Drei Frauen in Fujian vor Gericht, weil sie auf die Verfolgung von Falun Dafa aufmerksam gemacht hatten

(Minghui.org) Drei Frauen in der Stadt Fuzhou, Provinz Fujian standen im Februar 2023 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht. Die Anwälte der beiden Frauen Chen Xue und Huang Bixian plädierten auf „nicht schuldig“. Der Ehemann von Weng Meichai hatte den von ihm engagierten Anwalt ausdrücklich beauftragt, er solle in ihrem Namen auf ‚schuldig‘ plädieren, obwohl sie selbst darum gebeten hatte, auf „nicht schuldig“ zu plädieren.

Durch die Verteidigungsreden der Anwälte von Chen und Huang verstanden die Familienangehörigen der Praktizierenden erst, dass das Praktizieren von Falun Dafa nicht gegen das Gesetz verstößt und dass es die Behörden sind, die das Gesetz missbrauchen, um ihre Angehörigen zu verfolgen.

Verhaftungen und unrechtmäßige Anschuldigungen

Chen ist Lehrerin am Institut für Informationstechnik in Fujian. Sie wie auch Huang, Huangs Schwester und ihre Cousine Weng wurden am Abend des 18. Juni 2022 verhaftet. Huangs Schwester durfte nach dem Verhör am Abend wieder nach Hause gehen, während die anderen drei Praktizierenden im Untersuchungsgefängnis Minqing bleiben mussten. Ihre Verhaftungen wurden Anfang Juli genehmigt.

Die jüngsten Misshandlungen von Huang und Weng, beide um die 50 Jahre alt, rührten von einer früheren Verhaftung vom 21. November 2019 her. Damals waren sie angezeigt worden, weil sie in der Nähe eines Gemeindezentrums mit Menschen über Falun Dafa gesprochen hatten. Bevor Weng fünf Tage später freigelassen wurde, verlangten Vertreter des Komitees für Politik und Recht (PLAC) von ihr, ein leeres Stück Papier zu unterschreiben, und drohten, sie zehn Tage lang einzusperren, wenn sie nicht kooperiere.

Huang war zu 15 Tagen Administrativhaft verurteilt worden, über die die Polizei aber keine formelle Benachrichtigung herausgab. Als ihre Haftzeit am 6. Dezember 2019 abgelaufen war, brachte die Polizei sie in eine geheime Haftanstalt in einem Seniorenzentrum, ohne ihre Familie darüber zu informieren. Dort wurde sie rund um die Uhr von zwei Personen überwacht. Die Polizei verlangte von ihr, eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie Falun Dafa abschwört, und auf ein Foto des Begründers von Falun Dafa zu treten. Für den Fall, dass sie Falun Dafa nicht aufgebe, drohten sie ihr eine dreijährige Haftstrafe an.

Als Huangs Angehörige sie zehn Tage später im Seniorenzentrum abholen wollten, weigerte sich das Komitee für Politik und Recht zunächst, sie freizulassen, gab aber später auf Drängen der Familie nach.

Mit der Behauptung, sie müssten die Fälle von Huang und Weng „abschließen“, verhaftete die Polizei sie am 18. Juni 2022 erneut.

Chen war ins Visier der Polizei geraten, weil sie im Oktober 2021 wegen der Verteilung der Neun Kommentare über die Kommunistische Partei in einem Wohnkomplex angezeigt worden war. Der Mann, der sie angezeigt hatte, hatte behauptet, er habe ein Exemplar der Broschüre vor seiner Tür gefunden, sei dann um das ganze Wohnhaus herumgegangen und habe17 weitere Exemplare davon eingesammelt. Außerdem habe er Chen in einem Video gesehen, das von der Überwachungskamera eines anderen Bewohners aufgenommen wurde. Dann habe er sie angezeigt.

Die Polizei legte die Fälle aller drei Praktizierenden zu einem zusammen und reichte ihn im Oktober 2022 bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Mawei ein. Staatsanwalt Zheng Tiansen erhob Anklage gegen sie und leitete den Fall an das Bezirksgericht Mawei weiter. Richter Li Nan wurde mit der Bearbeitung des Falles beauftragt.

