren.

Wie es zur Klage gegen das Ministerium für öffentliche Sicherheit kam

Xu und ein anderer Praktizierender entdeckten am 22. August 2016 eine Anzeigetafel mit Plakaten, die Falun Dafa verleumdeten. Die Anzeigetafel hing in der U-Bahn-Station Caobaolu. Sie beschlossen, zum Petitionsbüro in Shanghai zu gehen, um die Entfernung der Tafel zu beantragen.

Das Büro für öffentliche Sicherheit erklärte aber, Xu habe mit seinem Vorgehen einen Fehler begangen, da der G20-Gipfel vor der Tür stehe. Er wurde verhaftet und seine Wohnung durchsucht.

Später reichte Xu eine Verwaltungsklage gegen diese Behörde ein, erhielt aber keine Antwort.

Unterdessen versuchte er, in Erfahrung zu bringen, inwiefern die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden mit einer Mitteilung des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit in Verbindung steht. Gemeint ist die Bekanntmachung [2000] Nr. 39. Diese Bekanntmachung trug den Titel „Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit über die Identifizierung und das Verbot von Sektenorganisationen“.

Falun Dafa ist in China nicht als Sektenorganisation gelistet

Diese und eine weitere Bekanntmachung mit dem gleichen Titel, die „Bekanntmachung [2005] Nr. 39“, identifizierten insgesamt 14 Sektenorganisationen. Interessant und entscheidend dabei aber ist, dass Falun Dafa sich nicht unter den 14 aufgeführten Sektenorganisationen befindet.

Im Dezember 2016 beantragte Xu die Offenlegung von Informationen beim Büro für öffentliche Sicherheit. Er erfragte, ob die Mitteilung ungültig geworden sei und wenn ja, wann. Zudem forderte er die Offenlegung des Genehmigungsverfahren von Bekanntmachungen.

Xus Antrag wurde über zwei Zustelldienste verschickt und der Eingang bestätigt. Gemäß den Vorschriften über die Informationspflicht der Volksrepublik China (siehe unten) erfüllen die von Xu erbetenen Informationen die nötigen Kriterien für eine Auskunftspflicht.

Das Ministerium war auskunftspflichtig

Die Verwaltungsorgane, die die Informationen offenzulegen haben, prüfen nämlich, ob die erfragten Informationen „die wesentlichen Interessen von Bürgern, juristischen Personen oder anderen Organisationen betreffen“ und ob diese „der Öffentlichkeit umfassend bekannt“ sind bzw. ob die „Öffentlichkeit daran teilhat“.

Xu erhielt jedoch keine Antwort auf seine Anfragen. Deswegen erstattete er im Mai 2017 Anzeige beim zweiten mittleren Volksgerichtshof in Peking wegen „Unterlassung von Verwaltungsaufgaben“.

Überwacht und verhaftet

Nachdem er die Klage eingereicht hatte, setzte das Büro Xu unter Druck, den Fall zurückzuziehen. Das jedoch lehnte er ab. Daraufhin begann das Büro, seine Kunden zu belästigen und sogar seinen Aufenthaltsort auszuspionieren.

Am 29. November 2017 kam es zu seiner illegalen Festnahme. Ein Polizeibeamter hatte Xu aufgefordert, zu einer Befragung ins Polizeirevier Tianshanlu zu kommen. Dort jedoch wurde er verhaftet.

Seitdem ist Xu im Untersuchungsgefängnis Miaozhen in der Stadt Yangzhou inhaftiert. Im Dezember suchte seine Familie mehrfach verschiedene Abteilungen der Stadtverwaltung auf, um sein Anliegen erneut vorzubringen.

Es folgt Xus administrative Klage gegen das Ministerium für öffentliche Sicherheit:

Antrag auf Gerichtsverfahren

1. Entscheidung des Gerichts, ob der Angeklagte, also benanntes Ministerium, Informationen über die „Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit über die Identifizierung und das Verbot von Sektenorganisationen“ offenlegen muss. (betrifft Mitteilung [2000] Nr. 39).

2. Entscheidung des Gerichts, ob der Angeklagte Informationen über die „Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit über die Identifizierung und das Verbot von Sektenorganisationen“ offenlegen muss. (betrifft Mitteilung [2005] Nr. 39).

3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Es folgt die Erklärung des Klägers (Xu):

Der Kläger wurde vom Büro für öffentliche Sicherheit Shanghai gemäß Artikel 300[1] des Strafrechts mehrmals verhaftet und in Administrativhaft genommen. Während der Haft bat der Kläger das Büro mehrmals, den Namen der in Artikel 300 gemeinten „Sektenorganisation“ zu nennen. Ebenso verlangte er Auskunft über die Art und Weise, wie diese zur „Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ verwendet wurde, wie es im Artikel 300 formuliert wird. Auch sollte man die „Folgen“ benennen, die dadurch verursacht wurden.

