65-Jährige infolge der Verfolgung körperbehindert, jetzt droht erneute Gefängnisstrafe

(Minghui.org) Einer 65-jährigen Frau, die wegen des Praktizierens von Falun Dafa durch eine Giftspritze körperbehindert ist, droht wegen ihres Glaubens erneut eine Gefängnisstrafe.

Bian Lihua aus der Stadt Benxi in der Provinz Liaoning wurde am 22. April 2022 von acht Beamten der Polizeiwache Qianjin zu Hause festgenommen. Nur einer trug eine Polizeiuniform. Sie durchsuchten ihre Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl. Als Bian wissen wollte, wer sie seien, zeigte der Beamte in Polizeiuniform schnell seinen Ausweis, stand dabei aber über einen Meter von ihr entfernt. Die Beamten beschlagnahmten Bians über 80 Falun-Dafa-Bücher, einen Laptop, einen Musikplayer und andere persönliche Gegenstände.

Ma Xiusan (81), eine andere Praktizierende, die sich zufällig in Bians Wohnung aufhielt, wurde ebenfalls verhaftet. Die Polizei brachte Ma zu sich nach Hause und durchsuchte auch deren Wohnung.

Das Bezirksgericht Xihu teilte Bian und Ma am 20. Juli 2023 mit, dass sie von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xihu angeklagt worden seien. In der Anklageschrift hieß es, dass sie am 22. April 2022 unter Hausarrest gestellt und am 21. Oktober 2022 gegen Kaution freigelassen worden seien. Die Polizei von Pingshan reichte ihre Fälle am 9. März 2023 bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xihu ein.

Beide Frauen berichteten, dass sie niemals darüber informiert worden seien, dass sie unter Hausarrest gestellt oder gegen Kaution freigelassen worden seien. Sie stellten auch fest, dass ihre Anklageschrift zwar ein offizielles Siegel der Staatsanwaltschaft trug, nicht aber die Unterschrift eines Staatsanwaltes.

Bians Rechtsvertreter bestätigte später bei der Staatsanwaltschaft, dass der für ihren Fall zuständige Staatsanwalt Heng Liyuan am 17. Juli 2023 Anklage gegen sie erhoben hatte und ihr Fall dem Richter Wang Mian vom Bezirksgericht Xihu zugewiesen wurde.

Richter Wang informierte Bian Mitte Oktober zusammen mit einem Anwalt in Bians Wohnung, dass sie am 26. Oktober vor Gericht erscheinen solle. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels ist nicht bekannt, ob die Anhörung tatsächlich stattgefunden hat. Es ist auch nicht bekannt, ob gegen Ma ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.

Während eines früheren Arbeitslager-Aufenthaltes Behinderung erfahren

2001 war Bian zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Aus Protest trat sie in einen Hungerstreik und bekam nervenschädigende Medikamente injiziert. Sechs Monate nach ihrer Entlassung bekam sie unerträgliche Unterleibsschmerzen. Allmählich konnte sie ihre Beine nicht mehr beugen und spürte beim Gehen den Boden nicht mehr unter den Füßen.  

Am 21. Juli 2014 wurde Bian erneut verhaftet. Ihre Falun-Dafa-Bücher, ihr Laptop, ihr Drucker und über 40.000 Yuan (fast 5.200 Euro) in bar wurden beschlagnahmt. Die Polizisten brachten sie in die Haftanstalt der Stadt Benxi und das Bezirksgericht Pingshan verurteilte sie 2015 zu 1,5 Jahren Haft. 

Mas frühere Haftstrafe

Ma, damals 77 Jahre alt, wurde bereits am 21. Januar 2019 einmal verhaftet, als sie in die Haftanstalt der Stadt Benxi ging, um für einen inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden eine Bareinzahlung zu tätigen. Am 7. Februar trat sie in Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren, und wurde ins Krankenhaus von Jinshan gebracht. Das Bezirksgericht Pingshan hielt am 21. Februar 2019 eine Anhörung zu ihrem Fall ab. Da der Richter ihren Anwalt nicht, wie vom Gesetz gefordert, mindestens drei Tage vorher über die Anhörung informiert hatte, konnte der Anwalt nicht daran teilnehmen und sie daher nicht verteidigen. Später wurde sie zu drei Jahren Haft verurteilt.