Erste Anhörung

Das Gericht hatte ursprünglich eine Anhörung für den 30. Januar 2023 angesetzt. Huangs Anwalt protestierte jedoch dagegen und wies darauf hin, dass der Richter die Anklageschrift erst einen Tag vor dem Gerichtstermin übergeben habe, obwohl sie laut Gesetz zehn Tage vorher hätte verkündet werden müssen. Der Richter sagte die Anhörung ab und verschob sie auf den 17. Februar.

Während der Anhörung sagte Chen aus, dass sie nie in dem Wohnkomplex gewesen sei, wie die Polizei behauptet habe. Ihr Vater sei im Oktober 2021 zur Krebsbehandlung ins Krankenhaus eingeliefert worden sei und sie habe die meiste Zeit damit verbracht, sich um ihn zu kümmern.

Ihr Anwalt, der für sie auf „nicht schuldig“ plädierte, wies darauf hin, dass die Polizei es versäumt habe, die Uhrzeit auf dem Überwachungsvideo und den Videoclips zu kennzeichnen, die angeblich zeigen, wie Chen den Wohnkomplex betreten habe. Deshalb gebe es keine stichhaltigen Beweise dafür, dass sie es war, die Kopien der Neun Kommentare verteilt habe. Noch wichtiger sei, dass die Person, die sie angezeigt habe, nicht zu einem Kreuzverhör vor Gericht erschienen war, was ihre Glaubwürdigkeit infrage stelle. Der Staatsanwalt wusste keine Antwort.

Chen ergänzte, dass sie 1996 mit dem Praktizieren von Falun Dafa begonnen habe, als sie sich gerade verloren gefühlt habe und frustriert über das Leben gewesen sei. Sie danke Falun Dafa dafür, dass es ihr den wahren Sinn und Zweck des Lebens gezeigt und sie auf einen spirituellen Weg geführt habe.

Huang und Weng bezeugten ebenfalls, wie sie vom Praktizieren von Falun Dafa profitierten.

Huang erzählte, dass sie früher unter vielen gesundheitlichen Problemen gelitten habe. Sie habe einen großen Buckel gehabt, durch den sie wie eine über 50-Jährige ausgesehen habe, obwohl sie erst 30 Jahre alt war. Einer ihrer Nachbarn habe ihr dann von Falun Dafa erzählt und sie habe sich bald erholt, indem sie die Übungen machte. Bei Konflikten habe sie sich an die Lehre von Falun Dafa erinnert und sich nicht gewehrt, wenn sie ausgenutzt wurde und die Dinge aus der Perspektive der anderen betrachtet. Zu Hause sei sie eine gute Ehefrau und Mutter. Sie könne nicht verstehen, wieso sie kriminalisiert werde, nur weil sie Falun Dafa praktiziere.

Weng sagte aus, dass sie früher an schweren Depressionen gelitten habe. Sie habe mehrfach versucht, Selbstmord zu begehen und habe Schlaftabletten nehmen müssen. Seit sie Falun Dafa praktiziere, habe sie keine Schlafprobleme mehr und ihre Depressionen seien auch verschwunden. Sie könne wieder viele Hausarbeiten machen und sehe jünger aus.

Nach ihrer jüngsten Festnahme war sie monatelange nMisshandlungen im Gefängnis ausgesetzt. Dadurch verschlechterte sich Wengs Gesundheit, so dass sich wieder einige ihrer früheren Beschwerden zeigten. Während der Anhörung zitterten ihre Beine und sie sah blass aus.

Außer den eigenen Verteidigungsreden der Praktizierenden plädierten Chen und die Anwälte von Huang in ihrem Namen auf „nicht schuldig“.