Eine Erklärung wurde jedoch nicht gegeben.

Um die Situation zu verstehen, stellte der Kläger am 7. und 20. Dezember 2016 einen Antrag auf Offenlegung von Informationen bezüglich der „Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit über die Identifizierung und das Verbot von Sektenorganisationen“ (Mitteilung [2000] Nr. 39 und Mitteilung [2005] Nr. 39). Der Adressat des Eilbriefs war das Büro zur Offenlegung von Informationen im Ministerium für öffentliche Sicherheit.

Laut dem Zusteller wurde der Antrag jeweils am 22. und 27. Dezember 2016 von den Büros separat angenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Angeklagte jedoch nicht geantwortet.

Da das angeklagte Büo der Offenlegung von Informationen nicht nachkam, stellt dies eine administrative Unterlassung dar. Denn die Informationen betreffen „die wesentlichen Interessen von Bürgern, juristischen Personen oder anderen Organisationen“, wie in den „Vorschriften über die Informationspflicht der Volksrepublik China“ ausgewiesen.

Dort wird zudem gefordert, dass das Thema „der Öffentlichkeit umfassend bekannt“ sein muss oder die „Öffentlichkeit daran teilhat“. Um eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen, reicht der Kläger daher gemäß Vorschrift 33 eine Klage beim Gericht ein.

Hintergrundinformationen

Die Falun-Dafa-Forschungsgesellschaft wurde im Juli 1993 offiziell als Zweig der staatlichen chinesischen Qigong-Forschungsgesellschaft gegründet, die die Verwaltung der verschiedenen Qigong-Schulen des Landes überwachte und Aktivitäten und Seminare unterstützte. Sie beriet die Schüler über Meditationstechniken und bot Übersetzungsdienste und Koordination für die Praxis im ganzen Land an.

Im März 1996 wurde die Falun-Dafa-Forschungsgesellschaft auf Antrag ihres Gründers, Herrn Li Hongzhi, offiziell aufgelöst. Dennoch blieben auf lokaler Ebene Netzwerke bestehen. Um sich zu organisieren, trafen sich Praktizierende persönlich, auf dem Gruppenübungsplatz oder nutzten Telefon und E-Mail.

Zwei Tage vor dem offiziellen Verbot der Falun-Dafa-Forschungsgesellschaft als rechtswidrige Organisation verschleppte und verhaftete die Polizei Tausende von Falun-Dafa-Praktizierenden, die sie als Führungspersonen identifiziert hatte. Das war am 20. Juli 1999, dem Tag, an dem die Verfolgung begann. Verantwortlich für die gezielte Aktion war das Ministerium für Zivile Angelegenheiten.

Koordinierte Aktion mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit

Zeitgleich mit dem Verbot Forschungsgesellschaft gab das Ministerium für öffentliche Sicherheit ein Rundschreiben heraus, in dem es den Bürgern untersagte, Falun Dafa in Gruppen zu praktizieren, Falun-Dafa-Lehrwerke zu besitzen, Transparente oder Symbole von Falun Dafa anzubringen oder gegen das Verbot zu protestieren.

Seitdem wurden Hunderttausende von Praktizierenden ohne Prozess inhaftiert. Sie befinden sich Haft, verrichten Zwangsarbeit, werden in psychiatrischen Kliniken für Versuche missbraucht, gefoltert und sind verschiedenen Zwangsmethoden zur „Gedankentransformation“ durch die Behörden ausgesetzt.

Verordnung zur Offenlegung von Informationen existiert seit 2007

Die chinesische Regierungsverordnung zur Offenlegung von Informationen wurde 2007 erlassen. Sie ermöglicht Bürgern, spezifische Informationen von den Verwaltungs- und Justizorganen der Regierung anzufordern. Die Regierung hat bis zu 30 Arbeitstage Zeit, um auf eine Anfrage zu antworten.

Der Bürger kann eine Neubewertung beantragen oder eine Verwaltungsklage gegen die Regierung einreichen, wenn er mit der Antwort nicht zufrieden ist und innerhalb einer bestimmten Frist keine Antwort erhält.

Frühere Berichte:

Shanghai: Paar 30 Tage inhaftiert, weil es gegen die Anti-Falun-Gong-Propaganda appelliert hatteShanghai: Verhaftung mit der Begründung, man folge den Befehlen „von oben“