Praktizierender wegen seines Glaubens verhaftet – Tochter erleidet Nervenzusammenbruch

(Minghui.org) Geng Decheng besuchte am 27. Februar 2019 seine Verwandten im 65 km entfernten Bezirk Jinxi. Er selber ist Bürger der Stadt Yingtan, Provinz Jiangxi. Von diesem Besuch kam er nicht mehr nach Hause.

Als seine Frau am nächsten Tag das Mittagessen kochte, klopften gegen 12:40 Uhr fünf Polizeibeamte an die Tür.

Die Tochter öffnete die Tür. Die Polizisten stürmten herein und begannen, die Wohnung zu durchsuchen. Sie beschlagnahmten die Falun-Dafa-Bücher ihrer Eltern und Banknoten, auf denen Informationen über Falun Dafa gedruckt waren.

Auch ein USB-Stick des jungen Mädchens mit ihrer Lieblingsmusik wurde beschlagnahmt. Vor lauter Angst begann sie, Unsinn vor sich hin zu murmeln.

Die Polizei blieb bis 16 Uhr. Sie informierte Gengs Frau Shangguan Binying, dass ihr Mann am Vortag verhaftet worden sei und nun im Gefängnis des Bezirks Jinxi strafrechtlich festgehalten werde. Den Grund der Verhaftung gaben die Beamten nicht an.

Vorgeschichte

Geng war Reporter der Radio- und Fernsehbehörde der Stadt Yingtan. In den letzten 20 Jahren geriet er gemeinsam mit seiner Frau wiederholt ins Visier der Behörden, weil sie ihren Glauben an Falun Dafa nicht aufgeben wollten.

Am 22. September 2015 durchsuchten Beamte des Büro 610 und der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Yingtai die Wohnung des Paares und verhafteten Frau Shangguan.

Ein anderes Mal wurde Geng fünfzehn Tage lang festgehalten, weil er am 16. April 2016 in einem Park mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte.

Am 31. Mai 2018 wurde das Paar erneut verhaftet, weil es Informationen über Falun Dafa verbreitet hatte. Man nahm sie für 15 Tage in Administrativhaft [1].

Als die Verfolgung von Falun Dafa 1999 begann, war ihre Tochter noch ein kleines Mädchen. Wegen des Drucks und der Angst vor den wiederholten Abtransporten, Verhaftungen und Inhaftierungen ihrer Eltern erlitt das Mädchen einen Nervenzusammenbruch.

Ihr Vater wurde acht Tage nach dem Laternenfest (am 19. Februar 2019) während der chinesischen Neujahrsferienzeit erneut verhaftet – für das Mädchen ein weiterer Schock.


[1] Diese Strafe wird von einer Polizeidienststelle verhängt. Die maximale Haftdauer beträgt drei Jahre. Die Polizeibehörde kann einen Beschuldigten nach einem nur vage festgelegten Verfahren verurteilen, die Bestimmungen der Strafprozessordnung finden dabei keine Anwendung.