Die Anwälte bemängelten, dass die Polizei es versäumt habe, ihre Akte vorzulegen und dass sie den Durchsuchungsbefehl erst während der Razzia ausgefüllt habe. Obwohl der Beamte Lin Chengquan in Wirklichkeit für die Staatssicherheit des Bezirks Gulou arbeitete, behauptete er, dass er von der Polizeiwache Hongshan sei. Möglicherweise wollte er seine Identität verbergen, um zu vermeiden, dass er in Zukunft für die Teilnahme an der Verfolgung zur Rechenschaft gezogen wird.

Die Anwälte ergänzten, dass kein Gesetz in China jemals Falun Dafa als Verbrechen eingestuft oder es als Sekte gekennzeichnet habe. Außerdem habe das nationale Publikationsbüro das Verbot von Falun-Dafa-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben. Die Praktizierenden verstoßen auch gegen kein Gesetz, nur weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa besitzen oder verteilen. Das Verteilen dieser Materialien oder Gespräche mit Menschen über Falun Dafa habe weder der Gesellschaft noch dem Einzelnen geschadet, geschweige denn die Strafverfolgung untergraben.

Mit ihrer Verteidigung konnten die Anwälte auch die falschen Vorstellungen aufklären, die Wengs Ehemann über Falun Dafa hatte. Aufgrund seines Missverständnisses hatte er den Anwalt ausdrücklich beauftragt, ein Schuldeingeständnis für Weng abzugeben. Nach der Anhörung hatte er erkannt, dass Falun Dafa zu Unrecht ins Visier genommen wird.

Zweite mündliche Verhandlung

Die zweite Anhörung fand am 23. Februar statt. Huang und die Anwälte von Chen wiederholten, dass die Polizei bei der Bearbeitung ihrer Fälle gegen das Gesetz verstoßen haben. Dazu gehöre die fehlende Zeitangabe in den Videoclips und die fehlenden Durchsuchungsbefehle bei der Durchsuchung der Wohnungen der Praktizierenden. Die Polizei habe auch die Orte der Verhaftung der Praktizierenden gefälscht und behauptet, sie seien in der Öffentlichkeit verhaftet worden, obwohl sie in Wahrheit zu Hause verhaftet worden seien.

Die Polizei versuchte, Chen wegen „Organisation und Nutzung einer Sekte zur Untergrabung der Strafverfolgung“ anzuklagen. Aber ohne Beweise zur Stützung dieser Anklage änderten sie sie in „mit Hilfe einer Sekte die Strafverfolgung zu untergraben“.

Die Anwälte wiesen darauf hin, dass die Praktizierenden aus eigener Initiative auf die Verfolgung aufmerksam gemacht hätten. Sie hätten keinerlei Organisation benutzt. Darüber hinaus hätten die Fälle von Weng und Huang nichts mit denen von Chen zu tun. Die Polizei habe jedoch ihre Fälle in einen Topf geworfen, um behaupten zu können, dass ihre Aktionen organisiert gewesen seien.

Die Anwälte betonten noch einmal, dass kein Gesetz in China Falun Dafa jemals als Sekte eingestuft habe, sowie die Tatsache, dass das nationale Publikationsbüro das Verbot von Falun-Dafa-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben habe.

Unfähig, die Anwälte zu widerlegen, blätterte der Staatsanwalt wortlos immer wieder durch die Akten.

Die Verteidigung der Anwälte ermutigte die Familienangehörigen der Praktizierenden und half ihnen, klar zu erkennen, dass die Verfolgung illegal ist.

In ihrer Abschlusserklärung sagte Chen, dass Falun Dafa ihr persönlicher spiritueller Glaube sei und dass das Gesetz nur die wirklichen Taten verfolgen dürfe, aber nicht die eigenen Gedanken.

Weng erklärte, sie habe nichts Falsches getan, hoffe aber, durch das Praktizieren von Falun Dafa fit zu bleiben. Daher forderte sie Freispruch.

Huang betonte, dass sie Schwierigkeiten hatte, ihre drei Kinder großzuziehen. Ihr jüngster Sohn gehe noch zur Grundschule und brauche ihre Betreuung.